Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Dienstvereinbarung elektronischer Terminkalender


Dienstvereinbarung
über den Einsatz elektronischer Terminkalender


Zwischen dem Präsidenten der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Personalrat des Hochschulbereiches wird folgende Dienstvereinbarung abgeschlossen:

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
§ 2 Ziele und Grundsätze
§ 3 Regelungsgegenstand
§ 4 Datenschutz
§ 5 Register
§ 6 Schlichtung
§ 7 Inkrafttreten und Kündigung
   
  Anlage 1
  Anlage 2


§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Die Dienstvereinbarung legt Umfang, Ziele und Zulässigkeit des Einsatzes eines elektronischen Kalenders fest.

Die Vereinbarung gilt für alle Dienstkräfte im Hochschulbereich der Universität.

Der elektronische Kalender ersetzt nicht den Gleitzeitbogen.


§ 2 Ziele und Grundsätze

Die Dienstvereinbarung dient dem Schutz der Beschäftigten vor unzulässigem Gebrauch ihrer persönlichen Daten.

Ziel des elektronischen Terminkalenders ist die Vereinfachung und Automatisierung der Terminplanung an der Universität.

Die Benutzung eines persönlichen elektronischen Kalenders erfolgt nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit.

Bei der Benutzung eines elektronischen Kalenders zur Sicherstellung und Vereinfachung arbeitsorganisatorischer Maßnahmen dürfen den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine dienstrechtlichen Nachteile entstehen.


§ 3 Regelungsgegenstand

Die Führung eines elektronischen Kalenders ist für Einzelpersonen und Personengruppen zulässig.

Für Personengruppen sind durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten Verantwortliche zu benennen, die die Zugriffsrechte regeln.

Die Zugriffsrechte Dritter an den elektronischen Kalenderdaten werden ausschließlich durch die Einzelpersonen bzw. bei Gruppenkalendern durch die benannten Verantwortlichen festgelegt und mittels der Kalender-Software umgesetzt.

Die Nutzung eines elektronischen Kalenders für Personengruppen und die zu nutzende Kalender-Software sind der/dem Behördlichen Datenschutzbeauftragten und dem Personalrat im Sinne des BlnDSG vom 4.8.2001, § 5 Abs. (3) anzuzeigen und die Notwendigkeit zu begründen.


§ 4 Datenschutz

Der elektronische Terminkalender unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Nur die den elektronischen Kalender nutzenden Dienstkräfte haben Zugriff auf eine vollständige und unverschlüsselte Auflistung ihrer personenbezogenen Daten.

Das Führen eines elektronischen Terminkalenders im Netz erfordert geeignete Sicherheitsmaßnahmen. Die Maßnahmen der Netzsicherheit sind durch die Dienststelle zu treffen und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, wie z. B. Passwortschutzmaßnahmen, ist durch die Dienstkräfte zu gewährleisten.

Ein Zugriff durch Dritte auf personenbezogene Daten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Beschäftigten/Betroffenen.


§ 5 Register

Die Kalendersysteme sind gegenüber der/dem Behördlichen Datenschutzbeauftragten anzumelden.

Die Anmeldung hat rechtzeitig vorab mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu erfolgen.

Die/der Behördliche Datenschutzbeauftragte führt ein Register über die zugelassene elektronische Kalender-Software (Anlage 2).


§ 6 Schlichtung

(1) Differenzen über die Auslegung der Dienstvereinbarung werden zwischen Dienststelle und Personalrat mit dem Ziel der einvernehmlichen Regelung verhandelt.


§ 7 Inkrafttreten und Kündigung

Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten sind verpflichtet, die Dienstkräfte in geeigneter Form über den Inhalt der Dienstvereinbarung zu informieren. Über die Freiwilligkeit der Benutzung eines elektronischen Kalenders ist eine Belehrung durchzuführen und diese entsprechend Anlage 1 schriftlich festzuhalten.

(3) Einvernehmliche Änderungen der Dienstvereinbarung sind jederzeit möglich.

(4) Diese Dienstvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

 

Berlin, Dezember 2001

Unterschriften:

Präsident der Humboldt-Universität

Vorsitzender des Personalrates Hochschulbereich

 



Anlage 1

Humboldt-Universität zu Berlin

Abteilung: ________________________________

 

Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich den persönlichen elektronischen Kalender freiwillig benutze.

Ich benutze den elektronischen Kalender für folgende Aufgaben:

Aufgabe trifft zu
(bitte ankreuzen)
für meine persönliche Arbeits- und Zeitplanung  
ich beteilige mich an folgenden elektronischen Gruppenkalendern:  
weitere:  

Ich bin darüber belehrt worden, dass die Zugriffsrechte anderer Personen auf meinen Kalender ausschließlich durch mich festgelegt und im elektronischen Kalender eingetragen werden.

 



Datum Unterschrift

 



Anlage 2

Liste der genehmigten Kalender-Software:

Netscape-Calendar Version 4.7

Oracle Collaboration Suite Calendar