Im November letzten Jahres hat die GKV ein neues Rundschreiben zur Sozialversicherungrechtlichen Beurteilung studentischer Beschäftigter und Pratktikant_innen herausgegeben. Die neuen Regelungen gelten ab 01.01.2017. Dies gilt auch, wenn die Beschäftigung vor dem 01.01.2017 aufgenommen wurde. Bisher haben wir noch keine Informationen, wie die Änderungen seitens der HU umgesetzt werden.