Eure Rechte - Mobiles Arbeiten: Arbeits- und Datenschutz
Vermutlich spätestens mit der Dienstanweisung der Unileitung vom 12.03.20 wurdet ihr Alle ins sogenannte HomeOffice geschickt. Die Aufklärung und Information dazu war eher spärlich beziehungsweise für die Arbeitssituation der studentischen Hilfskräfte unzureichend bis komplett unpassend. Wir haben in Reaktion darauf bereits am 18.03.20 einige wichtige arbeitsrechtliche Hinweise auf allen Kanälen veröffentlicht. (Nachzulesen auf unserer Homepage & Twitter) Da nun aber davon auszugehen ist, dass sich diese Situation über einen längeren Zeitraum erstrecken wird, haben wir ein paar weitere wichtige Informationen zur Gestaltung eures Arbeitsalltages gesammelt:
a) Erreichbarkeit/Arbeitszeit
Ihr müsst nur im Rahmen eurer Arbeitszeit für eure Vorgesetzen erreichbar sein, ergo 10 bzw. 20h pro Woche, maximal jedoch 40 bzw. 80h pro Monat
(bei alten Verträgen 41h pro Monat möglich).
Falls ihr keine neuen Vereinbarungen getroffen habt, gelten eure alten Arbeitszeiten. Habt ihr also vorher dienstags von 10-15 Uhr und donnerstags von 11-16Uhr gearbeitet, sind dies auch jetzt eure Arbeitszeiten und ihr müsst nicht außerhalb davon "dauererreichbar" sein.
Falls ihr keine neuen Vereinbarungen getroffen habt, gelten eure alten Arbeitszeiten. Habt ihr also vorher dienstags von 10-15 Uhr und donnerstags von 11-16Uhr gearbeitet, sind dies auch jetzt eure Arbeitszeiten und ihr müsst nicht außerhalb davon "dauererreichbar" sein.
Der TVstudIII sieht zudem keine Mehrarbeit vor. Das heißt: auch in Zeiten der digitalen Lehre müsst ihr keine Überstunden machen, egal was eure Vorgesetzten verlangen.
b) Technische Ausstattung
Ihr seid nicht verpflichtet mit euren privaten Geräten (Laptops, Smartphones, Headsets, Maus, Tastatur, Bildschirm etcetc) zu arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, euch arbeitsfähig auszustatten um eurer regulären Tätigkeit nachzukommen.
Kann die Uni das nicht gewährleisten, müssen euch entweder andere Tätigkeiten zugewiesen werden oder ihr werdet solange unter Lohnfortzahlung freigestellt bis ihr arbeitsfähig ausgestattet seid.
Kann die Uni das nicht gewährleisten, müssen euch entweder andere Tätigkeiten zugewiesen werden oder ihr werdet solange unter Lohnfortzahlung freigestellt bis ihr arbeitsfähig ausgestattet seid.
Dies gilt übrigens auch für den Zugang zum Internet. Wer also keinen Internet-Vertrag hat, muss sich jetzt auch keinen zulegen.
c) Arbeits/Unfallschutz
Auch beim mobilen Arbeiten von zu Hause aus ist der Arbeitgeber verpflichtet die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzrechtes sicherzustellen.
Das heißt zum Beispiel euch klare Verhaltensanweisungen zu geben, z. B. wie euer Arbeitsplatz eingerichtet sein sollte oder Ähnliches.
Solltet ihr keinen ordentlichen Schreibtisch/-stuhl besitzen und zudem noch gesundheitliche Vorbelastungen haben, raten wir euch, dass ihr euch mit uns und auch mit der Betriebsärzt*in in Verbindung setzt. Die momentane Situation soll schließlich keine zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen erzeugen!
Ein Arbeitsunfall im Home-Office steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Die sogenannten privaten Tätigkeiten sind auch zu Hause grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.
Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im HomeOffice nicht einfach.
Daher dokumentiert jeden Unfall (auch kleinere Verletzungen), die während eurer (vereinbarten) Arbeitszeit passieren und teilt sie euren Vorgesetzten mit. Es ist dann zu entscheiden ob eine förmliche Unfallmeldung notwendig ist.
Hinweise zum Anzeigen von Unfällen findet man auf den Seiten des Arbeitsschutzes der HU unter:
https://www.ta.hu-berlin.de/webcontent:365
Auch beim mobilen Arbeiten von zu Hause aus ist der Arbeitgeber verpflichtet die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzrechtes sicherzustellen.
Das heißt zum Beispiel euch klare Verhaltensanweisungen zu geben, z. B. wie euer Arbeitsplatz eingerichtet sein sollte oder Ähnliches.
Solltet ihr keinen ordentlichen Schreibtisch/-stuhl besitzen und zudem noch gesundheitliche Vorbelastungen haben, raten wir euch, dass ihr euch mit uns und auch mit der Betriebsärzt*in in Verbindung setzt. Die momentane Situation soll schließlich keine zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen erzeugen!
Ein Arbeitsunfall im Home-Office steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Die sogenannten privaten Tätigkeiten sind auch zu Hause grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.
Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im HomeOffice nicht einfach.
Daher dokumentiert jeden Unfall (auch kleinere Verletzungen), die während eurer (vereinbarten) Arbeitszeit passieren und teilt sie euren Vorgesetzten mit. Es ist dann zu entscheiden ob eine förmliche Unfallmeldung notwendig ist.
Hinweise zum Anzeigen von Unfällen findet man auf den Seiten des Arbeitsschutzes der HU unter:
https://www.ta.hu-berlin.de/webcontent:365
Die Formulare für die Unfallanzeige gibt es nur im Zugriff HU-intern.
Wer diesen Zugriff nicht hat, schreibt am besten eine E-Mail an seine Leitung oder an die Dienststelle Arbeitssicherheit (und natürlich im CC auch an uns, damit wir euch dahingehend unterstützen können).
d) Datenschutz (Zoom, Skype, Etherpad etc.)
Die Regelungen der DSGVO gelten selbstverständlich auch für die mobile Arbeit. Der Arbeitgeber, also die Uni, hat sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Dies gilt erst Recht bei der freiwilligen Verwendung von privaten Geräten.
Ist dies dem Arbeitgeber auf privaten Geräten nicht möglich, muss er die Beschäftigten entweder mit einem Dienstgerät ausstatten, andere Tätigkeiten zuweisen oder unter Lohnfortzahlung freistellen.
Das bedeutet, wenn ihr aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Zoom, Skype, Etherpad etc. auf eurem privaten Rechner installieren könnt, dann müsst ihr das auch nicht. Meldet euch bei uns, falls ihr deshalb Probleme in eurem Bereich habt. Die Nutzung von Skype ist laut der Richtlinie zum Einsatz von Windows 10 an der HU auf Arbeitsrechnern tatsächlich sogar untersagt!
Also warum solltet ihr es auf euren privaten Rechnern benutzen müssen?!
Es gibt alternative Tools, die ihr vorschlagen könnt, wie z. B. jitsi (systemli).
Anleitungen für digitale Konferenzen findet ihr z.B. bei der studentischen Initiative gnuHU, die sich für freie Software in der Lehre einsetzt:
https://www.projekte.hu-berlin.de/de/gnuHU/anleitungen/digitale-konferenzen/#section-19
Solltet ihr (dazu) Fragen haben, meldet euch gern jederzeit bei uns!
Wir sind weiterhin für euch erreichbar (vorrangig per Mail, aber auch Twitter und Telefon)!
Solidarische Grüße, bleibt gesund und Hände waschen nicht vergessen!
Euer PRstudB