Humboldt-Universität zu Berlin - StudentInnenparlament

Sonstige Beschlüsse zu Fachschaften und Initiativen

Beschlüsse des Studierendenparlaments zum Themenbereich "Sonstige Beschlüsse zu Fachschaften und Initiativen".

Beschluss SP-30/40 ASEZ
1. Das Studierendenparlament stellt fest, dass die Unterstützung von ASEZ oder sonstiger mit der World Mission Society Church of God assoziierten Organisationen nicht mit den Aufgaben der Studierendenschaft vereinbar ist.
2. Das Studierendenparlament weist den RefRat und die weiteren Organe der Studierendenschaft unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen an, nicht mit der World Mission Society Church of God oder mit ihr assoziierten Organisationen zusammenzuarbeiten und existierende Zusammenarbeiten zu beenden. 
3. Umsetzung: Das Referat für Fachschaftskoordination wird beauftragt, die Fachschaften über diesen Beschluss zu informieren und zur Einhaltung des Beschlusses aufzufordern.
Beschluss SP-31/27F Beiträge KIF e.V.
  1. Die Studierendenschaft der HU bleibt Mitglied im KIF e.V.. Dieser Beschluss gilt für fünf Jahre, einschließlich dem Jahr 2028.
  2. Die Studierendenschaft übernimmt die Mitgliedsbeiträge für die KIF. Diese betragen für 5 Jahre insgesamt 300€.
  3. Mit der Umsetzung wird die Fachschaft Informatik und das Finanzreferat beauftragt.
Beschluss SP-32/40F Haushalt Lehramt FS 

Das Budget der Fachschaftsvertretung Lehramt für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

2.200,00 EUR (Sockelbetrag) + 4.800,00 EUR (Pauschal) = 7.000,00 EUR

(in Worten: siebentausend 00/100 EUR)

Studentische Initiativen, die vom StuPa anerkannt werden, unterliegen folgenden Regularien:  


Voraussetzungen für die Anerkennung:

  • Initiativen müssen von mindestens vier Studierenden umgesetzt und/oder genutzt werden.
  • Die Initiativen gewährleisten einen diskriminierungsfreien Zugang zur Vereinigung und eines Umgangs untereinander.
  • Die studentische Initiative hat keine Gewinnerzielungsabsicht. 

Folgen der Anerkennung:

  • Die Initiativen werden durchs StuPa-Präsidium an das Uni-Präsidium kommuniziert und können erleichtert Räume der Uni nutzen.
  • Die Initiativen werden auf Webseite der Uni und des StuPas aufgeführt.
  • Das StuPa übernimmt keine Haftung für Initiativen. 

Status

  • Die Anerkennung kann entzogen werden, wenn die Initiative  
    1. die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt, 
    2. für länger als ein Jahr nicht mehr aktiv war oder  
    3. sich nicht an die Grundwerte der Universität sowie universitäre Regelungen, wie etwa die Hausordnung, hält.
  • Initiativen werden auf drei Jahre anerkannt.  
  • StuPa-Listen sind anerkannten Initiativen gleichgestellt.