Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Dienstvereinbarung Schulungsmaßnahmen Verwaltungsnetz



Dienstvereinbarung 
über die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,  die das Verwaltungsnetz 
der Humboldt-Universität zu Berlin benutzen werden

(Dienstvereinbarung Schulungsmaßnahmen Verwaltungsnetz)

zwischen
der Humboldt-Universität zu Berlin vertreten durch den Präsidenten und den Kanzler
und dem
Personalrat Hochschulbereich vertreten durch den Vorsitzenden


0. Vorbemerkung
1. Geltungsbereich und Regelungsgegenstand
2. Vorbereitung und Nachweis der Schulungen
3. Schulungsmaßnahmen
4. Laufzeit


0. Vorbemerkung

Diese Dienstvereinbarung wird mit dem Bestreben abgeschlossen, Schulungsmaßnahmen für den Teilbereich EDV, Einbindung der Mitarbeiter in das Netz der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV), festzulegen und umzusetzen.

Die Dienstvereinbarung erweitert und konkretisiert die gültige "Dienstvereinbarung für die Weiterbildung an der Humboldt-Universität zu Berlin" vom 8. November 1991.

Maßgebend für diese Dienstvereinbarung sind die im "Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik" genannten Forderungen.

1. Geltungsbereich und Regelungsgegenstand

1.1 Die Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZUV, für die die Einbeziehung in das Verwaltungsnetz vorgesehen ist.

1.2 Die Entscheidung zur Einbindung in das Verwaltungsnetz liegt beim Kanzler.

2. Vorbereitung und Nachweis der Schulungen

2.1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vor der Einbeziehung in das Verwaltungsnetz über Aufbau und Anwendungsmöglichkeiten des vorgesehenen Systems durch den Kanzler oder seinen Beauftragten unterrichtet.

2.2 Der konkrete Schulungsbedarf, der zur Arbeit im Netz nötig ist, wird durch den Fachvorgesetzten ermittelt. Zwischen Fachvorgesetzten und Mitarbeitern soll möglichst Einvernehmen über den Schulungsbedarf hergestellt werden.

2.3 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht und die Pflicht, an den entsprechenden Schulungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Dienststelle ist verpflichtet, die nötige Freistellung dafür zu gewähren.

2.4 Die erfolgreiche Absolvierung der Schulungsmaßnahmen wird durch einen Weiterbildungsnachweis bescheinigt. Dieser oder gleichwertige Nachweise berechtigen zur Arbeit mit den im Verwaltungsnetz angebotenen Diensten.

3. Schulungsmaßnahmen

3.1 Die angebotenen Schulungsmaßnahmen sind dem Anhang der Dienstvereinbarung zu entnehmen. Sie orientieren sich am gegenwärtig notwendigen Schulungsbedarf entsprechend den im Netz verfügbaren Diensten und umfassen konkrete Vorgaben für folgende Bereiche

  •  DV-Grundkenntnisse und
  •  Kenntnisse für die Teilnahme im Netz.
Eine Veränderung/Erweiterung der Dienste bewirkt die Überarbeitung des Schulungsangebotes und eine erneute Unterweisung für veränderte Teile.

3.2 DV-Grundkenntnisse

Die DV-Grundkenntnisse werden von der Studienabteilung/Berufliche Weiterbildung organisiert und durchgeführt. Das konkrete Schulungsangebot ist dem Anhang beigefügt und umfaßt die Positionen A1 bis A3 und D1 und D2.

3.3 Kenntnisse für die Teilnahme im Netz

Die Vermittlung dieser Kenntnisse wird von der ZE Rechenzentrum/Projektgruppe "Verwaltungsnetz" organisiert und durchgeführt. Das konkrete Schulungsangebot ist dem Anhang beigefügt und umfaßt die Positionen B, C1 bis C4, D3 und D4.

4. Laufzeit

Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie wird für 2 Jahre abgeschlossen.

Sofern der Verlängerung nicht innerhalb von 2 Monaten vor Ablauf der Frist von einer Vertragsparteien widersprochen wird, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr.
 
 
 
 

Berlin, den 16.01.1997
 

Unterschriften:

Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Kanzler der Humboldt-Universität zu Berlin

Vorsitzender des Personalrates des Hochschulbereiches