Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Dienstvereinbarung Stellenausschreibungen

Dienstvereinbarung über die Stellenausschreibung 
im Hochschulbereich an der Humboldt-Universität zu Berlin


  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Dauer der Stellenausschreibung
  3. Form der Stellenausschreibung
  4. Inhalt der Stellenausschreibung
  5. Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber

Zwischen der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Personalrat des Hochschulbereiches wird folgende Dienstvereinbarung abgeschlossen:

1. Allgemeine Bestimmungen

Alle neu zu besetzenden Stellen der Universität sind grundsätzlich auszuschreiben. Stellen, die öffentlich ausgeschrieben werden, sind auch universitätsintern auszuschreiben.

Ausnahmen von der Ausschreibepflicht sind jeweils im Einvernehmen mit dem Personalrat in folgenden Fällen zulässig:
 

  • bei hauptberuflichem wissenschaftlichen Personal im Rahmen von Berufungsverhandlungen, wenn geeignete Mitarbeiter der Humboldt-Universität zu Berlin berücksichtigt werden
  • in sonstigen Fällen, z. B. bei Umsetzungen innerhalb der Universität, wenn der Inhalt der Arbeitsaufgabe unverändert bleibt bzw. unwesentlich präzisiert werden muß, bei Umsetzungen innerhalb einer Struktureinheit (Fachbereich, Abteilung, etc.) aus arbeitsorganisatorischen Gründen, bei Umsetzungen zur Vermeidung von Kündigungen.
Vor der beabsichtigten Stellenausschreibung ist der Personalrat des Hochschulbereiches über die Freigabe der Stelle durch die Personalabteilung in Kenntnis zu setzen.

2. Dauer der Stellenausschreibung

Der Zeitraum der Stellenausschreibung innerhalb der Universität beträgt mindestens 
2 Wochen.

3. Form der Stellenausschreibung

Alle Stellen werden durch die Personalabteilung ausgeschrieben.

Die universitätsinternen Ausschreibungen werden durch

  • einen gesonderten Aushang im Hauptgebäude der Universität und im Gebäude Invalidenstraße 42,
  • Hinweise in den monatlich erscheinenden HUB-Informationen,
  • ggf. geeignete Informationen in den Fachbereichen bzw. zentralen Einrichtungen bekanntgemacht.
4. Inhalt der Stellenausschreibung

Die Ausschreibung hat zu enthalten:

a) die Stellenbezeichnung
b) die Arbeitsaufgaben
c) fachliche, persönliche Anforderungen
d) die tarifliche Eingruppierung bzw. die Bewertung der Stelle
e) Beginn und Ende der Bewerbungsfrist
f) Adressat der Bewerbungen.
5. Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber

Der Personalrat ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfassend über die Bewerbungssituation zu unterrichten. Insbesondere ist ihm die Einsicht in alle Bewerbungsunterlagen zu gewähren. Dabei hat die Dienststelle die Bearbeitungszeiten nach dem Personalvertretungsgesetz zu beachten.

Frauen und Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

Universitätsinternen Bewerbern ist bei gleicher Eignung bei der Besetzung der Stelle Vorrang einzuräumen. Sie sind grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

Die Bewerberinnen/Bewerber werden über den Ausgang ihrer Bewerbung unverzüglich unterrichtet.

Ablehnende Bescheide bedürfen keiner Begründung.
 
 
 

Berlin, den 23. 04.1992
 

Unterschriften:

Rektor der Humboldt-Universität zu Berlin

Vorsitzender des Personalrates des Hochschulbereiches