Anlage 1 a
Niederschriftserklärungen zum neuen Lohngruppenverzeichnis
In die Erläuterungen zum Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2 zum BMT-G ist ein allgemeiner Hinweis aufgenommen worden, durch den klargestellt wird, daß die im Lohngruppenverzeichnis verwendeten Berufsbezeichnungen auch entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe erfassen, die im jeweiligen Berufsgruppenverzeichnis des Bundesinstituts für Berufsbildung aufgeführt sind. Dies gilt insbesondere für die im Metall- und Elektrobereich geschaffenen neuen Berufsbezeichnungen.
Zur Lohngruppe 2 Fallgruppe 3
Die Vertragspartner erzielten Einvernehmen, daß die
Protokollerklärung zur Lohngruppe 2 Fallgruppe 3 um einen Hinweis auf
das Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes IV Nr. 16/1981 zu ergänzen
ist.
Anläßlich der Bekanntgabe des Berliner Bezirkstarifvertrages Nr. 2
wird die AV Berlin im Dienstblatt auf die sich aus der Anwendung der
Feuchtwischmethode ergebenden Auswirkungen auf die Eingruppierungen von
Reinigungskräften hinweisen.
Zur Lohngruppe 3
gaben die Vertragspartner folgende Erklärung zur Niederschrift
ab:
"Lohnempfänger der Lohngruppe 3 Fallgruppe 7 (Arbeiter der
Grundreinigungskolonnen .... ) 39 (Meßgehilfen) und 47 (Straßenwärter),
die entsprechend den Vorstellungen der AV Berlin nicht in den
Tätigkeitsaufstieg nach Lohngruppe 3 a einbezogen werden, haben nach
dreijähriger Tätigkeit Anspruch auf Ablegung einer verwaltungseigenen
bzw. betriebseigenen Prüfung (Lohngruppe 4). Sollten zwischen der
Zulassung zur Prüfung und der Abnahme der Prüfung erhebliche
Wartezeiten eintreten, wird die Senatsverwaltung für Inneres im
Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen betroffene
Lohnempfänger übertariflich so stellen, als ob sie die Prüfung
(erstmaliges Bestehen vorausgesetzt) bereits 3 Monate nach ihrem Antrag
auf Zulassung bestanden hätten. Falls die genannten Lohnempfänger die
verwaltungseigene bzw. betriebseigene Prüfung wider Erwarten auch im
Wiederholungsfalle nicht bestehen, ist bezüglich eines
Bewährungsaufstieges nach Lohngruppe 3a eine Regelung im Einzelfall zu
treffen."
Anmerkung: Sporthallenwarte, Sportplatzwarte und Kunsteisbahnwarte (Lohngruppe 3 Fallgruppe 44) steigen bereits nach einjähriger Bewährung und lediglicher Teilnahme an je einem Lehrgang für Sportplatzwarte und für Erste Hilfe nach Lohngruppe 4 Fallgruppe 39 und werden deswegen ebenfalls nicht in den Aufstieg nach Lohngruppe 3 a aufgenommen.
Zur Lohngruppe 7 Fallgruppe 10
Aufgrund einer Anregung aus der Praxis verständigten sich die Vertragspartner darüber, daß in der bisherigen Fallgruppe 10 der Lohngruppe 7 die Worte "elektrisch und mechanisch" gestrichen werden
Zur Lohngruppe 7 Fallgruppe 23
Zur bisherigen Fallgruppe 23 der Lohngruppe 7 erklärte die AV Berlin auf eine entsprechende Frage der Gewerkschaft ÖTV, daß es nach dem Wortlaut der Protokollerklärung zu dieser Fallgruppe nicht erforderlich ist, daß die dreijährige Berufserfahrung außerhalb des öffentlichen Dienstes in Forschungswerkstätten zurückgelegt sein muß.