Für studentische Beschäftigte
Hier haben wir wichtige Informationen rund um die Tätigkeit als studentische_r Beschäftigte_r zusammengetragen. Siehe auch unser Merkblatt für neue studentische Beschäftigte.
1. Die gesetzliche Grundlage deines Arbeitsverhältnisses mit der HU ist "Der Berliner Tarifvertrag für studentische Beschäftigte". In ihm sind die Regelungen enthalten, nach denen dein Arbeitsverhältnis gestaltet ist (Probezeit, Urlaub, Krankheitsfall, Zeitzuschläge, Auflösungsvertrag etc.). Es empfiehlt sich dringend, das Dokument zu lesen.
2. Über die Inhalte des Tarifvertrages hinaus, informiert der Personalrat über:
3. Für die Verwaltung eurer Stellen ist die Personalabteilung zuständig, bei studentischen Beschäftigten ist das der Bereich III C. Die Zuständigkeiten in der Abteilung sind nach Instituten und Fakultäten aufgeteilt, wer für dich zuständig ist kannst du der entsprechenden Zuständigkeitsliste III C entnehmen. Die Überweisung eures Gehaltes und die Erstellung eurer Gehaltsabrechnung wiederum wird von der Gehaltsstelle übernommen. Solltet ihr dazu Fragen haben, könnt ihr euch an die:den dort zuständige:n Sachbearbeiter:in wenden. Auch dazu kannst du in der Zuständigkeitsliste III D des Bereichs. Kontaktinformationen zu euren zuständigen Sachbearbeiter:innen, sofern nicht in der Liste direkt vermerkt, könnt ihr über das Zentrale Informationssystem (ZIS) herausfinden.