Beschluss zum Polizeieinsatz während eines Pressegesprächs mit internationalen Bildungsaktivist_innen
Das 17. StudentInnenparlament hat in seiner dritten Sitzung am 11. Juni 2009 beschlossen:
- Da es im Zuge der Mobilisierung für den Bildungstreik immer wieder zu nicht angemeldeten Versammlungen kommt und kommen wird, was nach §8 unseres eben gefeierten Grundgesetzes rechtlich kein Problem darstellt, verurteilt das Studierendenparlament der HU zu Berlin auf das Schärfste die Vorgehensweise des Polizeieinsatzes vom 15. Mai 09, der sich gegen ein Pressegespräch mit internationalen Bildungsaktivist_innen richtete.
- Das Studierendenpalament spricht sich des Weiteren grundsätzlich gegen eine Überwachung der Studierenden aus, insbesondere jedoch der Überwachung der in Bildungsstreik aktiven Personen, Körperschaften oder Gruppen. Diese Überwachung entspricht keiner Grundlage, da der Bildungsstreik nicht darauf ausgerichtet ist, verfassungsrechtliche Grundlagen zu missachten, vielmehr steht die Forderung im Raum, diese konstruktiv zu erweitern, wie z.B. um das Recht auf freie Bildung.
- Das Studierendenparlament erwartet eine Stellungnahme zu allen genannten Punkten seitens des Polizeipräsidenten, oder eines seiner ihm zur Verfügung stehenden Organe.“