Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

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Personalrats-Telegramm Nr. 33 - 29.05.2020 - Corronabedingte Vertragsverlängerungen für Wiss. Mitarbeiter*innen

 

Liebe wissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf Qualifikationsstellen,

wie Sie vielleicht bereits wissen, hat die Bundesregierung im März 2020 das Gesetzgebungsverfahren für eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetztes (WissZeitVG) auf den Weg gebracht. Die Höchstbefristungsgrenze für wissenschaftliches und künstlerisches Personal, welches sich in der Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden.

Damit wurde der rechtliche Rahmen für eine Verlängerung von Verträgen über die Höchstbefristungsdauer von 6 Jahren geschaffen. Diese Übergangsregelung hat jedoch keine direkte oder automatische Verlängerung Ihrer Verträge zur Folge. Für eine solche Corona-bedingte Verlängerung ist ein Antrag Ihrer Vorgesetzten - wie bei Vertragsverlängerungen sonst auch - notwendig.

Die Universität lässt diese Verlängerung neben den vorgesehenen Verlängerungen der Arbeit an der Promotion im Sinne der Richtlinie Akademischer Mittelbau zu. Ihnen verbleiben also noch die vorgesehenen Verlängerungsoptionen nach der Richtlinie.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor dem Auslaufen Ihres Vertrages mit Ihrem/r Betreuer*in und/oder Vorgesetzten zur Klärung der Möglichkeiten einer Vertragsverlängerung in Verbindung.

Ihr Personalrat des Hochschulbereichs