Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Befristetes Beamtenverhältnis (2003)

Ihr befristetes Beamtenverhältnis läuft aus - Was tun?

1. Fall: Sie haben eine Anschlussbeschäftigung

Die Humboldt-Universität zahlt die Beiträge für Ihre Rentenversicherung für die Zeit der Verbeamtung nach. Eigene Nachversicherungsbeiträge sind von Ihnen nicht zu entrichten. Es entstehen rentenversicherungsmäßig keine Nachteile.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden rückwirkend nicht erhoben. Im Anschlussarbeitsverhältnis, so es ein Angestelltenverhältnis ist, erwerben Sie durch neue Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von mindestens einem Jahr einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Begründet Ihr Anschlussarbeitsvertrag ein Angestelltenverhältnis, entfällt für Ihre Krankenversicherung die Beihilferegelung. Sie müssen nun das volle Krankheitsrisiko selbst versichern und ihren Vertrag entsprechend ändern lassen. Bleiben Sie privat versichert, haben Sie auch für diese Versicherungsart Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse. Liegt Ihr Einkommen aus der Anschlussbeschäftigung unter der Beitragsbemessungsgrenze, so tritt die gesetzliche Versicherungspflicht wieder ein.

2. Fall: Sie haben keine Anschlussbeschäftigung

Die Humboldt-Universität zahlt die Beiträge für Ihre Rentenversicherung für die Zeit der Verbeamtung nach.Eigene Nachversicherungsbeiträge sind von Ihnen nicht zu entrichten. Es entstehen rentenversicherungsmäßig keine Nachteile.

Sie erhalten ein Übergangsgeld in Höhe ihrer bisherigen Dienstbezüge für eine Dauer von maximal bis zu sechs Monaten. Weitere Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte der Information zum Übergangsgeld.  Das Übergangsgeld wird monatlich ausgezahlt und ist zu versteuern.

Melden Sie sich unbedingt bei Ihren zuständigen Arbeitsamt. Das Arbeitsamt prüft Ihre eventuell bestehenden Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nach Ablauf der Übergangszahlung. Es besteht in der Regel zwar kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, jedoch werden Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten für Ihre Rentenversicherung wirksam. 

Für Ihre Krankenversicherung entfällt die Beihilferegelung auch in der Zeit der Zahlung des Übergangsgeldes. Sie müssen nun das volle Krankheitsrisiko selbst versichern und ihren Vertrag entsprechend ändern lassen. Wird Ihrem Antrag auf Leistungen vom Arbeitsamt stattgegeben, tritt die gesetzliche Versicherungspflicht wieder ein. Es besteht Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung. Besteht kein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt, gibt es die Möglichkeit zur Rückkehr nicht. Es müssen auch die Beiträge zur Krankenversicherung vollständig von Ihnen selbst getragen werden.
 

br/03