Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Dienstvereinbarung Teilzeit

Dienstvereinbarung 
gemäß § 74 Abs. 1 PersVG Berlin
zwischen dem Personalrat des Hochschulbereiches
und der Humboldt-Universität zu Berlin

Der Personalrat und die Universitätsleitung streben für die Sprachlehrkräfte der Zentraleinrichtung (ZE) Sprachenzentrum ein Teilzeitmodell auf der Grundlage des § 15 b II BAT-O an, um den in diesem Bereich vorhandenen Personalüberhang sozialvertäglich abzubauen und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Ziel der Dienstvereinbarung ist weiterhin die Wiederherstellung der Vollzeitbeschäftigung in der ZE Sprachenzentrum.

1. Den Rahmen für das Teilzeitmodell bilden die laut Kuratoriumsbeschluß A 005/92 vom 02. Februar 1992 in Verbindung mit dem Kuratoriumsbeschluß A 034/92 
vom 23. September 1992 eingerichteten 58 Stellen für das wissenschaftliche Personal, abzüglich der Stelle des Direktors, der vier befristeten Lektoren-Stellen sowie der Stelle eines eingegliederten technischen Angestellten.
 

2. Für die am Teilzeitmodell Beteiligten sind die Zuordnung zum Personalüberhang und betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
 

3. a) Den Beschäftigten wird einzelvertraglich angeboten:

  • Übergang auf eine Teilzeitarbeit von 80 % zum 01.04.1996
  • Nebenabrede zur Form der Teilzeit (Muster siehe Anlage)
  • Anspruch auf Erhöhung der Teilzeitquote im Rahmen dieser Dienstvereinbarung
  • Beginn und Ende der Teilzeitvereinbarung - Ausschluß von betriebsbedingten Beendigungskündigungen während der Teilzeit.
Ein Muster dieses Angebots befindet sich in der Anlage.

b) Die Abteilungsleiter erhalten das gleiche Angebot zum 01.10.1996.
 

4. Der Personalrat und die Universitätsleitung vereinbaren folgendes Verfahren zur Anhebung der Arbeitszeit:

a) Die Arbeitszeit wird in 5 %-Schritten angehoben.

b) Der Anspruch auf Anhebung der Teilzeitquote verwirklicht sich zuerst in der- jenigen Sprachabteilung, deren Beschäftigtenzahl jeweils der Sollstruktur im Sinne des Kuratroriumsbeschlusses am nächsten steht. Zum Beginn des Modells ergibt sich folgende Rangfolge (1) Romanistik

(2) Englisch, Deutsch als Fremdsprache
(3) Russisch
Die konkreten Schritte der jeweiligen Anhebung werden auf Vorschlag der ZE Sprachenzentrum zwischen Universität und Personalrat vereinbart. Abweichende Regelungen können auf Vorschlag der ZE Sprachenzentrum zwischen Universität und Personalrat vereinbart werden.

5. Für den Fall, daß die Besetzung ausgewiesener Sollstellen in einer Sprache unterschritten wird und nicht durch interne Umsetzung ausgeglichen werden kann, sind Neueinstellungen zu den jeweiligen Konditionen der Sprachgruppe möglich.

6. Die Verwendung von zeitlich befristet freiwerdenden Haushaltsmitteln wird zwischen der Universitätsleitung und dem Personalrat auf Vorschlag der ZE Sprachenzentrum vereinbart.

7. Die Leitung des Sprachenzentrums und die Universitätsleitung der 
Humboldt-Universität zu Berlin bietet Maßnahmen zur Erhöhung der Teilzeitquote für die Beschäftigten an. Dazu gehören insbesondere: - Prämienregelung - Teilrentenmodelle - Vermittlung von Arbeitskräften in den Schuldienst 
(Überhang Land Berlin) - Umsetzung innerhalb der Universität - Möglichkeit von ruhenden Arbeitsverhältnissen mit der Universität - Einwerbung von Dritt- und EU-Mitteln - Abordnung mit Kostenerstattung.

8. Die Unterrichtung der Beschäftigten über die Dienstvereinbarung, Formen der 
verschiedenen Teilzeitmodelle sowie finanzielle und soziale Auswirkungen erfolgt durch die Dienststelle.

9.a) Die zahlenmäßige Entwicklung des Personalbestandes in der ZE Sprachenzentrum wird im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeigneten Aushang den Beschäftigten zugänglich gemacht.

b) Es wird jährlich auf einer Teilpersonalversammlung über den Stand der Realisierung der Dienstvereinbarung berichtet.

10. Weitere individuelle Vereinbarungen, die der Zielstellung der Dienstvereinbarung förderlich sind (jedoch nicht im vereinbarten Regelungskanon liegen), sind zulässig. Sie sollten spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn beantragt werden. Eine Entscheidung wird innerhalb von 4 Wochen getroffen (bis spätestens 2 Monate vor Beginn). Im Streitfall einigen sich Universitätsleitung und Personalrat auf Antrag einer der Beteiligten.

11. Probleme, die sich aus der konkreten Form der Teilzeitregelung für die Beschäf- tigten ergeben, wie Übertragung von Freizeit, Flexibilität des Einsatzes, ... werden einvernehmlich zwischen Universitätsleitung und Personalrat auf Antrag einer der Beteiligten geregelt.

12. Gültigkeitsdauer der Vereinbarung.

  • Inkrafttreten: 01.04.1996
  • Außerkrafttreten: mit Erreichen der Vollzeitbeschäftigung
Berlin, den 13.11.1995
 

Unterschriften:

Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Vorsitzender des Personalrates des Hochschulbereiches
 
 
 

Anlagen

Die Anlagen können im Sekretariat des Personalrates des Hochschulbereiches eingesehen werden.

Vereinbarung zum Arbeitsvertrag
Anlage 1

Formen der Nebenabreden
Anlage 2.1    Gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit
Anlage 2.2    Sabbaticals

Personalsituation und Entwicklung
Anlage 3.1    Ausgangssituation
Anlage 3.2    Entwicklung

Soziale Aspekte
Anlage 4.1    Vergleich: Brutto-Netto-Vergütung
Anlage 4.2    Hinzuverdienstgenzen bei Teilrenten