Bibliotheken - Tarifänderungen (2024) Bilanz
Seit dem 01.01.2020 erfolgt die Eingruppierung der Beschäftigten in Bibliotheken und Archiven nicht mehr nach dem speziellen Teil für Bibliotheken, sondern nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung).
Im Zuge der Einführung der neuen Entgeltordnung haben viele Beschäftigte der Universitätsbibliothek einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Diese Anträge wurden 2023 Seitens der Personalabteilung bearbeitet und Ende Oktober 2023 dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt. Nach Auffassung der Personalabteilung führten die neuen Tätigkeitsmerkmale lediglich bei einigen wenigen gestellten Anträgen zu einer Höhergruppierung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen. In einzelnen Fällen könnte der Personalrat eine bessere Eingruppierung für Beschäftigte erkämpfen. Leider ist es dem Personalrat jedoch trotz mehrfacher Intervention bei der Dienststelle sowie Anrufung der Einigungsstelle nicht gelungen eine bessere Eingruppierung für Beschäftigte zu erzielen, die nach Auffassung des Personalrates ebenfalls die Tätigkeitsmerkmale für eine Höhergruppierung erfüllt haben.
Ebenso ist eine neue Entgeltordnung für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnologie zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Hier sieht die Bilanz von eingereichten zu bewilligten Anträgen noch negativer aus. Gleichsam hatte sich der Personalrat für eine Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten in der IT eingesetzt. Im Grunde bieten die neuen Eingruppierungsregeln mehr Möglichkeiten, zu einer höheren Eingruppierung zu kommen, jedoch hat die Universität nur in sehr wenigen Fällen davon Gebrauch gemacht.