Antidiskrimierungsstelle AGG - Beschwerdestelle (2024)
Aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 7 AGG) in Verbindung mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers resultieren für diesen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Diskriminierung zu schützen und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die Mitarbeiter über die Unzulässigkeit von Benachteiligungen zu unterrichten und Maßnahmen zu ergreifen, dass diese unterbleiben.
Die Antidiskriminierungsstelle ist eine Beschwerde- und Beratungsstelle für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Humboldt Universität, die Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, Abstammung, Sprache, Glauben, politische Anschauung oder aus rassistischen Gründen erfahren haben. Weitere Merkmale sind Behinderung, Alter und die sexuelle Identität. Jede Form einer weniger günstigen Behandlung ist eine Benachteiligung.
Bei einer AGG-Beschwerde muss der Arbeitgeber handeln. Die Beschwerde wird mit der Bitte um Prüfung an die Rechts- und Personalabteilung weitergereicht. Diese sollte zügig bearbeitet werden. Die Aufgabe der Beschwerdestelle in diesem Prozess, die beschwerdeführende Person von den Prüfungsständen zu informieren und über Ergebnisse in Kenntnis zu setzen. Liegt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, so hat der Verletzte einen Anspruch auf Gewährung des Vorenthaltenen.
Wenn Sie sich betroffen fühlen/betroffen sind:
Beauftragte für Beschwerden in Fällen von Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG):
AGG Beschwerdestelle
Humboldt Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Tel.: 030 2093 12842
beschwerde-agg@hu-berlin.de
https://diversitaet.hu-berlin.de/de/grundlagen-gremien/agg-beschwerdestelle