Personalrats-Telegramm Nr. 35 - 09.07.2020 - Regelungen zum eingeschränkten Präsenzbetrieb
Liebe Kolleg*innen,
nach Auffassung des Personalrats Hochschulbereich sind zum 06.07. folgende Regelungen gemäß der am 03.07. veröffentlichten Dienstanweisung einzuhalten:
- Eine Öffnung für den Publikumsverkehr und Rückkehr zu Präsenzlehrbetrieb findet nicht statt.
- Es gilt im Grundsatz die Rückkehr zur Präsenz. Eine flexible Anwendung der Präsenz ist jedoch möglich, wo sie zum Schutze der Mitarbeiter*innen ohne Nachteil möglich ist.
- Mitarbeiter*innen können, in Absprache ihrem*ihrer Dienstvorgesetzen weiterhin im HomeOffice tätig sein.
- Die Regelungen für Risikogruppen im Sinne des RKI gelten fort. Ärztliche Atteste sind zwingend zu beachten.
- Wissenschaftler*innen, die nicht in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, aber beispielsweise auf Grundlage eines Stipendiums oder Lehrauftrags in der HU eingebunden sind, sind berechtigt, die Universität zu betreten und die Räume und Labore etc. zu nutzen.
- Mitarbeiter*innen dokumentieren ihre Präsenzzeiten fortlaufend. Dies erfolgt unabhängig von den Zeitaufschreibungen gemäß DV „Gleitende Arbeitszeit“ und dient lediglich der Nachverfolgung von Infektionsketten.
- Pro 10 qm darf sich eine Person aufhalten. Der Mindestabstand von 1,5 m gilt zusätzlich weiterhin.
- Gremiensitzungen, Arbeitsbesprechungen und Vorstellungsgespräche sollen hybrid durchgeführt werden. Sie können aber auch komplett digital stattfinden.
- Hochschulöffentliche und öffentliche Veranstaltungen finden bis auf weiteres nicht statt.
Sie finden dieses Dokument auch im Intranet:
https://intranet.hu-berlin.de/workspaces/personalrat-hochschulbereich-oeffentlichkeitsarbeit/apps/blog/blog/view/49323801-de99-4546-8644-45ae6ceedc58#
Ihr Personalrat des Hochschulbereichs