1. |
Arbeiter mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als
zweieinhalb Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf
beschäftigt werden |
2. |
Arbeiter der Lohngruppe 2 Fallgruppe 1, die Arbeiten verrichten,
die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick des Arbeiters
Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was von
solchen Arbeitern üblicherweise verlangt werden kann |
3. |
Arbeiter der Lohngruppe 2 Fallgruppen 1 und 23 bis 37 nach
dreijähriger Bewährung in diesen Fallgruppen der Lohngruppe 2 |
4. |
Anstreicher |
5. |
Arbeiter an Plättpressen oder Handplätter |
6. |
Arbeiter an Schmutzwasser- und Kläranlagen |
7. |
Arbeiter der Grundreinigungskolonnen, die die Grundreinigung in
Gebäuden mit besonderen Reinigungsmaschinen und -geräten ausführen |
8. |
Arbeiter, die Bürovervielfältigungsmaschinen, Kuvertiermaschinen,
Zusammentragmaschinen oder andere vergleichbare Großgeräte
bedienen |
9. |
Arbeiter, die Maschinen zur chemischen Reinigung bedienen |
10. |
Arbeiter, die motorgetriebene Gartenbau- und Landmaschinen führen
und warten oder mechanische Leitern bedienen |
11. |
Arbeiter in der Papierverarbeitung des Rechenzentrums der
Oberfinanzdirektion Berlin oder des Landesamtes für Elektronische
Datenverarbeitung, die die Verarbeitungsmaschinen selbständig
einstellen, bedienen, umrüsten und auftretende Fehler korrigieren |
12. |
Arbeiter in Zentralsterilisationen der Krankenhäuser, die den
Sterilisationsvorgang selbständig durchführen |
13. |
Aufseher sowie Pförtner mit Kassentätigkeit |
14. |
Aufseher in Obdachlosenheimen |
15. |
Badewärter im Aufsichtsdienst und Badewärter, die an der
Herrichtung medizinischer Bäder oder Packungen beteiligt
sind |
16. |
Batteriewärter |
17. |
Bisamfänger |
18. |
Boten, die mit dem Transport von Geld oder Wertgegenständen
beauftragt sind |
19. |
Eichhelfer |
20. |
Fahrer von Elektrofahrzeugen oder Motorkarren |
21. |
Fensterputzer |
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Protokollerklärung:
Das Putzen der ohne Leiter erreichbaren Fenster durch Reiniger gehört
nicht zu den Fensterputzarbeiten in diesem Sinne. |
22. |
Friedhofsaufseher, die mit der Auskunftserteilung beauftragt
sind |
23. |
Garten- und Friedhofsarbeiter, die Arbeiten im Sinne der Fallgruppe
2 leisten |
24. |
Garten- und Friedhofsarbeiter, die gärtnerische Arbeiten an Bäumen,
Hecken und Sträuchern sowie Pflanzarbeiten selbständig ausführen |
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Protokollerklärung zu den Fallgruppen 23 und 24:
In die Fallgruppe 23 sind die in dem anerkannten Ausbildungsberuf
Gärtner tätigen ungelernten Garten- und Friedhofsarbeiter einzureiben.
Für diese Arbeiter ergibt sich bei Erfüllung der hierfür festgelegten
Voraussetzungen ein tariflicher Anspruch auf Einreihung in die
Lohngruppe 4 Fallgruppe 50, in die Lohngruppe 5 Fallgruppe 2 bzw. in
die Lohngruppe 5a.
Von der Fallgruppe 24 werden dagegen solche Garten- und
Friedhofsarbeiter erfasst, die die beschriebenen gärtnerischen
Teilaufgaben selbständig ausführen und sich dadurch aus der Lohngruppe
2 Fallgruppe 7 herausheben. Für diese Arbeiter ergeben sich weitere
Aufstiegsmöglichkeiten im Sinne des Absatzes 1 erst dann, wenn ihnen
ein der Fallgruppe 23 zuzuordnendes Arbeitsgebiet übertragen
wird.
In diesem Falle ist die in der Fallgruppe 24 zurückgelegte Zeit nach
Maßgabe der Protokollerklärung zur Lohngruppe 4 Fallgruppe 50 zu
berücksichtigen. |
25. |
Gespannführer |
26. |
Hallenwärter, die in nicht unerheblichem Umfange mit handwerklichen
Arbeiten beschäftigt werden |
27. |
Handwerkerhelfer |
28. |
Hausmeister |
29. |
Heizer |
30. |
Hilfslaboranten nach sechsmonatiger Bewährung als
Laboratoriumsarbeiter |
31. |
Kammerarbeiter |
32. |
Kesselreiniger |
33. |
Kohlenkarrer und -zieher |
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Protokollerklärung:
Hierdurch werden zugleich sämtliche bei der Tätigkeit dieser
Lohnempfänger auftretenden Erschwernisse abgegolten.
Erschwerniszuschläge sind daneben nicht zu zahlen. |
34. |
Kraftfahrzeugpfleger bei der Polizei und bei der Feuerwehr |
35. |
Küchenwirtschaftsarbeiter, die Speisen zubereiten |
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Protokollerklärung:
Die Grundprodukte für die Speisenzubereitung können auch aus
Tiefkühlkost bestehen. Arbeiter der Fallgruppe 35 erhalten nach
dreijähriger Bewährung als solche eine Lohnzulage in Höhe von 2 v.H.
des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 ihrer Lohngruppe. |
36. |
Lichtpausarbeiter |
37. |
Magazin- oder Lagerwarte, die mit der Einnahme und Ausgabe von
Materialien und deren Verbuchung beschäftigt werden |
|
Protokollerklärung:
Diese Fallgruppe ist auch dann anzuwenden, wenn die Verbuchung mit
Hilfe von Daten verarbeitungs-Verfahren stattfindet. |
38. |
Maschinisten (Maschinenwärter) |
39. |
Meßgehilfen |
40. |
Rohrlegerhelfer |
41. |
Rohrwarte beiden Markthallen |
42. |
Schloßaufseher |
43. |
Schulhauswarte |
44. |
Sporthallenwarte, Sportplatzwarte, Kunsteisbahnwarte |
45. |
Sprenghelfer |
46. |
Straßenbauarbeiter |
47. |
Straßenwärter |
48. |
Tierwärter |
49. |
Transportarbeiter, die mit schweren Transportarbeiten, z.B. mit dem
Transport von Möbeln oder anderen schweren Lasten, beschäftigt
werden |
|
Protokollerklärung:
Der Transport von Stühlen gilt nicht als Möbeltransport in diesem
Sinne; um andere schwere Lasten handelt es sich, wenn das Gewicht der
zu transportierenden Gegenstände mindestens 25 kg je Arbeiter beträgt.
Küchenarbeiter, die mindestens während der Hälfte ihrer Arbeitszeit
andere schwere Lasten in diesem Sinne transportieren, gelten ebenfalls
als Transportarbeiter. |
50. |
Wäscheausbesserer nach sechsmonatiger Bewährung |
51. |
Wäschereiarbeiter oder Küchenarbeiter, die in erheblichem Umfange
im Taktverfahren an automatisierten oder halbautomatisierten
Bandsystemen arbeiten |
52. |
Werkzeugausgeber |
In der Polizeiverwaltung |
53. |
Arbeiter für die Wartung von sichergestellten Kraftfahrzeugen |
54. |
Helfer beider Kraftfahrzeugzulassung |
55. |
Lagerarbeiter im Kraftfahrzeugzentralersatzteillager |
56. |
Schießstandarbeiter |
57. |
Unterkunftsarbeiter mit vielseitiger, über die Tätigkeit eines
Hausarbeiters hinausgehender Verwendung |
Bei den
Universitäten |
58. |
Lagerarbeiter in Lagern mit besonders umfangreichem und wertvollem
Lagerbestand, von denen besondere Umsicht und vielseitige
Materialkenntnisse verlangt werden |
59. |
Land- und Gartenarbeiter in den Versuchsanlagen der Fachbereiche
13, 14 und 15 der Technischen Universität Berlin sowie im
Pflanzen-Physiologischen Institut, im Institut für angewandte Genetik
und im Institut für systematische Botanik der Freien Universität
Berlin |
Bei Theatern und Bühnen |
60. |
Ankleider |
61. |
Bühnenarbeiter |
62. |
Dekorationsnäher nach sechsmonatiger Bewährung |
63. |
Kassenpförtner |