FAQ: Antrag an das StuPa stellen
I. Wer ist antragsberechtigt?
Alle Studierende der HU dürfen Anträge an das StuPa stellen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Geschäftsordnung).
II. Welche Anträge dürfen gestellt werden?
Grundsätzlich kann zu jedem Thema ein Antrag gestellt werden, soweit der Antrag zu einer der Aufgaben in § 18 Abs. 2 BerlHG passt. Ein Antrag kann zum Beispiel eine Resolution sein, kann auf die Änderung von Satzungen oder Ordnungen der Studierendenschaft gerichtet sein oder kann die Bewilligung von Geldern der Studierendenschaft für etwas fordern.
III. Was muss ein Antrag beinhalten?
Ein Antrag sollte mindestens die folgenden Punkte beinhalten (§ 5 Abs. 1 S. 2, 4 Geschäftsordnung):
- Antragsgegenstand
- Beschlussentwurf
- Verantwortliche und Art der Umsetzung des Beschlusses, ggf. Beauftragung zur Umsetzung des Beschlusses
- Begründung
- soweit erfolgt: Beteiligung und Stellungnahme anderer Organe oder Initiativen der Studierendenschaft
- Kontaktmöglichkeit zur:zum Antragsteller:in
Eine Vorlage könnt Ihr hier herunterladen: .odt, .rtf
IV. Was sollte ein Antrag nicht beinhalten?
Bitte beachtet, dass wir Euren Antrag nicht nur an die Mitglieder des StuPa versenden, sondern auch online veröffentlichen. Das bedeutet, dass alle Informationen, die Ihr in den Antrag schreibt, auch von Außenstehenden gelesen werden können. Insbesondere solltet Ihr darauf verzichten, sensible personenbezogene nicht erforderliche Daten (zum Beispiel Matrikelnummer, Privatanschrift oder Handynummer) in den Antrag zu schreiben.
Sollte die Verwendung sensibler personenbezogener Daten unumgänglich sein, kontaktiert dazu bitte vorab das StuPa-Präsidium.
V. Was ist noch bei der Antragstellung zu beachten? Welche Frist- und weiteren Formvorschriften sind zu beachten?
- Der Antrag muss dem Präsidium spätestens 9 Tage vor der Sitzung vorliegen. Die Sitzungstermine werden auf der StuPa-Website bekanntgegeben.
- Bitte sendet uns die Anträge als .pdf und zusätzlich als .odt, .docx, .rtf oder .txt zu.
- Anträge sind geschlechtsneutral zu formulieren.
(§ 5 Abs. 1 Geschäftsordnung)
VI. Was ist zusätzlich zu beachten, wenn es sich um einen Finanzantrag handelt?
Sofern der Antrag auf die Ausgabe von Geldern der Studierendenschaft gerichtet ist, kontaktiert bitte vorab das Finanzreferat (FinRef) im Referent_innenRat. Das FinRef berät Euch bei der Antragstellung und achtet auf die Einhaltung der Formvorschriften. Folgende Punkte sind außerdem zu beachten (§ 5 Abs. 1 S. 2 - 4 Geschäftsordnung, § 6 Abs. 5 Finanzordnung):
- Frist: Der Antrag muss dem Präsidium 18 Tage vor dem Sitzungstermin vorliegen.
- Form:
- Der Antrag muss detaillierte Angaben zur Verwendung der beantragten Mittel, zur Ausschöpfung anderer Finanzierungsmöglichkeiten und zur Erbringung der notwendigen Mittel enthalten.
- Aus dem Antrag muss deutlich hervorgehen, dass
- die beantragten Mittel vorwiegend für die Belange von Studierenden der HU verwendet werden,
- die Mittel nur in der Eigenschaft als Studierende der HU verwendet werden,
- Möglichkeiten der Mittelrückführung erörtert worden sind,
- die Mittel unter Berücksichtigung der umweltverträglichen Verwendung vergeben werden.
- Soweit Gelder in Höhe von 2.600 Euro oder weniger beantragt werden, kann der Finanzantrag auch direkt an den Referent_innenRat gestellt werden.
VII. Welche Tipps kann Euch das Präsidium noch geben?
Lest Euch die Geschäftsordnung durch.