Humboldt-Universität zu Berlin - StudentInnenparlament

Beschlüsse 32. und 33. StuPa

32. StuPa (2024/2025)

Beschluss SP-31/78 Verurteilung des Angriffs auf die Wissenschaftsfreiheit durch das
Bundesbildungsministerium 
Das Studierendenparlament verurteilt die Einschüchterungsversuche des Bundesbildungsministeriums gegen die Unterzeichnenden des offenen Briefs „Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten“[1]. Der Brief verurteilt die Polizeigewalt gegen Studierende an der FU Berlin, die friedlich gegen das Vorgehen der israelischen Regierung in Gaza protestierten.

Auch wenn bisher keine Fördermittel gekürzt wurden, dient allein schon die Prüfung dessen und die Diskussion darüber der Disziplinierung der Betroffenen. Bereits der Anschein, dass politische Meinungsäußerungen staatlich sanktioniert zum Entzug der Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit führen können, führt zu einem einschüchternden Effekt in den Universitären. Während kritische Studierende brutal angegriffen werden, soll Kritik an diesem Vorgehen mundtot gemacht werden. Um die betroffenen Wissenschaftler*innen selbst zu zitieren:"Repressive Überprüfungen von Wissenschaftler:innen, die ihre kritische Haltung zu politischen Entscheidungen öffentlich machen, sind aus autoritären Regimen bekannt, die eine freie Diskussion auch an Universitäten systematisch behindern."[2] Wir als Studierende stehen statusgruppenübergreifend solidarisch an der Seite der betroffenen Dozierenden.

Das Vertrauen von Forschenden, Lehrenden, Studierenden und anderen Mitgliedern unserer Universitäten und Hochschulen in dieses von Bettina Stark Watzinger geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung ist dadurch irreparabel beschädigt. Zwar ist seit dem Öffentlich-Werden des ursprünglichen Prüfautrags inzwischen einiges an Zeit vergangen, aufgeklärt hat sich inzwischen aber kaum etwas. Die ehemalige Staatssekretäring Sabine Döring darf weiterhin - gerichtlich bestätigt - nicht aussagen und die Ministerin hält die Affärefür abgeschlossen [3]. Aber ganz im Gegenteil: Nach den weiteren Enthüllungen um Chat-Nachrichten von Abteilungsleiter Roland Philipi [4] wird das gebrochene Vertrauen zwischen Wissenschaft und Bundesministerium durch seine Ernennung zum neuen Staatsekretär weiter zerstört.

Das Studierendenparlament fordert deshalb die sofortige Beendigung sämtlicher staatlicher Drohungen gegen Dozierende, ein Verbot von Polizeieinsätzen auf dem Campus und ein Ende jeglicher Repression gegen kritische Studierende. Das Studierendenparlament begrüßt den Rücktritt der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung und fordert das BMBF in der kommenden Zusammensetzung auf, die Vorgänge der letzten Monate vollumfänglich aufzuklären. Hierfür ist auch eine Aufhebung des Äußerungsverbots für die ehemalige Staatsekretärin Sabine Döring unausweichlich.
Beschluss SP-32/01 Balancierung der Redeliste
  1. Balancierte Redelisten: Das 32. StuPa möchte dominantem Redeverhalten insbesondere von Menschen in (auch informellen) Machtpositionen und Männern entgegenwirken. Das StuPa beschließt daher für die heutige Sitzung und alle kommenden Sitzungen der 32. Sitzungsperiode eine balancierte Besetzung der Redelisten. Dies bedeutet, dass Erstredner*innen konsequent vorgezogen werden und erst, wenn keine Erstredner*in mehr sprechen möchte, Zweitredner*innen das Wort erteilt wird. Drittredner*innen kommen demnach erst zur Sprache, wenn es keine Erst- oder Zweitredner*innen mehr gibt usw.
  2. Begrenzung der Redemöglichkeit: Das StuPa beschließt zur Vermeidung von sich in die Länge ziehenden Debatten zudem eine Begrenzung der Redemöglichkeit für jede Person auf drei Mal während einer Debatte. Diese Begrenzung kann auf Antrag aufgehoben werden.
  3. Umsetzung: Mit der Umsetzung und der Erarbeitung eines Verfahrens wird das StuPa-Präsidium beauftragt.
Beschluss SP-32/02 Änderung der StuPa-GO
  1. Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird wie folgt geändert:
    1. In § 2 Abs. 2: Ersetze „durch Aushang“ durch „auf der Website des Studierendenparlaments“.
    2. In § 2 Abs. 4: Füge nach Satz 1 ein: „Das Präsidium informiert die Mitglieder umgehend per E-Mail, sobald eine zusätzliche Sitzung beantragt wird. In diesem Fall ist die Sitzung abweichend von § 2 Absatz 2 spätestens 7 Tage vor der Sitzung anzukündigen.“
    3. In § 3 Abs. 1: Ersetze Satz 4 durch „Das Protokoll wird den StuPa-Mitgliedern innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung zugesandt.“
    4. In § 3 Abs. 3 ergänze nach Satz 2: „Der Entzug des Rederechts gilt bis zum Ende des Tagesordnungspunktes.“
    5. In § 3 Abs. 3 ergänze Satz 4: „In der Regel sollen Redebeiträge eine Dauer von 5 Minuten nicht übersteigen.“
    6. In § 3 ergänze Absatz 8: „Bei Störungen und Zwischenrufen kann die Sitzungsleitung einzelnen Personen nach einmaliger Verwarnung das Rederecht entziehen. Der Entzug des Rederechts gilt bis zum Ende des Tagesordnungspunktes. Wenn es zu Störungen durch Personen ohne Rederecht kommt, kann die Sitzungsleitung die Störer*innen des Raumes verweisen, sofern diese kein Mitglied des StuPa sind. Sollte es wiederholt zu Störungen kommen, kann die Sitzungsleitung den Ausschluss aller Personen, die nicht Mitglieder des StuPa oder des RefRats sind, beschließen, sofern dies geeignet ist, den geordneten Sitzungsverlauf sicherzustellen. Der Ausschluss gilt bis zum Ende des laufenden Tagesordnungspunktes.“
    7. In § 3 ergänze Absatz 9: „Während der Sitzungen des Studierendenparlaments besteht ein striktes Ton- und Bildaufnahmeverbot. Verstöße können als Störung nach Absatz 8 behandelt werden.“
    8. In § 5 Abs. 1 ergänze Satz 2: „Das Studierendenparlament kann weitere Personen zu Beratungs- und Aussprachezwecken mit Rederecht ausstatten.“
    9. In § 6 Abs. 2: Streiche „Antrag auf Begrenzung der Redezeit“. Ergänze „Antrag auf Begrenzung der Redezeit zu einem Tagesordnungspunkt“, ergänze „Antrag auf Begrenzung der Redezeit für die Dauer der Sitzung“, ergänze „Abstimmung im Umlaufverfahren“, ergänze „Antrag auf beratende Beteiligung weiterer Personen (§ 5 Abs. 1 S. 2)“.
    10. In § 6 füge Abs. 4 ein: „Abweichungen von dieser Geschäftsordnung können im Einzelfall auf Beschluss von zwei Drittel der anwesenden StuPa-Mitglieder StuPa-Antrag – [32. StuPa-Präsidium] – [Änderung der Geschäftsordnung] – 1/16 vorgenommen werden. Geschieht dies, wird der aktuelle Tagesordnungspunkt sofort unterbrochen und die Möglichkeit zur Aussprache über den Abweichungsantrag gegeben. Diese soll 15 Minuten nicht überschreiten. Nach der Abstimmung über den Abweichungsantrag wird der unterbrochene Tagesordnungspunkt fortgesetzt.“
    11. In § 8 füge Abs. 3 ein: „Auf Antrag der Antragsteller*innen kann das Präsidiums eine Abstimmung im Umlaufverfahren beschließen. Das Umlaufverfahren kann auch als Antrag zur Geschäftsordnung beantragt und vom StuPa beschlossen werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Abstimmungsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Studierendenparlaments. Übersteigt die Zahl der nichtabgegebenen Stimmen, Enthaltungen und ungültigen Stimmen die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen, gilt ein Antrag als abgelehnt. Dies gilt nicht, soweit in der Satzung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität oder dieser Geschäftsordnung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abstimmungen im Umlaufverfahren erfolgen immer namentlich. Der Beschluss zum Umlaufverfahren ist den Mitgliedern des StuPa per E-Mail bekannt zu geben. Das Präsidium legt den Zeitraum, in dem die Stimmen abzugeben sind, fest. Dieser umfasst mindestens 14, höchstens 31 Tage und beginnt am Tag der Bekanntgabe des Beschlusses zum Umlaufverfahren.“
    12. In § 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetze „öffentlich“ durch „hochschulöffentlich“ 13. In § 12: Ersetze Absatz 1 durch “ Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des StuPa.“, streiche Absatz 2.
  2. Umsetzung des Beschlusses: Mit der Umsetzung und Veröffentlichung wird das Präsidium beantragt.
Beschluss SP-32/03F 2. Nachtragshaushalt 2024 

Das Studierendenparlament hat beschlossen: Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2024 wird in der vorliegenden Fassung mit Gesamteinnahmen in Höhe von 25.385.300,00 EUR und Gesamtausgaben in Höhe von 25.385.300,00 EUR festgestellt. Ferner wird der Stellenplan in der vorliegenden Fassung festgestellt.

Beschluss SP-32/04F Haushalt 2025 
  1. Der Haushaltsplan der Studierendenschaft 2025 wird mit Einnahmen in Kapitel 33333 in Höhe von 1.165.800,00 Euro, Einnahmen in Kapitel 34444 in Höhe von 24.023.500,00 Euro, Ausgaben in Kapitel 33333 in Höhe von 1.165.800,00 Euro, Ausgaben in Kapitel 34444 in Höhe von 24.023.500,00 Euro sowie der Stellenpläne in Kapitel 33333 und 34444 festgestellt.
  2. Das Finanzreferat wird beauftragt, die Genehmigung des Haushaltsplans 2025 gem. § 20 Abs. 1 S. 4 BerlHG bei dem Präsidium der HU Berlin zu beantragen
Beschluss SP-32/05 Aussetzung des SozFonds-Beitrags 
  1. Die Satzung nach § 18a Abs. 5 (folgend Sozialfonds-Satzung) wird geändert und in § 1 Abs.

1 (a) wird durch den folgenden Absatz in Gänze ersetzt: (1a) Die Erhebung des Beitrags nach Abs. 1 S. 2 wird im Sommersemester 2025 sowie im Wintersemester 2025/2026 ausgesetzt. Nach Ablauf des Wintersemesters 2025/2026 wird die Erhebung des Beitrags nach dieser Satzung fortgesetzt.

  1. Mit der Umsetzung wird das Referat für Finanzen betraut.
Beschluss SP-32/06F Nextbike 
  1. Die Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin spricht sich für eine Weiterführung der Kooperation mit der nextbike GmbH zu geänderten Konditionen (siehe IV.) für den Zeitraum vom 01.12.2024 bis zum 31.03.2025 aus.
  2. Es beauftragt den Referent*innenRat, eine Verlängerung der Kooperation mit der nextbike GmbH zu einem Preis von 34.933,33 € zu veränderten Konditionen abzuschließen.
Beschluss SP-32/07 Änderung der Stud-WO 
  1. Die Wahlordnung der Studierendenschaft wird entsprechend dem beigefügten Beschlussentwurf geändert.
  2. Das Präsidium des Studierendenparlaments wird beauftragt nach Einholung der Bestätigung durch das Präsidium der Humboldt-Universität zu Berlin die Änderungen im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität bekannt zu machen.
  1. Die Refugee Law Clinic Berlin e.V. wird als studentische Initiative anerkannt.
  2. Die Refugee Law Clinic Berlin e.V. wird als studentische Initiative auf der Website gelistet.

Das Studierendenparlament missbilligt Herrn Hon.-Prof. Eike Schmidts Kandidatur für ein Bündnis mit Beteiligung von rechtsextremistischen und als „neo“-faschistisch eingeordneten Parteien und Gruppierungen bei der vergangene Bürgermeister*innenwahl in Florenz sowie zahlreiche erschütternde Ereignisse und Äußerungen in diesem Zusammenhang.

Nicht nur beziehen sich Parteien aus der Wahlallianz positiv auf den historischen italienischen Faschismus, Schmidts enge Verbündete sind zum Teil ehemaliger Mitglieder rechtsextremer Gruppierungen wie CasaPound, sehen sich in der Nachfolge von Mussolinis Miliz bekannt als ‚Schwarzhemden‘ oder riefen sog zur ethnischen Säuberung der Stadt Florenz auf. Schmidt hat sich mit waschechten Faschist*innen, gefährlichen Menschenfeinden und gewaltbereite Rassisten an den Tisch gesetzt, ihre Positionen und Handlungen verharmlost, sie wiederholt in Schutz genommen und zu demokratische Bündnispartner*innen erklärt.

Dies steht nicht nur im scharfen Kontrast zu den Werten der Humboldt Universität und ihrer Studierendenschaft, sondern trägt in besonderem Maße zur Normalisierung menschenverachtender und demokratiefeindlicher Positionen sowie dem Aufstieg des europäischen Faschismus des 21. Jahrhunderts bei.

Das Studierendenparlament bekräftigt die historische Verantwortung der Humboldt-Universität und ihrer Studierendenschaft im Kampf gegen den Faschismus. Die Plünderung des Instituts für Sexualwissenschaft und Vertreibung seines Leiters Magnus Hirschfeld, die Beteiligung der Universität der Ausarbeitung des ‚Generallplan Ost‘ - und allem voran die grausamen Ereignisse des 10. Mai 1933, dem unsere Kommiliton*innen sich auf dem Bebelplatz versammelten, um Bücher und Schriften jüdischer Autor*innen und politischer Gegner*innen den Flammen zu opfern - diese Ereignisse sind uns Mahnung und Handlungsaufforderung zugleich. Sie machen unmissverständlich klar: Der Aufstieg des Faschismus ist eine Entwicklung, die unserer Universität nicht einfach vorbeizieht, sie tangiert uns zwangsläufig. Es ist unsere Pflicht und historische Verantwortung, uns ihm entgegenzustellen und Entgleisungen nicht tatenlos hinzunehmen.

Die Verfassung der Humboldt-Universität schreibt das Ziel fest, sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft mit der Rolle ihrer Arbeit insbesondere für die Erhaltung des Friedens, der natürliche Lebensgrundlage und für eine diskriminierungsfreie, nachhaltige Entwicklung alle Menschen auseinanderzusetzen. Der Grundsatz „Niemand darf in der Humboldt-Universität zu Berlin oder beim Zugang zu ihren Leistungen wegen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, aufgrund der sozialen Lage oder Herkunft, aus politischen, religiösen, weltanschaulichen, rassistischen oder anderen Gründen, die den genannten gleichstehen, diskriminiert werden“ (§1 Abs. 3 VerfHU) muss auch über den Wirkungskreis der Humboldt-Universität hinaus über eine selbstverständliche Allgemeingültigkeit verfügen.

Durch diese Grenzüberschreitung hat Herr Hon.-Prof. Schmidt sich als Würdenträger und Aushängeschild der Universität disqualifiziert, eine Rückkehr in die Lehre im Beginnenden Wintersemester verbietet sich. Das Studierendenparlament fordert Herrn Hon.-Prof. Eike Schmidt zum sofortigen Rücktritt von seiner Honorarprofessur auf.