Riesterförderung für den Hausbau (2007)
Der Bundesrat hat im Sommer 2008 das „Eigenheimrentengesetz“ (Wohn-Riester) beschlossen. Damit können rückwirkend zum 01.01.2008 staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente nun auch für den Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung genutzt werden. Bisher gehörte selbstgenutztes Immobilienvermögen nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente.
Die staatlichen Zuschüsse zum Aufbau der Altersvorsorge können direkt zum Abzahlen von Krediten genutzt werden und sind – unter bestimmten Voraussetzungen – auch zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie einsetzbar.
Zu beachten ist, dass diese neue Fördermöglichkeit nicht nur Vorteile bietet. Kritiker verweisen insbesondere darauf, dass die Steuerschuld mit Rentenbeginn abgeführt werden muss, was bei geringen Renteneinkommen problematisch sein kann.