Beitragsordnung der Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin
§ 1 Beitragszweck und Beitragspflicht
(1) Die StudentInnenschaft erhebt zur Erfüllung der Aufgaben - aufgrund § 20 Abs. 1 BerlHG - einen Semesterbeitrag von allen Mitgliedern der Studierendenschaft.
(2) Beitragspflichtig sind alle an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikulierten Studentinnen und Studenten.
§ 2 Fälligkeit
(1) Der Beitrag wird bei der Einschreibung, Rückmeldung oder Beurlaubung fällig.
(2) Der Beitrag wird von den Einrichtungen der Universitätsverwaltung kostenfrei eingezogen.
§ 3 Nachweis
Der Nachweis der Beitragszahlung ist von jeder Studentin und jedem Studenten bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zu erbringen.
§ 4 Beitragshöhe
(1) Ab dem Sommersemester 2024 beträgt die Beitragshöhe 10,50 €.
(2) Die Beiträge werden zur Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenschaft gemäß § 18 Abs. 2 BerlHG verwendet.
§ 5 Fachschaftsbeitrag
Es soll ein Drittel des Studierendenbeitrags für die Arbeit in den Fachschaften bereitgestellt werden.
§ 6 Schlußbestimmungen
(1) § 5 tritt erst in Kraft, wenn an Fachbereichen oder darüber hinaus Fachschaften gebildet und Fachschaftsräte bzw. -vertretungen gewählt wurden und arbeiten.
(2) Die Beitragsordnung wurde am 06. Mai 1993 vom Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin beschlossen und zuletzt am 07. November 2023 geändert.
§ 7 In-Kraft-Treten
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.
Berlin, den 6. Mai 1993
Geändert am 17.11.2008 durch das StuPa.
Geändert am 02.07.2018 durch das StuPa.
Geändert am 07.11.2023 durch das StuPa.
Genehmigt von der Präsidentin der HU Berlin am 22.02.2024