Beschäftigte aus dem Ausland (2001)
Als Beschäftige/r (aber auch als Student/in) aus dem Ausland steht man in Deutschland vor etlichen bürokratischen Problemen, bei deren Lösung Ihnen gern der Personalrat, aber auch die anderen zuständigen Stellen innerhalb der Universitätsverwaltung so weit möglich behilflich sein werden. Zur ersten Orientierung - bereits zuhause in der Heimat - gibt es glücklicherweise im Internet eine ganze Anzahl von Informationen, Tipps und Hilfen zu Ausländerfragen, die abgerufen werden können. Im folgenden präsentieren wir eine Auswahl von uns bekannten, nützlichen Internetseiten.
Einstiege
Ein vorzüglicher erster Einstieg sind die von Alfons Wiedmann u. a. aus Durmersheim zusammengestellten Seiten. Nahezu alle relevanten Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften sind hier Online verfügbar. Zudem finden sich Hinweise auf Verwaltungsentscheidungen sowie statistische Angaben. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln und zur Debatte über das Ausländer- bzw. Zuwanderungsgesetz bietet Andi Schelper auf seiner Internetseite.
Eine kurze Einführung auf Englisch über die Bedingungen des Aufenthalts in Deutschland, speziell in Berlin, bietet die Berlin Information Group.
Viele weitere Links und statistische Angaben finden Sie beim "Forschungszentrum Ausländer- und Asylrecht" an der Universität Konstanz. Außerdem werden hier grundsätzliche Probleme von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland dokumentiert.
Ausführliche Informationen bezogen auf den Aufenthalt an der Humboldt-Universität zu Berlin bieten die Websites unseres Inernational Scholar Services. Auch unsesr Internationales Büro hilft gerne!
Amtliches und Juristisches
Der erste "amtliche Weg" in Berlin führt sicherlich zu einem persönlichen Gespräch in die Abteilung Personal und Personalentwicklung der HU Berlin sowie in die Einrichtung, in der man beschäftigt sein wird. Außerdem lohnt ein Weg zum International Scholar Service immer.
Die Ausländerbehörde in Berlin (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) ist dann der wichtigste offizielle Anlaufsort. Sie ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltsrechten und Arbeitserlaubnissen. Auf deren Internetseite findet man u. a. eine Anfahrtsskizze (Friedrich-Krause-Ufer 24 in Berlin-Wedding), die Öffnungszeiten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Unser International Scholar Service sowie das Internationale Büro unserer Universität werden versuchen, Ihnen auch bei Visa-Problemen o. Ä. mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration empfiehlt sich als nächste staatliche Anlaufstelle. Hier findet man ein sehr detailliertes "Lexikon", in dem Fachbegriffe nachgeschlagen werden können. Natürlich stehen auf dieser Seite auch Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht zum Abrufen bereit. Für die Gesetzgebung auf dem Sektor des Ausländerrechts ist das Ministerium des Innern zuständig, auf dessen Seite alle einschlägigen Gesetze zu finden sind.
Über Visa- und Einreisebedingungen informiert das Auswärtige Amt. Sollten Sie nicht wissen, wo sich die diplomatische Vertretung Ihres Heimatlandes in Berlin befindet, dann können Sie ebenfalls auf dessen Seiten nachsehen.
Auf der Seite der/des Berliner Beauftragten für Integration und Migration finden sich auch Verweise auf kostengünstige Publikationen zur speziellen Situation in Berlin.
Eine ausgezeichnete zentrale Nachschlagestelle für Gesetzestexte bietet die Internetsammlung juris.de des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Die EU stellt eine Übersicht über die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen in den Mitgliedsstaaten in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
Wir möchten diese Liste gern erweitern und sind für zusätzliche Hinweise und neue Ideen für Themen oder auch Berichte zu bereits gemachten Erfahrungen sehr dankbar!
Arbeitsgruppe "Ausländische Beschäftigte" | |
Working group "Foreign Employees" |