Humboldt-Universität zu Berlin - StudentInnenparlament

Beschlüsse 30. und 31. StuPa

30. StuPa (2022/2023)

Beschluss SP-30/01 Statusänderung des Referats für Antifaschismus
Dem Referat für Antifaschismus wird sein Status als besonderes bzw. autonomes Referat entsprechend § 10 III Satzung entzogen. Das Referat für Antifaschismus bleibt dabei bestehen und führt seine Arbeit als reguläres Referat nach § 8 III Satzung weiter.
Beschluss SP-30/02 Sowieso: Anerkennung als studentische Initiative
Das Journal sowieso - sozialwissenschaftlich. emanzipatorisch. studentisch organisiert. wird als studentische Initiative anerkannt. 
Das Journal sowieso - sozialwissenschaftlich. emanzipatorisch. studentisch organisiert. wird auf der entsprechenden Website als studentische Initiative gelistet. Der zu veröffentlichende Text mit Verweis auf die Website des Journals und ggf. Social Media Kanäle wird vom sowieso-Team formuliert und bei der verantwortlichen Person eingereicht. 
Beschluss SP-30/03 Stellungnahme zu der Absage des Vortrags einer transfeindlichen Meeresbiologin im Rahmen der Nacht der Wissenschaften an der HU
1. Das Studierendenparlament stellt fest: Die Debatte um einen vermeintlichen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit durch die Absage eines Vortrags einer trans*feindlichen Dozentin wurde völlig überzogen geführt. Durch die Absage ist die Meeresbiologin nicht in ihrer Wissenschaftsfreiheit betroffen. Sie hätte dort nicht ihre Forschungsergebnisse in der Meeresbiologie vorgetragen und einem wissenschaftlichen Publikum zur Diskussion gestellt und hätte den Vortrag auch nicht im Rahmen ihrer Lehre gehalten. Vielmehr wollte die Dozentin trans*feindliche, in der Geschlechterforschung – der hier einschlägigen Fachdisziplin – fragwürdige Thesen vor einem nicht-wissenschaftlichen Publikum verbreiten. Es geht hier also nicht um die Wissenschaftsfreiheit. Auch in ihrer Meinungsfreiheit ist die Dozentin jedoch nicht betroffen, schließlich hinderte sie niemand daran, ihre Meinung zu verbreiten; dies hat die Dozentin im Ergebnis sogar noch gegenüber einem viel größeren Publikum tun können. Die Dozentin hat gleichwohl keinen Anspruch darauf, einer faktischen Grundlage entbehrende Tatsachenbehauptungen unwidersprochen und im Senatssaal der HU kundzutun. Im weiteren Verlauf erhielt sie von der Universität die Möglichkeit ihren Vortrag in seiner vollen Länge in Universitätsräumen nachzuholen. Fragen konnten dabei nicht an die Dozentin gestellt werden. Diese "diskutierte" im Anschluss lieber mit anderen bekannten TERFs, wie Uwe Steiner, der von einer "totalitären und frauenfeindlichen Transideologie" spricht, und Alexander Korte in einem Youtube-Livestream, als an einer von der Universität veranstalteten Podiumsdiskussion teilzunehmen. 
2. Das Studierendenparlament fordert die Universität auf, trans*feindlichen Vorfällen an der HU entschieden entgegenzuwirken und geschehene Vorfälle aufzuarbeiten. Dem Schutz von TIN (trans, inter und nicht-binären) Studierenden und Mitarbeiter*innen an der HU ist Rechnung zu tragen. 
3. Das Studierendenparlament fordert die Universität weiter auf, die Anwesenheit rechtsradikaler Journalist*innen in Universitätsräumen, darunter des Compact-Magazins, aufzuarbeiten. 
4. Das Studierendenparlament weist die durch die Universitätsleitung (UL) getätigte Diffamierung des Arbeitskreises kritischer jurist*innen (AKJ) der HU zurück. Für die Absage trägt allein die UL die Verantwortung, nicht der Protest einer studentischen Gruppe. Das Studierendenparlament ist und bleibt solidarisch mit dem AKJ.
5. Das Studierendenparlament weist Versuche, den Protest gegen den Vortrag in die Nähe der Bücherverbrennungen durch die Nationalsozialisten zu rücken, als geschichtsvergessen zurück.
6. Das Präsidium wird beauftragt, den Beschluss zu Ziff. 1 – 5 der Universitätsleitung und dem Akademischen Senat zuzuleiten.
Beschluss SP-30/04 Kein Platz für Antisemit*innen im RefRat! - Einordnung zur Plattform 'Klasse gegen Klasse'
Das Studierendenparlament der HU hat 2018 in einem Beschluss die BDS-Bewegung als antisemitisch verurteilt und BDS-Unterstützer*innen für unerwünscht in Strukturen der studentischen Selbstverwaltung erklärt. Wir erneuern unseren damaligen Beschluss und weisen gesondert darauf hin, dass auch die Vergabe von Geldern an BDS-nahe Organisationen auf das Schärfste zu verurteilen ist. Darüber hinaus ist für uns klar: Eine Tätigkeit bei „Klasse gegen Klasse“ ist nicht vereinbar mit einem Amt im Referent_innenrat der HU Berlin. Personen, die sich mit „Klasse gegen Klasse“ identifizieren, sind in den Gremien der studentischen Selbstverwaltung unerwünscht. Das Studierendenparlament verurteilt jeglichen Antisemitismus auf das Schärfste und kämpft weiterhin für eine Hochschule und Gesellschaft ohne Antisemitismus. „Klasse gegen Klasse“ (KgK) ist eine Onlineplattform, auf der Texte zu verschiedenen politischen Themen veröffentlicht werden. Dabei geht es vorgeblich um eine „revolutionäre“ und trotzkistische Einordnung aktueller gesellschaftlicher Debatten, es werden aber regelmäßig auch zutiefst antisemitische Texte publiziert. Insbesondere israelbezogener Antisemitismus ist häufig Inhalt von Texten und kann als Grundüberzeugung der KgK-Autor*innen verstanden werden. In einem KgK-Artikel von 2017 mit dem Titel „Warum wir die Niederlage Israels und den Sieg des palästinensischen Volkes unterstützen“ heißt es beispielsweise: „Die einzige wahre und mögliche Lösung, die ein friedliches und geschwisterliches Zusammenleben von Palästinenser*innen und Juden und Jüdinnen ermöglicht, besteht darin, den zionistischen und proimperalistischen Staat Israels auf der Grundlage eines gemeinsamen Kampfes bis auf die Grundmauern zu zerstören.“ Auch in aktuelleren Texten äußern sich „Klasse gegen Klasse“-Redakteur*innen antisemitisch oder treten als Unterstützer*innen von BDS auf. „Klasse gegen Klasse“ hat in letzter Zeit bspw. an der FU und anderen Berliner Hochschulen vergeblich versucht, Positionen in der studentischen Selbstverwaltung einzunehmen und somit vereinfachten Zugang zu Räumlichkeiten, Geldern etc. zu erhalten. Der AStA der TU hat sich am 3. Mai sehr klar gegen „Klasse gegen Klasse“ und Antisemitismus positioniert und die Problematiken und Ziele der Plattform offen gelegt. Es ist dringend notwendig, dass auch die Verfasste Studierendenschaft der HU keinen Zweifel daran lässt, dass Antisemit*innen in ihren Strukturen keinen Platz haben. Das Studierendenparlament ermutigt jüdische Studierende an der HU, sich selbst zu organisieren, und beauftragt die handelnden Organe, insbesondere den Referent_innenRat, Unterstützungsersuchen im Rahmen der Selbstorganisation jüdischer Studierender zu unterstützen, hierbei ausdrücklich bei der Organisation von Räumen an der Uni sowie auch bei der Finanzierung zu unterstützen.
Beschluss SP-30/05 Weihnachtsmarkt auf dem Bebelplatz 2022
1. Das StuPa der HU spricht sich gegen den Weihnachtsmarkt auf dem Bebelplatz aus. Wir lehnen den Umzug des sogenannten "Weihnachtszauber Gendarmenmarkt" auf den Bebelplatz ab. Wir sprechen uns gegen das Erheben von Eintritt für den Weihnachtsmarkt aus - natürlich müssen Künstler*innen für ihre Arbeit angemessen vergütet werden, dennoch darf öffentlicher Raum nicht einfach umzäunt und nur durch Eintritt zugänglich gemacht werden. Außerdem verurteilen wir den unglücklichen Umgang mit der Erinnerungskultur dieses geschichtsträchtigen Ortes. Das Denkmal zur Bücherverbrennung muss zu jeder Tages- und Nachtzeit offen zugänglich sein. Verwerflich ist auch die generelle Wahl des Standortes. In Berlin gibt es unfassbar viele geschichtsträchtige Orte, auf dem Mahnmal einer Bücherverbrennung in Weihnachtsstimmung Glühwein oder Punsch zu trinken ist dennoch fraglich. Als Studierende der Humboldt-Universität in direkter Nachbarschaft zum "Weihnachtszauber" fordern wir dessen Verlegung an einen anderen Ort. Außerdem fordern wir den Akademischen Senat der HU auf unserer Verurteilung des Geschehens sowie unserer Forderung an den Senat zu folgen. 
2. Umsetzung des Beschlusses Das StuPa Präsidium veröffentlicht den Beschluss des Studierendenparlaments auf ihrer Webseite. Außerdem wird er dem Akademischen Senat zugeleitet. Der Statusgruppensprecher der Studierenden wird angehalten den Beschluss beim nächsten Akademischen Senat als Antrag zu stellen. Der Referent_innenrat veröffentlicht den Beschluss auf ihrer Webseite. Zusätzlich wird das StuPa Präsidium verpflichtet den Beschluss der zuständigen Stelle des Senats zuzuleiten und ein Gespräch über die Fortführung des Weihnachtsmarktes zu ersuchen.
Beschluss SP-30/06 Solidarisierung mit End:Fossil
Das Studierendenparlament der HU solidarisiert sich mit End:Fossil Berlin, anlässlich der Besetzung der TU Berlin.
 
Am Donnerstag, den 17. November, haben junge Klimaaktivist*innen von EndFossil, zusammen mit Akteur*innen aus verschiedenen politischen Gruppierungen, nach einer studentischen Vollversammlung den Hörsaal H0104 im Hauptgebäude der TU besetzt. Die Hauptforderungen der Gruppe lauten wie folgt: 
    
An die TU: 
  1. Klimagerechtigkeit als integraler Bestandteil von Lehre und Forschung 
  2. Ausbau der TU-internen Nachhaltigkeits- und Klimaneutralitätsstrukturen bis 2030
  3. Transparenz über Subventionen und Finanzierung der TU Berlin und Abkehr von fossiler Finanzierung 
  4. Anerkennung der Klimakrise als dritte große Herausforderung durch die Berliner Universitätsallianz (BUA)
 
 
 
 
An den Berliner Senat: 
  1.  Förderung der Transformation von Verkehr und Mobilität in Berlin 
  2. Beschleunigung der Energiewende und Vergesellschaftung der Energieunternehmen, insbesondere: 

    • Übernahme des Fernwärmenetzes (von Vattenfall) durch die Kommune Berlin analog zur Übernahme des Stromnetzes 

    • schneller Ausbau von Solarenergie (z.B. auf Dächern, über Bahnhöfen, Bahngleisen oder Straßen) 

    • Maßnahmen zum Energiesparen 

  3. Klimaneutralität für Berlin bis 2030 

End:Fossil hat den Hörsaal H0104 am Abend des 25. November 2022 selbstbestimmt verlassen und die Besetzung für erfolgreich erklärt und geht mit dem Präsidium der TU am 01.12.2022 in die weiteren Verhandlungen.

Beschluss SP-30/07F Nachtragshaushalt der Verfassten Studierendenschaft 2022
Das Studierendenparlament beschließt den vorliegenden Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 (NHH 2022).
Beschluss SP-30/08F Haushalt der Verfassten Studierendenschaft 2023
 
Das Studierendenparlament beschließt den vorliegenden Haushalt für das Haushaltsjahr 2023.
Beschluss SP-30/09F HUch-Haushalt 2023
Das Studierendenparlament beschließt den Haushalt der HUch im Haushaltsjahr 2023 wie folgt: Originalantrag mit Tabelle
Beschluss SP-30/10 Änderung der Sozialfondssatzung
Die Sozialfondssatzung, zuletzt geändert durch das Studierendenparlament am 13.11.2019, wird wie im Folgenden geändert:
    
§ 2 Antrags- und Bedarfsfeststellungsverfahren 
 
(3) Als monatlicher Bedarf gilt ein Grundbedarf von 600 Euro. Zusätzlich werden angerechnet: 

1. die Kosten der Unterkunft, einschließlich Heizkosten, höchstens jedoch 600 Euro. Bei zusätzlichen Heizkosten kann eine monatliche Heizkostenpauschale in Höhe von 200 Euro berücksichtigt werden. Für jede weitere Person, gegenüber der die/der Studierende Unterhalt leistet oder unterhaltsverpflichtet ist und die im selben Haushalt wohnt, erhöht sich der anzurechnende Betrag für die Kosten der Unterkunft um bis zu 570 Euro, höchstens jedoch bis zu den Kosten der Unterkunft, einschließlich Heizkosten. Bei weiteren Personen und zusätzlichen Heizkosten kann die zu berücksichtigende Heizkostenpauschale anteilig erhöht werden. Für Menschen, die Anspruch auf Berücksichtigung der besonderen Härte „nachgewiesene Behinderung oder chronische Erkrankung“ haben, können höhere Kosten für Unterkunft und Heizkosten angerechnet werden. 

2. für Studierende, die mindestens ein minderjähriges Kind allein erziehen, ein Mehrbedarf in Höhe von 187 Euro, 

3. für nachweisbar behinderte oder chronisch kranke Studierende ein Mehrbedarf in Höhe von 107 Euro,

4. für jede weitere Person, gegenüber der die/der Studierende Unterhalt leistet oder unterhaltsverpflichtet ist, ein Mehrbedarf in Höhe von 423 Euro, 

5. für jede weitere behinderte oder chronisch kranke Person, gegenüber der die/der Studierende Unterhalt leistet oder unterhaltsverpflichtet ist einen Mehrbedarf in Höhe von 107 Euro, 

6. für schwangere Studierende ein Mehrbedarf in Höhe von 107 Euro, wenn nicht für dasselbe Kind bereits ein Bedarf nach Nr. 4 berücksichtigt wird, [...] 

10. für ausländische Studierende eine Pauschale in Höhe von 185 Euro. [...] 

(5) Studierende haben ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Von ihm sind abzusetzen:

1. ein Grundbetrag von 240 Euro je vollendetem Lebensjahr für die/den Antragstellende/n und ihre/n bzw. seine/n Partner/in (jeweils mindestens 4.920 Euro, höchstens 15.600 Euro), [...] 

3. angespartes Altersvermögen, das erst mit dem Eintritt in die Altersrente ausgezahlt wird, bis zu einer Höhe von 240 Euro pro Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 15.600 Euro, [...] 

5. für jedes Kind einen Freibetrag in Höhe von 4.920 Euro, 

6. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 900 Euro für jede/n in der Bedarfsgemeinschaft lebende/n Hilfebedürftige/n.

 

Die Änderung tritt am Tag nach der Beschlussfassung im StuPa in Kraft.
Beschluss SP-30/11 Aberkennung FSR Wirtschaftspädagogik, Anerkennung der Fachschaftsinitiative Wirtschaftspädagogik
1. Der Fachschaftsrat WiPäd wird aufgrund von mehrjähriger Inaktivität aberkannt. 
2. Die Fachschaftsinitiative WiPäd wird unter der Bedingung anerkannt, dass der §4 in der Satzung der FSI gestrichen wird.
Beschluss SP-30/12  FSI Europäische Ethnologie – Überschreibung der Verantwortung
1. Der bisher anerkannten Fachschaftsinitiative Europäische Ethnologie wird jede Befugnis aufgrund von Verwaisung entzogen und die neu organisierte Fachschaftsinitiative Europäische Ethnologie nimmt diesen Platz ein.
Beschluss SP-30/13 Queer Action Group: Anerkennung als studentische Initiative
 
1. Die Hochschulgruppe "Queer Action Group (QuAG)" wird als Hochschulgruppe anerkannt. 
2. Das Studierendenparlement beschließt, die Hochschulgruppe "Queer Action Group (QuAG)" in die hochschulweite Auflistung studentischer Initiativen, Cafés und Projekte mit aufzunehmen.
Beschluss SP-30/14F  1. Nachtragshaushalt 2023
Das Studierendenparlament beschließt den vorliegenden Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023.
Beschluss SP-30/15F Festsetzung der Mittel für die Arbeit der Fachschaftsvertretung Lehramt
 
Das Budget der Fachschaftsvertretung Lehramt für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt: 2.200,00 EUR (Sockelbetrag) + 4.800,00 EUR (Pauschal) = 7.000,00 EUR (in Worten: siebentausend 00/100 EUR).
Beschluss SP-30/16F Historische Kommission: Haushalt 2023
1. Der Historischen Kommission des StudentInnenparlaments der HU wird für das Jahr 2023 ein Haushalt im Umfang von 5.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. 
2. Die Kommission ist gehalten, ihren übrigen finanziellen Bedarf aus anderen Quellen einzuwerben und sicherzustellen. 
3. Die Kommission wird beauftragt, 
  1. die von ihr 2013 erfolgreich im Sinne des Auftrags erstellte und präsentierte Ausstellung zur Bücherverbrennung auf dem Berliner Opernplatz am 10. Mai 1933 so zu bearbeiten, dass sie 2023 erneut präsentiert werden kann, 
  2. ressourcensparende und barrierearme Formate zu realisieren, die die Entstehungskontexte und damit auch das Engagement früherer Initiativen zu Aufarbeitung und Gedenken an die Bücherverbrennung sichtbar machen, 
  3. ein thematisch angemessenes und ansprechendes Veranstaltungsprogramm zu konzipieren, zu organisieren und umzusetzen, die sowohl die Öffentlichkeit der Universität anspricht als auch in die Stadt hineinwirkt, 
  4. eine publikumswirksame und mehrsprachige Internetpräsenz zur Ausstellung zu erarbeiten, die dauerhaft verfügbar und aktualisierbar ist, 
  5. im Umfeld der HU gezielt auf weitere Vernetzung hinzuwirken, die wissenschaftliche Arbeit am Thema fortzuführen und weitere Veranstaltungen im Nachgang der Ausstellung zu initiieren.
Beschluss SP-30/17F Interessengemeinschaft Hedwig-Dohm-Haus: Haushalt 2023
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben wird der IG Hedwig-Dohm-Haus für das Jahr 2023 ein Haushalt in Höhe von 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Beschluss SP-30/18F HumboltInitiative: Haushalt 2023
Der Humboldt-Initiative – offenes Forum für Ideen, Initiativen und Projekte – wird für das Jahr 2023 folgender Haushalt in Höhe von 19.000 Euro bewilligt. 
1. Offene Ideen-, Initiativen- und Projektförderung: € 1.000 
2. Veranstaltungsreihen, Schaffung von Infrastruktur und damit von Prototypen für Projekte und Initiativen, „Lesezeichen 10. Mai“, „Flurgalerie“, „Zum Stand der Dinge“, „Lokalrunde“, „Lesehalle“: € 3.000 
3. „Kranich-Go-Klub – Berliner Go-Verein von 1918“: Spielabende, Material, Bibliothek, Turniere: € 1.000 
4. Ersatz- und Neubeschaffung von Technik und Werkzeugen/Einrichtung einer offenen Werkstatt, Schaffung einer „Testbench“ für die Erprobung von Hard- und Software, Pool für Nachnutzung freier Software: € 4.000 
5. Weitere Entwicklung des Hedwig-Dohm-Hauses: Beschaffung von spezifischen Einrichtungsgegenständen und Einbauten, Ausstattung des Inikellers, Hochschulpolitisches Archiv, Studio und Schnitt, s.i.z. als Diskussions-, Arbeits- und Lernort, Multimediatechnik, digitale Lern- und Kommunikationsplätze und andere digitale Infrastruktur, Einrichtung von Arbeitsplätzen, Erneuerung des Servers: € 8.000 
6. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit: Websites, Beschaffung von Büchern u.a. Medien, „brettchen.de“ als Kommunikationsplattform weiterentwickeln: € 2.000
 
Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
Beschluss SP-30/19  Barrierefreiheit
1. Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin wird dazu aufgefordert, eine umfangreiche Prüfung sämtlicher öffentlicher Liegenschaften der Humboldt-Universität durch externe Sachverständige zu veranlassen und die erfassten Mängel umgehend zu beseitigen. Ferner fordert das Studierendenparlament die Präsidentin dazu auf, die Vereinbarkeit von Barrierefreiheit und Denkmalschutz intensiv zu prüfen und Studierende mit Behinderungen und ihr Recht auf gleiche Teilhabe über das Prestige alter Gebäude zu prioritisieren. Auch in Konflikt mit dem Denkmalschutzgesetz greifen GG Artikel 3, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes, um gleichberechtigte Teilhabe für (schwer-)behinderte Personen zu garantieren. 
2. Die Präsidentin wird aufgefordert, eine zentralisierte Stelle einzurichten, welche sowohl als Ansprechparterin wie auch als Sammel- und Koordinationsstelle für Barrieren an sämtlichen Instituten der Humboldt-Universität fungiert. Diese Stelle soll es ermöglichen, diverse Akteur*innen in Verwaltung und technischer Abteilung universitätsweit zu koordinieren und durch klare Verantwortlich- und Zuständigkeiten weitaus schnellere Problemlösungen ermöglichen. Die Schwerbehindertenbeauftragte der HU und ihr Büro bieten zwar eine erste Anlaufstelle für Beratung, können momentan allerdings keine baulichen Maßnahmen an Instituten initiieren oder koordinieren. 
3. Der Akademische Senat wird ebenfalls aufgefordert, in seinen Beschlüssen ein besonderes Augenmerk auf den Aspekt der Barrierefreiheit und die genannten Forderungen zu legen.
Beschluss SP-30/20 Besetzung von EndFossil
1. Der Beschluss der studentischen Vollversammlung, welche am 02.05.2023 um 16:30 stattfand, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Studierendenparlament stellt sich hinter die Forderungen der Besetzung sowie die Beschlüsse der Vollversammlung. 
2. Das Studierendenparlament der HU Berlin verurteilt das Einbestellen von Polizeikräften durch das Studierendenwerk Berlin. Polizeibeamt*innen verursachen eine nicht notwendige Eskalationsstufe und haben auf Universitätsgelände nichts zu suchen. 
3. Umsetzung des Beschlusses: Das Präsidium des Studierendenparlaments, sowie das Referat für Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen den Beschluss durch die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel.
Beschluss SP-30/21F Aufwandsentschädigung Wahlhelfer_innen
Das Studierendenparlament beschließt 1680 € als Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer_innen der zentralen Wahllokale. Jedem/jeder Wahlhelfer_in soll eine Aufwandsentschädigung von 140 € zukommen.
Beschluss SP-30/22F  Kostenübernahme Wahlbroschüre
 Das Studierendenparlament beschließt 1.500 € für die Druckkosten der Wahlbroschüre zur StuPa-Wahl 2023.
Beschluss SP-30/23F Aufwandsentschädigung dezentrale Wahllokale
Das Studierendenparlament beschließt 900 € als Aufwandsentschädigung für die dezentralen Wahllokale. Jedem der dezentralen Wahllokale sollen 90 € ausgezahlt werden.
Beschluss SP-30/24F Förderung des Bundesvernetzungstreffens der queeren Hochschulreferate und -gruppen
Das StuPa beschließt, zur anteiligen Förderung des 81. Bundesvernetzungstreffen der schwulen, lesbisch-schwulen und queeren Hochschulreferate und -gruppen bis zu 5.215 € zur Verfügung zu stellen.
Beschluss SP-30/25F Charité Chor Berlin: Haushalt 2023
Das StuPa beschließt, dem Charité Chor Berlin einen Haushaltszuschuss von 4.200 € zur Verfügung zu stellen.
Beschluss SP-30/26 Lehrstuhl Interdisciplinary Human Rights Law Black Studies
1. Das Studierendenparlament hält die Errichtung eines Interdiziplinären Human Rights law BlackStudies - Lehrstuhl für notwendig und beauftragt den RefRat mit der Unterstützung der Antragssteller*innen. 
2. Das Studierendenparlament fordert die Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät und den Akademischen Senat auf, einen „Lehrstuhl für Interdisciplinary Human Rights Law BlackStudies : Initiativen und Kommissionen für Wissenschaft und Kunst, Bildung und Technologiewissen jenseits von Forschung und Lehre“ entsprechend der Beschreibung in diesem Antrag zu errichten. 
3. Das Studierendenparlament fordert die Universitätsleitung auf, die akademische Selbstverwaltung im Vorhaben der Errichtung eines Lehrstuhls für Interdisciplinary Human RightsLaw Black Studies : Initiativen und Kommissionen für Wissenschaft und Kunst, Bildung und Technologiewissen jenseits von Forschung und Lehre zu unterstützen und zur schnellen Umsetzung der Errichtung beizutragen. 
 
Der RefRat stellt auf seiner Website Platz für die Sichtbarkeit des Projekts unter Selbstverwaltung des Projekts zur Verfügung
Beschluss SP-30/27 Umbenennung des HU-Hauptgebäudes
Das Studierendenparlament fordert die Umbenennung des Hauptgebäudes der Humboldt-Universität zu Berlin von Prinz-Heinrich- in Tamara-Bunke-Palais. Das StuPa und der RefRat setzen sich darüber hinaus dafür ein, dass die HU sicher ihrer Studentin Tamara Bunke erinnert.
Beschluss SP-30/28 Genug ist Genug! Unis Berlin – Anerkennung als Initiative
1. Das Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin möge beschließen: Die Gruppe Genug ist Genug! Unis Berlin wird als studentische Initiative anerkannt. 
2. Die Gruppe Genug ist Genug! Unis Berlin wird auf der entsprechenden Website als studentische Initiative gelistet. Der zu veröffentlichende Text mit Verweis auf die Social Media Kanäle der Gruppe wird von Genug ist Genug! Unis Berlin formuliert und bei der verantwortlichen Person eingereicht.
Beschluss SP-30/29 MENSArevolution

Das Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin solidarisiert sich mit der Initiative „MENSArevolution“ und begrüßt ihre Arbeit. Es unterstützt folgende der Forderungen der Initiative „MENSArevolution“: 

1. Klimaschutz 

1.1 Wir fordern, dass die Speiseplangestaltung aller Studierendenwerke bis 2025 den Empfehlungen der Planetary Health Diet entspricht.  Vegane Gerichte sollten als  Normalfall gelten und fleischhaltige Gerichte nur gelegentlich angeboten werden. 

1.3 Wir fordern mehr Regionalität und Saisonalität bei den Zutaten und den angebotenen Produkten. 

1.5 Wir fordern klimafreundliche Cafeterien bis 2025 auf allen Campus. 

1.6 Wir fordern bis 2025 eine klimaneutrale und nachhaltig produzierende Mensa mit Fokus auf  Vermeidung anstelle von Kompensation von Emissionen. 

1.7 Wir fordern verstärkte Kommunikation für eine nachhaltige Mensa. 

2. Tier- und Umweltschutz 

2.1 Wir fordern die Verwendung von Lebensmitteln, Getränken und Kaffees aus ökologischer Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung. 

2.2 Wir fordern, dass tierische Produkte aus höchsten Haltungsstufen stammen. 

2.3 Wir fordern, dass das Fischangebot den Empfehlungen des WWF-Fischratgebers entspricht und keine gefährdeten Fischarten angeboten werden. 

3. Mensa für Alle

3.1 Wir fordern klimafreundliche Mensagerichte, die mit geringem (studentischen) Einkommen vereinbar sind. Mindestens ein veganes, wechselndes Gericht pro Tag für maximal 1,70 € sollte in jeder Mensa angeboten werden. Auch weiterhin muss es in den Mensen des Studierendenwerks Berlin mindestens ein Tagesgericht für maximal 1,45 Euro geben (vgl. https://twitter.com/StuWeBerlin/status/1651644887274594304, abgerufen am 4.5.2023). 

3.2 Wir fordern die bevorzugte Verwendung von fair produzierten Lebensmitteln und Getränken. 

3.3 Wir fordern niedrigschwellige Beteiligungs- und Feedbackformate zu Essensauswahl, preislicher Gestaltung und damit einhergehendem Besuchs-/Konsumverhalten, sowie aktive Befragungen von Besucher*innen zu Nachhaltigkeit in der Mensa. 

3.4 Wir fordern die Öffnung der Mensaräume über die Essensausgabe hinaus, um diese Flächen und Räume sinnvoll als (studentischen) Aufenthalts- & Arbeitsraum zu nutzen.

4. Abfallvermeidung 

4.1 Wir fordern ein stärkeres Engagement gegen Essensverschwendung. 

4.2 Wir fordern ein stärkeres Engagement für die Müllvermeidung. 

4.3 Wir fordern konsequente Mülltrennung. 

5. Transparenz 

5.1 Wir fordern, Treibhausgase (CO2, CH4, N2O) in der Hochschulgastronomie vollständig zu  bilanzieren und transparent darzustellen. 

5.2 Wir fordern die transparente Veröffentlichung der Durchschnittspreise und deren zeitliche Entwicklung sowie die Anteile der Gerichtskategorien vegan/vegetarisch/omnivor am Gesamtangebot. 

Beschluss SP-30/30 Viertelparität
  1. Das Studierendenparlament unterstützt die Initiative der Verfassungskommission der Humboldt-Universität zu Berlin zur Einführung einer Viertelparität im Konzil und im Akademischen Senat. Es fordert darüber hinaus die Einführung der Viertelparität in den Räten der Fakultäten und Institute. 
  2. Das Präsidium wird beauftragt, die Zuleitung des Beschlussteils unter Ziffer 1 an die Mitglieder des Konzils in die Wege zu leiten. 
Beschluss SP-30/31 Änderung der Sozialfondssatzung 
Die Sozialfondssatzung, zuletzt geändert am 2.2.2023, wird wie im Folgenden geändert:

 

§2 Antrags- und Bedarfsfeststellungsverfahren 

(5) Studierende haben ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Von ihm sind abzusetzen: 

1. ein Grundbetrag von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr für die/den Antragstellende/n und ihre/n bzw. seine/n Partner/in (jeweils mindestens 4.100 Euro, höchstens 15.000 Euro), […] 

3. angespartes Altersvermögen, das erst mit dem Eintritt in die Altersrente ausgezahlt wird, bis zu einer Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 15.000 Euro, 

5. für jedes Kind einen Freibetrag in Höhe von 4.100 Euro,

 

Die Änderung tritt rückwirkend zum 3.2.2023 in Kraft.
Beschluss SP-30/32 Satzungsänderung (zweite Lesung) im Umlaufverfahren
Die Satzungsänderung wird im Umlaufverfahren abgestimmt.
Beschluss SP-30/33F Kostenübernahme Empowerment- /Antirassismus-Workshop
Das Studierendenparlament beschließt 5831 € für eine Fortbildung im Bereich Empowerment/Antirassismus für das Semesterticketbüro. 
Beschluss SP-30/34F Beiträge KIF
Die anfallenden Kosten für die Mitgliedschaft der Fachschaft Informatik beim KIF e.V. werden in voller Höhe übernommen. Diese betragen 60€ pro Jahr.
Beschluss SP-30/35 Bestätigung des neueingereichten Haushaltsplans 2023
1. Der neu eingereichte Haushaltsplan 2023 der Studierendenschaft der HU Berlin (in der Fassung vom 16.06.2023) wird in der vorliegenden Fassung mit Gesamteinnahmen in Höhe von 30.441.400,00 EUR und Gesamtausgaben in Höhe von 30.441.400,00 EUR bestätigt. Ebenso bestätigt wird die vorliegende Beschäftigungsplanung. 
2. Ferner kritisiert das Studierendenparlament den Beschluss des Präsidiums der HU Berlin dem Finanzreferat des Referent*innenrats und der Studierendenschaft erst am 16.06.23 mitgeteilt zu haben, dass der Haushaltsplan 2023, sowie der 1. Nachtragshaushalt 2023 nicht genehmigt sind. Die Studierendenschaft erwartet eine zeitnahe Antwort der Universitätsleitung und Genehmigung des vorliegenden Haushaltplans. 
Beschluss SP-30/36 Entlastung 2017/18
1. Das Studierendenparlament beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2017 in den Kapiteln 33333 und 34444 gemäß § 109 Abs. LHO. 
2. Das Studierendenparlament beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2018 in den Kapiteln 33333 und 34444 gemäß § 109 Abs. 3 LHO. 
3. Das Studierendenparlament beschließt die Entlastung des Referent*innenRats für das Jahr 2017 gemäß § 8a Abs. 2 der Satzung der StudentInnenschaft der HU Berlin. 
4. Das Studierendenparlament beschließt die Entlastung des Referent*innenRats für das Jahr 2018 gemäß § 8a Abs. 2 der Satzung der StudentInnenschaft der HU Berlin
Beschluss SP-30/37F Finanzierung StudKal
Das StuPa der HU beschließt hiermit die Finanzierung des StudKals für 2023/2024 in Höhe von maximal 5.780 Euro.
Beschluss SP-30/38F Personalverwaltung
1. Das Studierendenparlament beschließt die Ausschreibung für die Beauftragung eines Lohnbuchhaltungsdienstleisters für das Personal der Studierendenschaft. 
2. Der Höchstrahmen der jährlichen Kosten für den Lohnbuchhaltungsdienstleister soll 30.000 € nicht überschreiten. 
3. Das Referat für Finanzen wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt.
Beschluss SP-30/39F Finanzierung Musterverfahren
1. Das Studierendenparlament unterstützt des Musterverfahrens in Sachen Mastergutachten gegen die HU Berlin mit einem zusätzlichen Finanzrahmen von 5000 €. 
2. Das Studierendenparlament beauftragt den RefRat mit der Umsetzung.
Beschluss SP-30/40 ASEZ
1. Das Studierendenparlament stellt fest, dass die Unterstützung von ASEZ oder sonstiger mit der World Mission Society Church of God assoziierten Organisationen nicht mit den Aufgaben der Studierendenschaft vereinbar ist. 2. Das Studierendenparlament weist den RefRat und die weiteren Organe der Studierendenschaft unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen an, nicht mit der World Mission Society Church of God oder mit ihr assoziierten Organisationen zusammenzuarbeiten und existierende Zusammenarbeiten zu beenden. 
3. Umsetzung: Das Referat für Fachschaftskoordination wird beauftragt, die Fachschaften über diesen Beschluss zu informieren und zur Einhaltung des Beschlusses aufzufordern.
Beschluss SP-30/41 Linke Medienakademie: Anerkennung als Initiative
Die Initiative LiMA e. V. wird als studentische Initiative vom Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin anerkannt.
Beschluss SP-30/42F StudWV: Aufwandsentschädigung
Jedem Mitglied des Studentischen Wahlvorstands wird eine Aufwandsentschädigung von 934 € ausgezahlt. Insgesamt werden entsprechend 3736 € beansprucht.

31. StuPa (2023/2024)

Beschluss SP-31/01F Satzungsänderung Aufwandsentschädigung
1. § 6 Absatz 5 wird gestrichen und durch den folgenden neuen Absatz 5 ersetzt: 
Für die Mitglieder des Präsidiums wird jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 125,00 EURO (in Worten: einhundertfünfundzwanzig) pro Monat gewährt. Die einem Mitglied des Präsidiums im Jahr von der Studierendenschaft ausgezahlten Aufwandsentschädigungen dürfen den Höchstbetrag von 3.000,00 EURO (in Worten: dreitausend) nicht überschreiten.
 2. § 8 Absatz 4 Satz 1 bis Satz 3 werden gestrichen und durch den folgenden Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 ersetzt: 
Alle vom StuPa gewählten Referent*innen sowie deren gewählte Stellvertreter*innen erhalten jeweils monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,00 EURO (in Worten: zweihunderfünfzig). Sie dürfen keine weiteren Aufwandsentschädigungen von der Studierendenschaft erhalten. 
3. § 10 Absatz 2 Satz 4 wird gestrichen und durch folgenden Absatz 2 Satz 4 ersetzt: 
    § 8 Absatz (4) gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass die Referent*innen und deren Stellvertreter*innen besonderer Referate erst nach bestätigendem Beschluss des StuPa die Aufwandsentschädigung erhalten. 
4. Die Änderungen treten am 1. Januar des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft.
Beschluss SP-31/02 Satzungsänderung Datenschutz
1. Das Studierendenparlament ändert die Satzung der Studierendenschaft der HU Berlin folgendermaßen.
Es wird folgender neuer § 2a eingefügt:
§ 2a Datenschutz
(1) Die Studierendenschaft bekennt sich zu ihrer Pflicht zum Datenschutz. Sie trägt eine besondere Verantwortung, sorgfältig mit den zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erhobenen Daten umzugehen.
(2) Die Studierendenschaft benennt entsprechend ihrer gesetzlichen
Verpflichtung eine*n behördliche*n Datenschutzbeauftragte*n. Die
Benennung erfolgt in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften. Mit der
Benennung ist der Referent*innenRat betraut. Zur*m behördlichen Datenschutzbeauftragten benannt werden soll nur, wer im Zeitpunkt der Benennung Mitglied der Studierendenschaft ist und gemäß der Ordnung nach Absatz 3 die erforderliche Sachkunde besitzt. Kann nach diesen Vorgaben keine Person benannt werden, hat der Referent*innenRat für die Aufgaben unverzüglich eine nach den gesetzlichen Vorgaben geeignete externe Datenschutzstelle zu bestellen.
(3) Weiteres wird in einer Ordnung geregelt, die vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit erlassen wird.
2. Das Studierendenparlament beschließt den Erlass der folgenden Ordnung.
Datenschutzordnung der Studierendenschaft
Gemäß § 2a Absatz 3 der Satzung der Studierendenschaft vom 28. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Beschluss des Studierendenparlaments vom 7. November 2023, hat das Studierendenparlament die folgende Datenschutzordnung erlassen.
§ 1 Grundlagen
Gemäß § 2a Absatz 3 ihrer Satzung gibt sich die Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin durch Beschluss diese Datenschutzordnung.
Sie ist eine Ergänzungsordnung der Satzung der Studierendenschaft.
§ 2 Geltungsbereich
Die Datenschutzordnung gilt für alle Bereiche in denen die Studierendenschaft sowie ihre Organe oder Amtsträger*innen als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG in der jeweils geltenden Fassung (Datenschutz-Grundverordnung) tätig sind.
§ 3 Übergeordnete Bestimmungen
Maßgebliche übergeordnete Bestimmungen dieser Datenschutzordnung sind die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz Grundverordnung - DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG), das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG) vom 13. Juni 2018, das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 sowie die Studierendendatenverordnung (StudDatVO) vom 9. November 2005 in der jeweils geltenden Fassung.
§ 4 Datenschutzbeauftragte*r 
(1) Die Studierendenschaft, vertreten durch den Referent*innenRat, benennt eine*n behördliche*n Datenschutzbeauftragte*n. Diese Person fungiert als Datenschutzbeauftragte*r im Sinne der übergeordneten Bestimmungen, insbesondere im Sinne der Art. 37-39 DSGVO.
(2) Als Datenschutzbeauftragte*r soll insbesondere nur benannt werden, wer
1. Mitglied der Studierendenschaft ist,
2. die erforderliche Sachkunde oder die Bereitschaft diese kurzfristig zu erwerben vorweisen kann
und
3. frei von Ausschlussgründen nach übergeordneten Bestimmungen insbesondere Interessenkonflikten ist, beziehungsweise dies glaubhaft machen kann.
(3) Die Benennung erfolgt durch Beschluss des Referent*innenRats und ist zu dokumentieren.
(4) Die Benennung ist befristet auf zwei Jahre. Eine erneute Benennung derselben Person ist zulässig. Das Amt endet entweder mit Ablauf des Jahres, in dem die Benennung zwei Jahre her ist, oder mit Ablauf des Jahres, in welchem die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft der benannten Person endet.
§ 5 Unabhängigkeit
Die als behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r benannte Person ist unabhängig. Jegliche Maßnahmen, die geeignet sind die Unabhängigkeit der benannten Person zu gefährden sind unzulässig. Die benannte Person ist entsprechend den übergeordneten Bestimmungen auf ihr Verlangen hin in alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben relevanten Prozesse einzubinden und ihr sind alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zugänglich zu machen. Die Organe der Studierendenschaft dürfen keinen Beschluss treffen, der die Unabhängigkeit der benannten Person gefährden könnte. Im
Zweifelsfall ist anzunehmen, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme die Unabhängigkeit der benannten Person gefährdet, wenn dies glaubhaft versichert wurde.
§ 6 Geheimhaltung
Die als behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r benannte Person wahrt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Geheimhaltung über alle im Rahmen des Amtes erlangten Informationen.
§ 7 Vergütung, Kostenerstattung
(1) Das Amt als Datenschutzbeauftragte*r wird nicht vergütet und wird ehrenamtlich ausgeführt. 
(2) Soweit zur Erfüllung der mit dem Amt verbundenen Aufgaben Kosten entstehen, erstattet die Studierendenschaft diese. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.
(3) Zur Kostenerstattung bedarf es keines weiteren Beschlusses.
§ 8 Gesetzliche Aufgaben, weitergehende Aufgaben
(1) Die als behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r benannte Person erfüllt zuförderst ihre gesetzlichen Aufgaben.
(2) Sofern die benannte Person einverstanden ist, können ihr weitergehende
Aufgaben übertragen werden. Diese können insbesondere beeinhalten:
1. Archivführung,
2. Prüfung von Archivgut und für die Archivierung vorgesehenen Unterlagen,
3. Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vernichtung und Speicherung von Unterlagen und Daten oder
4. Fortbildung anderer Organe und Amtsträger*innen der Studierendenschaft in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Vor der Übertragung weitergehender Aufgaben ist sicher zu stellen, dass durch die Übertragung die benannte Person nicht an der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gehindert wird.
§ 9 Berichte
Die benannte Person hat das Recht in allen Gremien der Studierendenschaft Berichte aus der Tätigkeit als behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r abzugeben.
§ 10 Sicherungsklausel
Wenn die als behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r benannte Person aus dem Amt ausscheidet, ohne dass ein*e Nachfolger*in benannt wurde, muss der Referent*innenRat unverzüglich eine geeignete externe Datenschutzstelle bestellen.
§ 11 Schlussbestimmungen, Änderung
(1) Diese Ordnung tritt am Tag nach Beschlussfassung durch das Studierendenparlament in Kraft.
(2) Zur Änderung dieser Ordnung bedarf es einer einfachen Mehrheit der Anwesenden. Vor einer Änderung ist die als behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r benannte Person anzuhören.
 
Beschluss SP-31/03F Finanzierung der technischen Ausstattung für die Geschäftsräume des RefRat, des Studierendenparlaments und des Studentischen Wahlvorstandes in der Ziegelstraße 4 und der Rudower Chaussee 25

Zur Erneuerung der technischen Ausstattung in einigen Räumen der Studierendenschaft, namentlich Geschäftsräumen des RefRats, des Studierendenparlaments und des Studentischen Wahlvorstandes in der Ziegelstraße 4 in Mitte und der Rudower Chaussee 25 in Adlershof stellt das Studierendenparlament bis zu 10.100,00 € (in Worten: zehntausendeinhundert EURO 00/100) bereit. 

Beschluss SP-31/04 Entlastung der Haushaltsrechnung der Studierendenschaft und des Referent*innenRats für das Jahr 2019 und 2020
Das Studierendenparlament möge beschließen:
1. Das Studierendenparlament beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2019 in den Kapiteln 33333 und 34444 gemäß §109 (3) LHO.
2. Das Studierendenparlament beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2020 in den Kapiteln 33333 und 34444 gemäß §109 (3) LHO.
3. Das Studierendenparlament beschließt die Entlastung des Referent*innenRats für das Jahr 2019 gemäß §8a (2) der Satzung der StudentInnenschaft der HU Berlin.
4. Das Studierendenparlament beschließt die Entlastung des Referent*innenRats für das Jahr 2020 gemäß §8a (2) der Satzung der StudentInnenschaft der HU Berlin.
Beschluss SP-31/05 Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft
Das Studierendenparlament ändert die Beitragsordnung der
Studierendenschaft der HU Berlin folgendermaßen:
§ 4 Beitragshöhe (1)
Ab dem Sommersemester 2024 beträgt die Beitragshöhe 10,50 €.
Beschluss SP-31/06 Aussetzung der Erhebung des Beitrags zum Sozialfonds nach §18a V BerlHG, sowie § 1 I 2 Sozialfonds-Satzung (Satzung nach § 18a V BerlHG) im Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25
 1. Die Erhebung des Beitrags zum Sozialfonds nach § 18 a V BerlHG, sowie § 1 I 2 Sozialfonds-Satzung (Satzung nach §18 a V BerlHG) wird im Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25 ausgesetzt. 
 2. Mit der Umsetzung wird das Referat für Finanzen beauftragt. 
 3. Das Präsidium des Studierendenparlaments leitet diesen Beschluss zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls Genehmigung an das Präsidium der Humboldt Universität zu Berlin weiter.
 
Beschluss SP-31/07 Feststellung Haushaltsplan 2024
 1. Der Haushaltsplan der Studierendenschaft 2024 wird mit Einnahmen in Kapitel 33333 in Höhe von 1.218.800,00 Euro, Einnahmen in Kapitel 34444 in Höhe von 26.534.600,00 Euro, Ausgaben in Kapitel 33333 in Höhe von 1.218.800,00 Euro, Ausgaben in Kapitel 34444 in Höhe von 26.534.600,00 Euro sowie der Beschäftigungsplanung in Kapitel 33333 und 34444 festgestellt
 2. Das Finanzreferat wird beauftragt, die Genehmigung des Haushaltsplans 2024 gem. § 20 Abs. 1 S. 4 BerlHG bei dem Präsidium der HU Berlin zu beantragen.
Beschluss SP-31/08F Finanzierung eines Musterverfahrens (Informationsfreiheitsgesetz)
 1. Das Studierendenparlament unterstützt das Musterverfahren in Sachen Herausgabe des öffentlich-rechtlichen Sondervertrags mit einer HUPräsidentin aufgrund Informationsfreiheitsgesetzes gegen das Land Berlin mit einem zusätzlichen Finanzrahmen von 5 000 Euro. 
 2. Das Studierendenparlament beauftragt den RefRat mit der Umsetzung
Beschluss SP-31/09F Finanzierung eines Musterverfahrens (Studien- und Prüfungsordnung)
 1. Das Studierendenparlament unterstützt das Musterverfahren in Sachen Verlängerung der Studien- und Prüfungsordnung aufgrund von Nachteilen gegen die HU Berlin mit einem zusätzlichen Finanzrahmen von 3000€. 
 2. Das Studierendenparlament beauftragt den RefRat mit der Umsetzung
Beschluss SP-31/10F Unterstützung und Finanzierung einer Kampagne für den Erhalt des Semestertickets durch das Studierendenparlament
1. Das Studierendenparlament der HU Berlin hält einen Erhalt des Semestertickets für erstrebenswert. Es unterstützt die Organisation einer Kampagne, um öffentlichkeitswirksam Druck auf die Berliner Politik auszuüben. Hierzu stellt es dem Referent*innenrat finanzielle Mittel in einer Höhe von max. 4900 € bereit. 
2. Mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt es den Referent*innenrat.
Beschluss SP-31/11F Übernahme der Jahresbeiträge für die ZaPF (Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften) für die Fachschaft Physik
1. Die anfallenden Kosten für die Mitgliedschaft der Fachschaft Physik in der ZaPF werden in voller Höhe übernommen. Diese betragen 200€ pro Jahr. 
2. Umsetzung des Beschlusses: Dieser Beschluss wird sofort umgesetzt.
Beschluss SP-31/12 Anerkennungs der Platypus Affiliated Society (PAS) an der Humboldt-Universität als studentische Initiative
Die Platypus Affiliated Society wird als studentische Initiative anerkannt.
Beschluss SP-31/13F Finanzantrag zur Förderung der 6th Platypus European Conference
Das Studierendenparlament bestätigt den Beschluss „Top 3.3 vom 01.08.23“
des Referent_innenRates. Der Beschluss bestätigt den Antrag auf folgende Finanzen: Kosten für Honorare: Geplant sind ca. 22 Sprecher:innen sowie ca. 8 Moderator:innen für die o.g. Formate. Gerne würden wir für die Sprecher:innen 100 Euro pro Person und für die Moderation 50 Euro pro Person beantragen. 
- Honorare für 22 Personen: 100 Euro pro Person => 2200 Euro - Aufwandsentschädigungen für 8x Moderation à 50 Euro => 400 Euro Die Konferenz verursacht noch weitere Kosten für:
- Layout, Druckkosten Flyer und Plakate
- Reisekosten
- Unterbringungskosten
Diese Kosten wollen wir bei weiteren ASten beantragen, da wir es wichtig finden auch andere Universitäten als Unterstützer:innen für diese Konferenz zu gewinnen. Die oben genannten Summen sind Maximalbeträge, ggf. werden die beantragten Gelder nicht in Gänze ausgeschöpft werden. Eurer Zustimmung zu diesem Antrag wären wir außerordentlich dankbar. Von den Bereicherungen, die durch diese internationale Konferenz entstehen, wird die Studierendenschaft der HU profitieren.
Beschluss SP-31/14 Historische Verantwortung ernstnehmen
Vor dem Hintergrund des terroristischen Angriffs der Hamas auf Israel und der Eskalation der Gewalt in Israel und Palästina drückt die Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin ihr tiefes Mitgefühl mit den betroffenen israelischen und palästinensischen Kommiliton*innen und ihren Angehörigen aus.
Der Krieg in Israel und Palästina hat auch Konsequenzen an der Humboldt-Universität. Oft genug sind wir im universitären Kontext mit antisemitischen und rassistischen Positionen konfrontiert. Aus der historischen Verantwortung der Studierendenschaft der HU, umso mehr aber vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse sehen wir uns in der Pflicht, Solidarität mit den jüdischen und palästinensischen Studierenden einzufordern! 
 
Die aktuelle gesellschaftliche Polarisierung auf Kosten der Betroffenen führt zu stark vermehrtem Antisemitismus und anti-palästinensischem und anti-muslimischem Rassismus – auch hier am Campus. Nur durch einen solidarischen Umgang untereinander können wir gemeinsam für einen diskriminierungsfreien Campus sorgen!
Dazu gehört auch: Sei es bei Übergriffen auf jüdische Schüler*innen in Schulen, antisemitische Diskurse in Hochschulen, Brandanschläge auf Synagogen oder antisemitische Parolen auf Demonstrationen: Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir nehmen zudem mit großer Sorge das Aufflammen rassistischer Stimmungsmache seit einigen Wochen in Deutschland war – durch einen Diskurs, der zunehmend das Asylrecht in Frage stellt, pauschale Demonstrationsverbote rechtfertigt, strukturelle Probleme in fälschlicher, rassistischer Weise auf migrantische Communities verschiebt und von „importiertem Antisemitismus“ redet. Die Studierendenschaft tritt Antisemitismus und Rassismus deutlich entgegen!
Wir rufen alle dazu auf, klare Zeichen gegen Antisemitismus und Rassismus zu setzen. Vor diesem Hintergrund fordern wir von der Universität:
• Die HU muss ihre proaktiven Unterstützungsangebote für ihre israelischen Mitglieder auf alle von der Gewalteskalation betroffenen Studierenden und Forschenden ausweiten und die Unterstützungsangebote bekannter machen. Hierbei darf sie nicht zwischen Betroffenen selektieren. Eine einseitige Solidarisierung würde den palästinensischen Studierenden kommunizieren, dass die HU keine sichere Anlaufstelle für sie ist.
• Die HU muss die Sicherheit für israelische, jüdische, palästinensische und alle anderen von der Gewalteskalation betroffenen Studierenden gewährleisten.
• Prüfungsfristen müssen verlängert und es müssen angemessene und unkomplizierte Nachteilsausgleiche realisiert werden. Für die Dauer des Krieges müssen für betroffene Studierende Ausnahmeregelungen geschaffen werden.
• Unabhängige psychologische Unterstützungsangebote. Diese müssen allen offenstehen und für die unterschiedlichen Betroffenheiten der Studierenden sensibilisiert sein.
• Die Universität muss gewährleisten, dass alle von der Gewalt betroffenen Studierenden Räume des Austausches und der Trauer offenstehen.
• Gegen Rassismus auf dem Campus: Die Universität muss aktiv gegen rassistische Pauschalisierungen gegenüber palästinensischen, muslimischen und muslimisch gelesenen Menschen vorgehen. 
• Gegen Antisemitismus auf dem Campus: Die HU muss angesichts des aktuell erstarkenden Antisemitismus, Maßnahmen in Form von Sensibilisierung zu dem Thema und Support für ihre jüdischen Mitglieder ergreifen.
 
Jüdisches Leben muss sicher und sichtbar sein können.
Beschluss SP-31/15F HUI: Haushalt 2024
Die HumboldtInitiative – offenes Forum für Ideen, Initiativen und Projekte – beantragt für das Jahr 2024 einen Haushalt in Höhe von €19.000 
1 Offene Ideen-, Initiativen- und Projektförderung, Unterstützung
Veranstaltungsreihen €3.000
2 „Kranich-Go-Klub – Berliner Go-Verein von 1918“:
Spielabende, Material, Bibliothek, Turniere €2.000
3 Schaffung von Infrastruktur für Projekte und Initiativen: Ausstattung des Neuen Inikellers, Ausbau des Archiv- und Depotkellers für das „Hochschulpolitische Archiv“, Studio und Schnitt, Erneuerung des Servers, Einrichtung einer offenen Werkstatt - Ersatz- und Neubeschaffung von Technik und Werkzeugen, Schaffung einer „Testbench“ für die Erprobung von Hard- und Software, Pool für Nachnutzung freier Software; s.i.z. als Arbeits-, Lern- und Diskussionsort €6.000
5. Qualifizierung öffentlicher Funktionen des Hedwig-Dohm-Hauses: weitere Beschaffung von spezifischen Einrichtungen und Einbauten, Veranstaltungs-, Audio-, Video-, Aufzeichnungs-, Archivierungs-, Schnitt- und Streamingtechnik, digitale Lern- und Kommunikationsplätze, Einrichtung von Arbeitsplätzen, €6.000
5 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit: Websites, Beschaffung von Büchern u.a. Medien, „brettchen.de“ als Kommunikationsplattform weiterentwickeln €2.000
Es wird beantragt, dass die einzelnen Posten gegenseitig deckungsfähig sind. (Weitere)
Begründungen unter: ini.hu-berlin.de/2024
Beschluss SP-31/16 Heraus zum Streiksemester
In Vertretung der mit Abstand größten Statusgruppe an der HU erklären wir uns als Studierendenparlament solidarisch mit den verschiedenen aktuellen Arbeitskämpfen der universitären Beschäftigten, von den Forderungen nach Lohnerhöhungen im TV-L bis hin zu einer neuen (bundesweiten) Tarifierung der studentischen Beschäftigten. Egal ob wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung oder studentische Beschäftigte: Wir unterstützen eure Forderungen nach mehr Lohn und besseren Arbeitsbedingungen. Unsere Probleme hängen zusammen – schlechte Arbeitsbedingungen im Mittelbau, der Verwaltung und bei den studentischen Beschäftigten beeinträchtigen unmittelbar die Qualität der Lehre. 
Wir verurteilen scharf, dass die Arbeitgeber*innenseite in den bisherigen TV-L Verhandlungen noch immer kein Angebot vorgelegt hat – und das obwohl die Einstiegsforderung der Gewerkschaften bei 10,5% Lohnerhöhung im TV-L eigentlich noch viel zu tief gegriffen ist! Wir stehen solidarisch an der Seite der studentischen Beschäftigten in allen Bundesländern, die eine bundesweite Tarifierung fordern! Berlin ist seit langem ein Leuchtturm dafür, welche Vorteile eine Tarifierung der studentischen Beschäftigten bietet. Gleichzeitig fordern wir auch für unsere SHKs in Berlin eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse und insbesondere des Lohnes. 
Wir rufen die Mitarbeitenden der HU wie auch der anderen Berliner Hochschulen und Universitäten und insbesondere auch alle studentischen Beschäftigten dazu auf, sich an den gewerkschaftlich organisierten Aktionen und Streiks der kommenden Wochen und Monate zu beteiligen. 
Gleichzeitig rufen wir die Studierenden der Berliner Hochschulen und Universitäten dazu auf, an gewerkschaftlichen Aktionen und Kundgebungen solidarisch teilzunehmen. 
Darüber hinaus wird das Referat für Öffentlichkeitsarbeit beauftragt, die Studierenden zu entsprechenden zentralen Aktions- und Demoterminen zu informieren und zu mobilisieren. 
Alle Fakultäten stehen still, wenn dein starker Arm es will!
Beschluss SP-31/17 Weihnachtsmarkt Bebelplatz 2023
1. Das StuPa der HU erneuert seinen Beschluss vom 29.11.22 (TOP 5.8) und spricht sich erneut gegen den Weihnachtsmarkt "WeihnachtsZauber" auf dem Bebelplatz aus. Der Weihnachtsmarkt ist logistisch so aufgebaut, dass der Bebelplatz umzäunt und das öffentliche Gelände inmitten Berlins nur durch Eintritt zugänglich gemacht wird. Der Besuch des inmitten des Bebelplatz errichteten Mahnmals für die nationalsozialistische Bücherverbrennung ("Denkraum" von Micha Ullmann) ist kostenfrei, es besteht jedoch nur zu bestimmten Zeiten die Möglichkeit es zu besuchen. Zwischen 8:00 und 18:00 ist es möglich von Mitarbeiter*innen des Weihnachtsmarktes zu dem benannten Denkmal geführt zu werden und dort zu Gedenken. Ein Gedenken, welches zwischen Glühwein- und Austernständen, sowie einem bunten Programm stattfindet. So soll an Silvester soll zu 80'er Musik gefeiert werden, während das Andenken an die - maßgeblich von HU Studierenden verbrochene - Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 nicht thematisiert wird. Die gesamte historische Bedeutung des Platzes ist besonders heute zu achten und der Ort als Gedenkort zu bewahren. 
2. Wir fordern erneut die Verlegung des Weihnachtsmarktes "WeihnachtsZauber" an einen anderen Ort. 
3. Außerdem fordern wir erneut den Akademischen Senat der HU auf unserer Verurteilung des Geschehens zu folgen, sowie die Beschwerde an die zuständige Behörde zu tragen.
Beschluss SP-31/18 Unterzeichnung des Semesterticketvertrag
1. Das Studierendenparlament der HU Berlin hält den Erhalt eines Semestertickets für wichtig und erstrebenswert und unterstützt den Referent*innenrat bei dem Ziel, auch für das SoSe 2024 einen Semesterticketvertrag abzuschließen. Bedingung hierfür ist, dass die Konditionen des neuen Vertrag gleichbleibend sind und der Vertrag auch weiterhin ein außerordentliches Kündigungsrecht beinhaltet. Sind alle Bedingungen erfüllt und die notwendigen Voraussetzungen gegeben, stimmt das Studierendenparlament einer Vertragsunterzeichnung durch den Referent*innenrat zu. 
2. Sollten sich die Umstände bzw. Einschätzung bezüglich der Unterzeichnung eines neuen Semesterticketvertrages sowie die Tariflandschaft unerwartet ändern, wird das Studierendenparlament das Handeln sowie die Entscheidung des Referent*innenrates bezüglich des Abschließens eines weiteren Semesterticketvertrages unterstützen und bringt dem Referent*innenrat sein Vertrauen in diesen Belangen entgegen.
Beschluss SP-31/19 Semesterticket für das SoSe 2024
1. Das Studierendenparlamemt der Humboldt Universität zu Berlin befürwortet die Einführung des Deutschlandsemestertickets für monatlich 29,40 € pro Studierenden mit demselben Geltungsbereich sowie den Konditionen des regulären Deutschlandtickets. Es nimmt deshalb die Entscheidung des Referent*innenrates, den Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets für die Studierendenschaft abzuschließen zustimmend zur Kenntnis und macht sich diese Entscheidung zueigen.
2. Mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt es den Referent*innenrat.
Beschluss SP-31/20F HUch: Budgetantrag
Hiermit beantragen wir den Jahreshaushalt 2024 für die HUch – Kritische Studierendenzeitschrift. Der Gesamtbetrag von vormals 13.000 € bleibt dabei derselbe wie der beantragte und bewilligte Betrag für das Jahr 2023. Die Erhöhung von 10.000 € auf 13.000 € im letzten Jahr hat sich als richtige Einschätzung erwiesen, da die Druck- und Papierkosten im Vergleich zu den Vorjahren merkbar angestiegen bzw. mittlerweile auch um einiges schwieriger im Vorhinein zu bemessen sind. Zudem haben wir als kritische Studierendenzeitschrift den Anspruch, alle Menschen, die für die HUch arbeiten – ob Schreibende, in der Redaktion Arbeitende oder auch das Layout – gerecht zu entlohnen, was ohne die inflationsbedingte Erhöhung des Haushalts nicht möglich gewesen wäre. Für die kommenden Ausgaben im Jahr 2024 planen wir mit ähnlichen Ausgaben.
Als kritische Studierendenzeitschrift bieten wir Studierenden die Möglichkeit, sich intensiv mit hochschul- wie gesellschaftspolitisch relevanten Problemen auseinanderzusetzen und damit eine Kritik zu üben, die im universitären Kontext oft viel zu kurz kommt. In unseren Redaktionssitzungen wie auch in der HUch-Zeitschrift selbst finden rege Diskussionen statt, der wir weiterhin die produktive Plattform bieten wollen, die sie derzeit darstellt. Deswegen würden wir euch herzlich bitten, unseren Haushalt zu bewilligen. Die jeweiligen Posten mit der zugehörigen Kostenaufteilung findet ihr in der unteren Tabelle aufgeschlüsselt.
 
Beschluss SP-31/21 Öffnungszeiten des Jacob-Und-Wilhelm-Grimm-Zentrums
1. Studierende, die aufgrund Ihres Studiengangs ausschließlich oder überwiegend Zweigbibliotheken nutzen, dürfen nicht benachteiligt werden. Zweigbibliotheken müssen deshalb über genügend Lernräume und Lernplätze verfügen und ihre Öffnungszeiten ggf. angepasst werden. Bei den durch die verlängerten Öffnungszeiten selbstbestimmteren Möglichkeiten des Studiums sind jedoch insbesondere die Interessen der Beschäftigten zu beachten. Das bedeutet, dass die längeren Öffnungszeiten unter keinen Umständen zu individuellen längeren Arbeitszeiten oder einer höheren Arbeitsbelastung der Beschäftigten führen dürfen.
2. Das Studierendenparlaent befürwortet eine durchgehende Öffnung des Grimm-Zentrums nicht. Es muss sichergestellt werden, dass das Grimm-Zentrum, besonders in Klausurenphasen, lang genug geöffnet ist, dies erfordert allerdings keine durchgehende Öffnung. Eine durchgehende Öffnung des Grimm-Zentrums zu kostenintensiv und wird dafür von zu wenig Studierenden genutzt. Selbst lange Öffnungszeiten nutzen die meisten Studierenden nicht. Außerdem ist eine durchgehende Öffnung des Grimm-Zentrums auch mit Blick auf die psychische Gesundheit Studierender abzulehnen.
Weiterhin werden Gelder an vielen anderen Stellen der Universität gebraucht und sollten dort eingesetzt werden, wo die Studierenden am meisten profitieren. Auch aus ökologischer Sicht ist eine durchgehende Öffnung des Grimm-Zentrums abzulehnen, da die Energiebilanz des GrimmZentrums sehr schlecht ist.
Zuletzt würde eine durchgehende Öffnung des Grimm-Zentrums in keinem Verhältnis zur erwartbaren Nutzung dieses Angebots durch die Studierenden und den auf die Beschäftigten zukommenden Mehraufwand stehen.
3. Das Studierendenparlament kritisiert, dass der Senat von Berlin den Fokus auf die nicht erforderliche 24-stündige Öffnung des Grimm-Zentrums zu legen, während er es zugleich entgegen der dringenden Erforderlichkeit unterlässt, die Hochschulen auszufinanzieren und mit angemessenen Räumlichkeiten auszustatten.
Beschluss SP-31/22F IG HDH: Haushalt 2024
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben wird der IG Hedwig-Dohm-Haus für das Jahr 2024 ein Haushalt in Höhe von 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Beschluss SP-31/23 Änderung Sozialfondssatzung zur Umsetzung der Beitragsaussetzung

Das Studierendenparlament hat beschlossen:
1. Die Satzung nach § 18a Abs. 5 (folgend Sozialfonds-Satzung) wird
geändert und in § 1 Gegenstand wird folgender neuer Absatz (1a)
eingefügt:
(1a) Die Erhebung des Beitrags nach Abs. 1 S. 2 wird im
Sommersemester 2024 sowie im Wintersemester 2024/2025
ausgesetzt. Nach Ablauf des Wintersemesters 2024/2025 wird die
Erhebung des Beitrags nach dieser Satzung fortgesetzt.
2. Mit der Umsetzung wird das Referat für Finanzen betraut.

Beschluss SP-31/24 Änderung der Semesterticketsatzung in Anpassung an das deutschlandweite Semesterticket

Das Studierendenparlament ersetzt die Semesterticketsatzung durch folgende Satzung:

Die Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin erlässt gem. § 18a des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 08.02.2024 folgende Satzung:

  • 1 Gegenstand

(1) 1Die Studierendenschaft erhebt von allen Studierenden, die reguläres Mitglied der Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin sind, Beiträge zum Semesterticket. 2Der Preis für das Semesterticket in Form des „Deutschlandsemstertickets“ ist dem Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets zwischen der Studierendenschaft der Humboldt Universität zu Berlin und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu entnehmen. Die Preise beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten jeweils je Studierender*m und Semester. 3Die Studierenden erhalten dafür eine Fahrtberechtigung nach den Bedingungen des Vertrages über ein Deutschlandsemesterticket.

(2) 1Durch gesonderte Satzung kann ein Solidaritätsbeitrag zum Semesterticket einem Fonds für Zuschüsse an Studierende nach § 18 a Absatz 5 BerlHG zugeführt werden.3Alle Einnahmen aus dem Beitrag zum Semesterticket, die nicht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag über ein VBB-Semesterticket oder als Verwaltungsaufwendungen zur Ausführung dieser oder der Satzung nach § 18 a Absatz 5 BerlHG benötigt werden, werden ebenfalls dem Fonds zugeführt.

(3) 1Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des „Deutschlandtickets“. 2Das Deutschlandsemesterticket ist eine persönliche Zeitfahrkarte, welche nicht übertragbar ist. 3Die Fahrtberechtigung erstreckt sich auf das Verkehrsangebot des regulären Deutschlandtickets. Der Leistungsumfang ist in den Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets geregelt. Neben den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der eingebundenen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs lokaler und regionaler Anbieter. 4Das Deutschlandsemesterticket ist im Zeitraum des jeweiligen - Wintersemesters vom 01. Oktober bis 31. März - Sommersemesters vom 01. April bis 30. September für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich des Deutschlandtickets gültig.

(4) 1Die Fahrtberechtigung wird durch Vorlage des Deutschlandsemestertickets in Kombination mit einem gültigen amtlichen Personaldokument mit Lichtbild oder einem gültigen Studierendenausweis (CampusCard) nachgewiesen. 2Sind bis zur Meldefrist die Unterlagen für Immatrikulation oder Rückmeldung nicht ordnungsgemäß eingereicht und die Beiträge nicht vollständig eingezahlt, kann die Ausstellung der Fahrtberechtigung zum ersten Tag des Semesters nicht gewährleistet werden.

(5) Die Bezugspflicht und Berechtigung zum Deutschlandsemesterticket sind § 1 Abs. 2 des Vertrags zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets zu entnehmen.

(6) Eine Befreiung von der Zahlung des Beitrages zum Semesterticket ist auf Antrag möglich. Die dazu berechtigten Personengruppen sind § 4 Abs. 1 des Vertrags zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets zu entnehmen.

  • 2 Antragsunterlagen für eine Befreiung von der Beitragspflicht

1Die Voraussetzungen zur Befreiung vom Semesterticket sind nachzuweisen, bei Bedarf auch durch ärztliches Attest. 2Anträge auf Befreiung von der Bezugspflicht sind formlos an das Immatrikulationsbüro zu stellen. 3Der Antrag ist eigenhändig zu unterzeichnen. 4Zur Befreiung müssen geeignete Nachweise erbracht werden. 5Eine gesondert zu unterschreibende Versicherung über die Richtigkeit aller gemachten Angaben ist beizulegen.

  • 3 Antragsfristen

(1) Für den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket gelten Fristen. Diese sind dem Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets zu entnehmen.

(2) 1Tritt der Befreiungsgrund erst nach Beginn des Semesters ein, wird die*er Studierende ganz oder zum Teil von der Zahlung für das laufende Semester befreit. 2Der Beitrag ist entsprechend zurückzuerstatten oder, falls er noch nicht gezahlt wurde, zu erlassen. 3Für jeden noch nicht angebrochenen Monat der Geltungsdauer des Semestertickets wird ein Sechstel des gezahlten Beitrages erstattet bzw. erlassen. 4Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang des Antrags.

  • 4 Bewilligungszeiträume

1Befreiungen gelten nur für das laufende oder ab dem Beginn der Rückmeldefrist für das nächste Semester. 2Eine rückwirkende Befreiung wird nicht gewährt.

  • 5 Fahrgelderstattung und Kündigung von bestehenden Abonements

(1) Eine anteilige Fahrgeldrückerstattung für das Semesterticket erfolgt, soweit ein*e Studierender einen Anspruch auf Rückerstattung seines Semesterbeitrages hat.

(2) 1Studierende, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären, erhalten volle nicht genutzte Monate erstattet. 2Eine rückwirkende Exmatrikulation begründet keinen Anspruch auf rückwirkende Erstattung von Semesterticketbeiträgen. 3Gleiches gilt bei rückwirkender Bewilligung eines Urlaubssemesters. 4Die Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.

  • 6 Bearbeitung des Befreiungsantrages

(1) 1Der Referent*innenRat der Humboldt-Universität zu Berlin kann mit der Hochschulverwaltung eine Verwaltungsvereinbarung über die Bearbeitung hinsichtlich der Befreiungsanträge abschließen. 2In dieser Vereinbarung sind Einzelheiten insbesondere über die Zuständigkeit für die Entscheidung über Anträge, Kostenerstattungen für Personal und Material sowie Räumlichkeiten und Kontenverwaltung zu regeln.

(2) 1Das Ergebnis der Entscheidung über die Befreiung ist der*m Studierenden mitzuteilen. 2Eine Ablehnung ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

(3) Soweit zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beitrag bereits gezahlt wurde, ist die Rückzahlung des erlassenen Betrages zu veranlassen.

(4) Im Falle der Rückerstattung des Beitragsanteils werden die Studierenden auf den Entfall der Fahrtberechtigung hingewiesen.

  • 7 Satzungsänderung

Diese Satzung kann mit einfacher Mehrheit geändert werden.

  • 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft

Das Budget der Fachschaftsvertretung Lehramt für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

2.200,00 EUR (Sockelbetrag) + 4.800,00 EUR (Pauschal) = 7.000,00 EUR (in Worten: siebentausend 00/100 EUR)

Beschluss SP-31/26F Daks Beiträge

Das Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin hat beschlossen: Die Übernahme der Kosten von 32€ Mitgliedsbeitrag und 81,50€ Beratungskosten monatl.

Beschluss SP-31/27F Beiträge KIF e.V.
  1. Die Studierendenschaft der HU bleibt Mitglied im KIF e.V.. Dieser Beschluss gilt für fünf Jahre, einschließlich dem Jahr 2028.
  2. Die Studierendenschaft übernimmt die Mitgliedsbeiträge für die KIF. Diese betragen für 5 Jahre insgesamt 300€.
  3. Mit der Umsetzung wird die Fachschaft Informatik und das Finanzreferat beauftragt.
Beschluss SP-31/28F Finanzierung eines Musterverfahrens (Nachteilsausgleich bei psychischen Dauerleiden)
  1. Das Studierendparlament unterstützt das Musterklageverfahren in der Sache Erteilung von Nachteilsausgleichen bei AD(H)S durch Prüfungsausschuss gegen die HU Berlin mit einem zusätzlichen Finanzrahmen von 5.000 €.
  2. Das Studierendenparlament beauftragt den RefRat mit der Umsetzung.