Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Altersvorsorge (2001)

Gesetzliche Rente - VBL - "Riester-Rente" - "Rürup-Renten"

I. Gesetzliche Rente nach Sozialgesetzbuch VI ( SGB VI *)

Mit der ersten Stufe zur Rentenreform wurde im Januar 2001 die schrittweise Absenkung des durchschnittlichen Rentenniveaus von maximal 70% auf 68% der letzten Bezüge beschlossen. Zur Kompensation dieser Rentenkürzung ist der Aufbau einer privaten (d.h. selbstfinanzierten) Altersvorsorge ("Riester-Rente") vorgesehen, die vom Staat differenziert gefördert wird.

II. Zusatzversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Mit dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 1. März 2002 wurde das Zusatzversorgungssystem vollständig verändert. Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde aufgegeben und durch ein Betriebsrentenmodell ersetzt. Es überträgt sinngemäß Prinzipien der Rente nach SGB VI auf den Bereich der VBL-Zusatzversorgung. Ab 2002 erhält man ebenso Punkte wie bei der gesetzlichen Rente. Die bisher erworbenen Anwartschaften wurden in Startpunkte umgerechnet. Anders als bisher können Zusatzversorgungsansprüche nach einer bestimmten Zeit auch beim Wechsel des Arbeitgebers nicht mehr verfallen.

Die VBL-Zusatzversorgung in ihrer neugefassten Form ist als zweiter Baustein einer Altersversorgung langfristig angelegt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

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III. Private Zusatzversorgung ("Riester-Rente")

Ein dritter Baustein der Altersversorgung ist die "Riester-Rente". Dies ist der freiwillige Einstieg in den Aufbau einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es besteht kein Zwang zur Inanspruchnahme der Förderung. Das System sieht die schrittweise Ausweitung des Eigenanteils der Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter, Beamte) vor.

Werden im Jahre

2002/2003 1 % des Bruttojahresverdienstes,
2004/2005 2 % des Bruttojahresverdienstes,
2006/2007 3 % des Bruttojahresverdienstes,
ab 2008 4 % des Bruttojahresverdienstes

angelegt, wird der maximale Fördersatz erreicht.

Das Verfahren ist kompliziert. Die Prüfung der Angebote und der Förderungsmöglichkeiten, die Beitragszahlung und die Abwicklung der Förderung über den Jahreslohnsteuerausgleich des jeweils folgenden Jahres erfordern Ihre Aufmerksamkeit.

Tendenziell begünstigt die private Altersvorsorge gegenwärtig jüngere Beschäftigte, Bezieher niedrigerer Einkommen und Beschäftigte mit Kindern.

Ältere Beschäftigte sollten genau prüfen, welche Leistungen sich für sie ergeben.

Für die Förderung gibt es einen Höchstbetrag, der durch die Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung bestimmt ist. In diesem Jahr sind das 61.200 Euro im Tarifgebiet West und 51.000 Euro im Tarifgebiet Ost.

Zum Einstieg in die private Altersversorgung mit der Möglichkeit der staatlichen Förderung bereits im Jahr 2002 hat die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Ende September 2002 ihr Angebot VBL extra vorgelegt. Seit dem 22. September 2003 steht die fondsgebundene Rentenversicherung VBL dynamik für die betriebliche Altersvorsorge exklusiv allen bei der VBL pflichtversicherten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zur Verfügung.

Der Personalrat rät Ihnen, eigene Erkundigungen zum Thema "Riester-Rente" unter Einbeziehung der VBL-Angebote einzuholen.

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IV. Zeitschiene

2002 Der Einstieg in die private Altersversorgung mit staatlicher Förderung mit einem Förderumfang bei 1% des Bruttojahresgehaltes ist möglich. Sie erhalten die volle Förderung für 2002 auch wenn Sie Ihre Entscheidung zur "Riester-Rente" erst am Jahresende 2002 treffen.
Für die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes gibt es Angebote der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
  Bis zum 30.09.2002 hat der Arbeitgeber, d.h. die Humboldt-Universität, alle Arbeitnehmer, die am 01.01.2002 das 55. Lebensjahr vollendet haben und entweder zum VBL-Bereich West zählen oder Pflichtversicherungszeiten vor dem 01.01.1997 haben, schriftlich aufgefordert, bei ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Kontenklärung und die Erteilung einer Rentenauskunft zu beantragen und diese unverzüglich, spätestens bis zum 31.12.2003, der VBL zuzusenden.
 

Bis zum 31.12.2002 hat die Humboldt-Universität die notwendigen Angaben zur Berechnung der bis zur Systemumstellung erworbenen Startgutschrift an die VBL übermittelt. Inzwischen hat die VBL Ihnen Ihre, gegebenenfalls korrigierte, Startgutschrift mitgeteilt.

2004 Als Planungshilfe für die individuelle Alterssicherung wird ab 2004 allen Beschäftigten, die älter als 26 Jahre sind, jährlich eine Auskunft über ihren Rentenkontostand durch den Rentenversicherungsträger erteilt.
 

V. "Rürup-Renten" (Quelle: www.igmetall.de)
Ab 2005 können neue private Rentenversicherungen abgeschlossen werden, die salopp auch "Rürup-Renten" genannt werden. Diese werden vom Staat steuerlich gefördert. Sie sind damit insbesondere für sehr gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige interessant.
Diese neue Sparform funktioniert nach ähnlichen Regeln wie die gesetzliche Rente: Die "Rürup"-Verträge sind weder beleihbar, noch veräußerbar oder übertragbar. Sie werden frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, und zwar - wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung - nur in monatlichen Raten.
Die Auszahlungen aus den neuen privaten Rentenversicherungen sind künftig im gleichen Maße steuerpflichtig wie bei der gesetzlichen Rente. Wer beispielsweise im Jahr 2015 in Rente geht und eine Rürup-Rente erhält, muss 70 Prozent dieser Rente versteuern.
Interessant für Beschäftigte, die um ihren Arbeitsplatz fürchten: Rürup-Renten sind "Hartz-IV-sicher". Das bedeutet: Ansparungen dafür gelten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als "verwertbares" Vermögen - weil sie gar nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden dürfen.
Die Entscheidung für eine Rürup-Rente muss niemand übers Knie brechen. Denn es gibt hier keine wichtigen Fristen, die für den Vertragsabschluss zu beachten sind.

Das Thema Altersversorgung wird uns alle weiterhin beschäftigen. Wir bemühen uns, rechtzeitig auf Veränderungen und Entscheidungsnotwendigkeiten hinzuweisen. Wichtig ist aus der Sicht des Personalrats die möglichst vielseitige Information über die unterschiedlichen Aspekte der Neuregelungen. Sollten Sie Fragen oder Hinweise haben, steht Ihnen der Personalrat im Rahmen seiner Möglichkeiten gern zur Verfügung.
 

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* Link: bundesrecht.juris.de

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