Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Überlast (2018)

Informationen zu Überlastanzeigen und Gefährdungsbeurteilungen

Engpässe und Unterausstattung, ungeklärte Zuständigkeiten und ungelöste strukturelle Probleme – das Zusammenspiel verschiedener Ursachen führt dazu, dass Kolleg*innen ihre Situation als Belastung erleben und ihre Aufgaben nicht mehr bewältigen können. Was ist zu tun, wenn Überlastung besteht? Eine Überlastanzeige bietet Beschäftigten die Möglichkeit, auf gefährdende Situationen aufmerksam zu machen und sich im Falle etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Sie dient dem Selbstschutz vor strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen. Aus § 611 BGB und §§ 241 Abs. 2, 242 BGB resultiert die Pflicht zur Darstellung einer Überlast im Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber. Überlastanzeigen nehmen an der HU leider weiterhin zu. Überlast wird weiterhin nicht in befriedigendem Maße abgebaut. Das Instrument der psychischen Gefährdungsbeurteilung kann als Grundlage für Entscheidungen zur Gestaltung angemessener Maßnahmen dienen. Für den gesamten Prozess, welcher Diskussion, Entscheidung, Beteiligung und Umsetzung sowie Kontrolle wirksamer Maßnahmen beinhaltet, gilt es für den Personalrat weiterhin, aufmerksam zu bleiben, denn wir erleben Überlastbedingungen zunehmend in Lehre und Forschung, wie auch die Bedingungen für das wissenschaftsunterstützende Personal gleichzeitig noch problematischer werden. Auf einigen Gebieten (Verwaltungsreform, Organisations- und Personalentwicklung) ist die HU in diesem Jahr vorangekommen – dennoch stellen die Beschäftigten keine spürbare Verbesserung fest. Daher wird genau beobachtet werden müssen, ob die Maßnahmen spürbar greifen oder ob noch deutlich nachzubessern ist.