Rente (2018)
Rente mit 63
Seit 2012 gibt es die „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“. Diese ermöglicht, dass Personen, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Rente gehen können. Dies gilt aber nur für Versicherte, die vor 1953 geboren sind. Ab dem Geburtsjahr 1953 steigt die Altersgrenze wieder schrittweise auf 65 Jahre an. Die Antwort auf die Frage „Welche Zeiten werden angerechnet“ u.a. finden Sie unter:
Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Flexirente - Flexibler Übergang in die Rente
Mit den Regelungen des TV-L HU endet ein Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelalters-grenze. Ganz starr ist diese Regelung allerdings nicht mehr, da die Übergänge in die Rente per Bundesgesetz 2014 und 2016 flexibilisiert wurden. Das Flexirentengesetz von 2016 bietet Anreize, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten und Möglichkeiten der Steigerung der Renten durch Hinausschieben des Renteneintritts schaffen. Parallel dazu werden Teilrentenbezug und die Möglichkeiten zum Zuverdienst neu ausgerichtet.
Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Der Personalrat hat Weiterbeschäftigungen über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus immer dann beanstandet, wenn interessante (Aufstiegs-) Positionen für qualifizierte Kolleg*innen dadurch länger blockiert werden. Andererseits erreicht der vielbeschworene Fachkräftemangel mit zunehmender Deutlichkeit auch die HU, weshalb die Beschäftigung von berenteten Personen in einigen Berufen zunehmen wird. Der Personalrat hat einen Katalog von Kriterien und Konstellationen mit dem Ziel erarbeitet, gemeinsam mit der Dienststelle eine transparente Regelung zu vereinbaren, die die Erörterung von Einzelfällen ersetzt.