Antidiskrimierungsstelle AGG - Beschwerdestelle (2025)
Aktuelle Änderungen
AGG - Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 7 AGG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten vor Diskriminierungen zu schützen und die Gleichbehandlung sicherzustellen.
Dazu gehört insbesondere:
- die Mitarbeitenden über die Unzulässigkeit von Benachteiligungen zu informieren,
- sowie Maßnahmen zu ergreifen, die Diskriminierungen verhindern oder beenden.
Zuständigkeit der Beschwerdestelle
Der Bereich Antidiskriminierung und Diversität ist gemäß § 13 AGG die offizielle Beschwerdestelle für alle Beschäftigten der Humboldt-Universität.
Beschwerden können eingereicht werden, wenn eine Diskriminierung erfolgt ist – zum Beispiel aufgrund von
- Geschlecht,
- Abstammung oder Herkunft,
- Sprache,
- Glauben oder Weltanschauung,
- politischer Anschauung,
- rassistischen Zuschreibungen,
- einer Behinderung,
- des Alters oder
- der sexuellen Identität.
Als Benachteiligung gilt dabei jede Form der ungünstigeren Behandlung einer Person gegenüber anderen.
Ablauf einer AGG-Beschwerde
Geht eine Beschwerde nach dem AGG ein, ist der Arbeitgeber verpflichtet zu handeln.
- Die Beschwerde wird zur Prüfung an die Rechts- und Personalabteilung weitergeleitet und soll dort zügig bearbeitet werden.
- Die Aufgabe der Beschwerdestelle besteht darin, die beschwerdeführende Person regelmäßig über den Stand des Verfahrens zu informieren und die Ergebnisse mitzuteilen.
- Wird eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes festgestellt, hat die betroffene Person einen Anspruch auf das Vorenthaltene.
Der Bereich Antidiskriminierung und Diversität ist am Zentrum für Chancengerechtigkeit angesiedelt.
antidiskriminierung@hu-berlin.de, Tel. 030 2093 12839
diversitaet@hu-berlin.de, Tel. 030 2093 12839
beschwerde-agg@hu-berlin.de, Tel 030 2093 12482