Beschluss zum Förderverein der UnAufgefordert
Das 17. StudentInnenparlament hat in seiner vierten Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen:
1. Das StudentInnenparlament missbilligt die Änderung der Satzung des Freundeskreises der Studierendenzeitung „UnAufgefordert“ der Humboldt-Universität zu Berlin e.V., wonach dieser die Herausgabe der seit 1989 an der Humboldt-Universität zu Berlin traditionell gewachsenen und kostenlos ausgegebenen Studierendenzeitung „UnAufgefordert“ bezweckt (§2,2.3).
2. Das StudenInnenparlament fordert den Freundeskreis der Studierendenzeitung „UnAufgefordert“ der Humboldt-Universität zu Berlin e.V. auf, die Satzung dahingehend zu ändern, dass darin weder die Herausgebertätigkeit behauptet noch sonst irgendein darauf gerichteter Zweck verfolgt wird.
3. Das StudenInnenparlament fordert den Freundeskreis der Studierendenzeitung „UnAufgefordert“ der Humboldt-Universität zu Berlin e.V. auf, zukünftig die Behauptung der Herausgebereigenschaft und jede darauf gerichtete Tätigkeit zu unterlassen und dies ihm gegenüber schriftlich zu versichern.
4. Im Falle einer Weigerung oder Untätigkeit wird das Präsidium beauftragt, zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse die notwendigen juristischen Schritte zunächst außergerichtlich zu unternehmen. Dabei sind die Interessen aus dem anhängigen Markenrechtsstreit gegen den Verein zu wahren.
5. Mit der weiteren Umsetzung wird das Präsidium beauftragt. Für anwaltliche Tätigkeiten bei der Streitbeilegung werden Kosten bis zu 1000 Euro übernommen.