DGUV Vorschrift 2 (2019)
Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt den Einsatz der Betriebsärzte (BÄ) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) in Unternehmen und Einrichtungen. Die Vorschriften der DGUV sind gleichrangig mit staatlichen Verordnungen. Die Vorschrift 2 wurde am 01.04.2011 in Kraft gesetzt. Sie erweitert und präzisiert den Einsatz der Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Die DGUV 2 ermittelt den Bedarf an BÄ und FaSi in Unternehmen und Einrichtungen. Die Gesamtbetreuung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Grundbetreuung und betriebs-spezifische Betreuung. Die Grundbetreuung umfasst vorgegebene feste Einsatzzeiten und Aufgaben, sie berücksichtigt dabei Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeitsarten, Betreuungs-gruppen und Betriebsart(en). Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und beinhaltet spezielle Gefährdungssituationen und besondere Arbeitsschutzgegeben-heiten.
Die Ermittlung des Betreuungsbedarfes an BÄ und FaSi erfordert das Zusammenwirken aller Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz. So wurde an der HU am 23.06.2016 eine Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin und dem Gesamtpersonalrat zum Einsatz von FaSi und BÄ abgeschlossen. Darin sind 4 FaSi mit einer Betreuungsleistung von rd. 3,8 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und 2 BÄ mit einer Betreuungsleistung von 1,3 VZÄ vereinbart worden (s. dazu Internetseiten des PR-HSB oder GPR unter dem Link „Dienstvereinbarungen“).
Nach dieser Vereinbarung haben ALLE Mitglieder der HU einen Anspruch auf eine regelmäßige Betreuung durch FaSi und BÄ, nicht nur die Tarifbeschäftigten, z. B. sind auch Studierende mit besonderen Ausbildungsaufgaben erfasst. Diese Betreuung sollte dann auch vor Ort am Arbeitsplatz erfolgen. Laden Sie die BÄ und FaSi zu sich ein, wenn bei Ihnen noch keine regelmäßigen Begehungen stattfinden.
Gegenwärtig findet eine Evaluierung der Dienstvereinbarung statt. Die Personalräte hoffen, bis zum Jahresende 2019 eine weitere Verstärkung und Verbesserung in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung vereinbaren zu können. Fortschritte soll es insbesondere im Bereich Gesundheitsschutz und Gesundheitsmanagement geben.