Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Anwendungs-TV HU Berlin

§ 10
Schuldrechtlicher Teil

Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht in den folgenden Punkten Einvernehmen:

1.  Die Tarifvertragsparteien werden Verhandlungen zur Altersteilzeit mit dem Ziel aufnehmen, attraktivere Regelungen zu vereinbaren, die zu einer deutlich stärkeren Nutzung der Altersteilzeit an der Humboldt-Universität beitragen.
2. Die Humboldt-Universität verpflichtet sich, Maßnahmen der Weiterbildung verstärkt zu fördern.
3. Durch die Bezugnahme auf das Einkommensangleichungsgesetz im Text dieses Tarifvertrages soll die Rechtsnatur der hieraus resultierenden Zahlungen nicht verändert werden. Klageverfahren zum Gesetz zur Änderung des Einkommensangleichungsgesetzes vom 10. Februar 2003 werden infolgedessen durch diesen Tarifvertrag nicht berührt.
4. Die Humboldt-Universität zu Berlin verpflichtet sich, jeweils in den Jahren 2004 und 2005 mindestens 20 Ausbildungsplätze für Angestellte und Arbeiter anzubieten.
5. Der durch eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit ggf. entstehende Personalbedarf wird durch Umsetzung (ggf. nach Qualifizierung von eigenem Überhangpersonal) oder durch Neueinstellungen gedeckt.
6. Für Teilzeitbeschäftigte mit einem Beschäftigungsumfang oberhalb einer halben Stelle vereinbaren die Vertragsparteien eine Tabelle über den jeweils geltenden Arbeitszeit- und Vergütungsanteil.