Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2024)

Verwaltungsanweisung über Verfahren und Zuständigkeiten zur Umsetzung von Rechtsvorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und des Umweltschutzes“ an der HU

Vor nun mehr acht Jahren trat an der HU die Dienstvereinbarung zur Umsetzung der Vorschrift Nr. 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Kraft (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 37/2016). Sie regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzt:innen neu. Diese sind im Referat Arbeits- und Umweltschutz der Technischen Abteilung organisiert mit verschiedenen Aufgaben.

Eine dieser Aufgaben sind Arbeitsplatzbegehungen. Sie gelten als ein wichtiger Baustein in der Arbeitssicherheit, um Unfallgefahren und Belastungen von Beschäftigten und sich daraus ergebende gesundheitliche Gefährdungen zu erkennen. Hier mangelt es an der HU leider häufig an der Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen. Der Personalrat wird diese Pflicht des Arbeitgebers weiterhin kontrollieren und auf etwaige Verzögerungen in der Umsetzung hinweisen. Bitte zögern Sie nicht, den Personalrat auf Probleme aufmerksam zu machen!

Die HU hat mit der "Verwaltungsanweisung über Verfahren und Zuständigkeiten zur Umsetzung von Rechtsvorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und des Umweltschutzes“ an der HU (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 32/2010) detailliert geregelt, wer im Arbeitsschutz was zu tun hat.

Wie so oft sieht die Realität trotz bester Planung und Organisation anders aus. Wenn also doch jemand z.B. in Staub, Lärm, Hitze, Kälte etc. arbeiten sollte, dann ist der: die Vorgesetzte sofort zu informieren und ggf. die Betriebsärztin/den Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort konkret hinzuzuziehen.

Jede/r Beschäftigte hat die Pflicht, festgestellte Verstöße, Gefährdungen etc. der/dem Vorgesetzten zu melden und das Referat für Arbeits- und Umweltschutz zu informieren. Weiterhin hat er/sie sich selbst zu schützen und somit auch die Pflicht, gesundheitsgefährdende Situationen nicht nur anzuzeigen, sondern sich selbst aus der Gefahrenzone zu begeben. Es kann im Arbeitsleben zu Situationen kommen, in denen zusätzliche Faktoren die Gesundheit und Arbeitssicherheit beeinflussen, wie zunehmende Arbeitsverdichtung (s. Stichwort Überlast) oder psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Hier sind Beschäftigte und Vorgesetzte gleichermaßen gefordert, die von der HU bereitgestellten Instrumente zur Vermeidung und Beseitigung von Gefährdungen anzuwenden (u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Überlastungsanzeigen, Konfliktberatung)

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der psychischen Belastungen sind für alle Bereiche der Universität durch die jeweiligen Vorgesetzten zu erstellen. Im Rahmen der Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung kann nur eine breite Teilnahme der Beschäftigten einen vertieften detaillierten Einblick in die jeweilige Arbeitssituation vor Ort geben. Sie stellt die Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen dar. Zögern Sie nicht, darauf aufmerksam zu machen und den Personalrat als Interessenvertretung einzubeziehen. Weitere Themen rund um den Komplex Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten der Technischen Abteilung unter: www.ta.hu-berlin.de/au

Im letzten Jahr ist eine neue Beratungsleistung hinzugekommen, die bisher nur für Studierende angeboten wurde: Die Humboldt-Universität zu Berlin bietet allen ihren Beschäftigten ab dem 03.04.2023 die Möglichkeit einer Psychosozialen Beratung als präventives Unterstützungs-angebot. Inhalte sind u.a.: Stressbewältigung, Burnout-Prävention, Entlastung nach schwierigen Ereignissen oder bei psychischer (Über-)Belastung, Informationen zu Psychotherapie und Therapieplatzsuche. Weitere Themen rund um den Komplex Psychosoziale Beratung für Beschäftigte sowie die Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des Hochschulischen Gesundheitsmanagements unter:  https://hu.berlin/43351

Ein weiterer Baustein im Arbeits- und Gesundheitsschutz knüpft u.a. an die Rückkehr von Beschäftigen nach langer Krankheit an. Hier hat der Gesetzgeber im § 167 Abs.2 SGB IX ein umfangreiches Verfahren für alle Beschäftigten – unabhängig von etwaiger bestehender oder drohender Schwerbehinderung – vorgeschrieben, das betriebliche Eingliederungs-management, kurz BEM genannt. Die Humboldt-Universität zu Berlin hat dieses Verfahren zuletzt 2013 aktualisiert und in einem Leitfaden veröffentlicht. Dieses Verfahren den BEM-berechtigten Beschäftigten anzubieten, ist für die HU per Gesetz verpflichtend. Das Verfahren anzunehmen und/oder vollständig durchzuführen ist für die BEM-Berechtigten hingegen freiwillig. Das aktuelle Verfahren ist wegen der personellen Veränderungen beim Arbeitgeber und beim Personalrat und der geänderten Gesetzeslage dringend anzupassen.

Ab März 2024 übernahm Frau Lein die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten der HU, zu denen auch das BEM-Verfahren gehört (https://hu.berlin/61465).

 

Auch der Personalrat hat neue Mitglieder für das Integrations-Team benannt. Dieses Team soll das betriebliche Eingliederungsmanagement des Arbeitgebers mitgestalten und BEM-Berechtigte beraten. Bitte zögern Sie nicht, den Personalrat bei Fragen frühzeitig zu kontaktieren, unabhängig davon, ob Sie als BEM-Berechtigte dieses Verfahren nutzen möchten oder nicht oder in bereits laufenden Verfahren Fragen entstanden sind.