E 9 - groß und klein (2018)
Beschäftigte interessieren sich beim Thema Bezahlung oft in erster Linie für die Entgeltgruppe. Die Unterschiede zwischen den Erfahrungsstufen sind aber oft deutlich größer als zwischen den Entgeltgruppen. Genaues Hinsehen erfordert besonders die Entgeltgruppe 9, die bei der Über-leitung aus dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und aus dem Manteltarifvertrag der Arbeiter (MTArb) geradezu als Sammelbecken von Tätigkeiten entstanden ist. Einige davon wurden in die reguläre E 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und einem Endpunkt schon in Stufe 4. Im Laufe der Jahre kam hierfür die inoffizielle Bezeichnung "kleine E 9" auf. Mit der Tarifrunde 2017 wurde nun für diese kleine E 9 eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht dem Wesen nach einer gesonderten Erfahrungsstufe 5 (auch „Stufe 4+“ genannt). Dieser Sonderfall einer Entgeltgruppe wurde nun offiziell als E 9k aufgenommen. Im Rahmen der Tarifeinigung vom 17. Februar 2017 war vorgesehen, die Stufe 4+ nur für Beschäftigte zu gewähren, deren Tätigkeitsmerkmale ehemals dem BAT zugehörten. Dies wurde im Rahmen der Redaktionsverhandlungen auf Tätigkeitsmerkmale aus dem MTArb (bzw. EGO Teil III) mit Wirkung zum 01.01.2018 ausgedehnt. ("In der Entgeltgruppe 9 mit besonderer Stufenlaufzeit von fünf Jahren in Stufe 2 oder von sieben Jahren in Stufe 3 erhöht sich der Tabellenwert nach fünf Jahren in Stufe 4 um 53,41 € bzw. um 106,81 € ab 01.10.2018.“)
Der Personalrat konnte mit der Dienststelle 2017 vereinbaren, dass in Stellenausschreibungen der HU kenntlich gemacht wird, um welche Fallgruppe der E 9 es sich handelt. Allgemein wird erwartet, dass in den nächsten Jahren die E 9 - wie bereits im TVöD geschehen – grundsätzlich aufgeteilt wird.