OVG NRW - 27.09.2019 - 20 A 3225/17.PVL
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Benutzt die Dienststelle sogenannte Fallbeispiele/Arbeitsproben für das Auswahlverfahren, hat der Personalrat darüber mitzubestimmen. (Quelle: Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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BAG vom 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
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Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte. (Quelle: BAG PM Nr. 45/19 vom 11.12.2019)
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LAG Köln vom 27.03.2020 - 7 Ta 200/19
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Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, hat regelmäßig den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist. (Quelle: Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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