Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Überlast (2024)

Informationen zu Überlastanzeigen und Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitsverdichtung durch personelle Unterbesetzung, Digitalisierung, Einführung neuer Software und damit verbundenen Prozessänderungen verlangen den Beschäftigen viel ab. In einigen Bereichen hat das leider zu Überlastungssituationen geführt. Sollten Sie davon betroffen sein, nutzen Sie das Formular, um den erforderlichen Hinweis an den Arbeitgeber zur Änderung der Situation zu geben und sich selbst von etwaigen Haftungsansprüchen zu entlasten. Die Schwerbehindertenvertretung hat einen Link zum Formular im Intranet bereitgestellt: https://intranet.hu-berlin.de/pages/schwerbehindertenvetretung/apps/wiki/sbv-wissen/list/view/831601fb-124f-4026-ad59-cb00791c6a82

Engpässe und Unterausstattung, ungeklärte Zuständigkeiten und ungelöste strukturelle Probleme – das Zusammenspiel verschiedener Ursachen führt dazu, dass Beschäftigte ihre Situation als Belastung erleben. Eine Überlastanzeige bietet Beschäftigten die Möglichkeit, auf gefährdende Situationen und ggf. auf ein Organisationsversagen aufmerksam zu machen. Sie dient dem Selbstschutz vor strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen. Aus § 611 BGB und §§ 241 Abs. 2, 242 BGB resultiert die Pflicht zur Darstellung einer Überlast im Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber. Der Personalrat sieht die Überlastanzeige als Werkzeug zur Entlastung und somit zum eigenen gesundheitlichen und rechtlichen Schutz. Wir empfehlen daher die Bezeichnung Gefährdungsanzeige.

In der Wahrnehmung des Personalrats nimmt die Überlast an der HU weiterhin zu und wird nicht in befriedigendem Maße abgebaut.

Derzeit wird der Leitfaden zum Umgang mit Überlastanzeigen überarbeitet und ergänzt, um für die Mitarbeiter einen verbindlichen, transparenten Ablauf und damit hoffentlich spürbare Verbesserungen zu schaffen.

Für diesen im Mai 2024 begonnenen Prozess, welcher Diskussion, Entscheidung, Beteiligung und Umsetzung sowie Kontrolle wirksamer Maßnahmen beinhaltet, gilt es für den Personalrat weiterhin, aufmerksam zu bleiben, denn wir erleben Überlastbedingungen weiterhin in Lehre und Forschung, während gleichzeitig auch die Bedingungen für das wissenschaftsunterstützende Personal immer problematischer werden. Nach Abschluss der Leitlinie sollte diese evaluiert werden, um zu prüfen, ob die Maßnahmen spürbar greifen oder ob noch deutlich nachzubessern ist.

Zur Erreichung dieser Ziele besteht noch deutlicher Optimierungsbedarf. Diese zermürbende Situation führt zu einem erheblichen Vertrauensverlust in das System der Überlastanzeigen, obwohl Strukturen nach dem Personalentwicklungskonzept vorhanden sein sollten. Die Überarbeitung der Leitlinie zur Bearbeitung von Überlastanzeigen wurde daher vom Personalrat angestoßen und wird von ihm begleitet.

Die Anzeige von Überlast soll einer gewissen Form entsprechen. Je besser die Informationslage (also die Schilderung der belastenden Faktoren), desto effektiver kann reagiert werden. Bitte kontaktieren Sie den Personalrat bei Fragen.

https://intranet.hu-berlin.de/search?term=%C3%9Cberlastungsanzeige