Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Erholungsurlaubsverordnung

Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer in Vorgriffsregelung: Auch 2014 mehr als 26 bzw. 29 Arbeitstage Urlaub möglich.

Mit Rundschreiben I Nr. 5/2014 teilt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit, dass noch immer keine 9. Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung in Kraft getreten ist, die Senatsverwaltung aber - wie schon 2013 mitgeteilt - "keine Bedenken (hat), wenn Erholungsurlaubsansprüche, die über 26 bzw. 29 Arbeitstage hinausgehen, zur Wahrung des Gleichklangs mit den Tarifbeschäftigten und zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen weiterhin auch für die Zeit ab 2014 bis zur Änderung der Erholungsurlausveordnung gewährt werden. Die Urlaubsansprüche für das Jahr 2014 sind bis zum Ablauf des Jahres 2015 abzuwickeln."