Bildungsurlaub (2001)
Sie wollen zur Weiterbildung, aber nicht Ihren Urlaub darauf verwenden? Sie wollen zur Weiterbildung, aber Ihr Chef ist dagegen? Was tun? Wir wäre es mit Bildungsurlaub?
Unter Bildungsurlaub versteht man den Rechtsanspruch von Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Grundlage dafür sind das Bildungsurlaubsgesetz, für Beamtinnen und Beamte die Sonderurlaubsverordnung.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmer/innen mit einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Berlin haben unabhängig vom Alter das Recht, Bildungsurlaub zu erhalten. Voraussetzung ist i.d.R. ein mindestens sechs Monate bestehendes Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis.
Wofür wird Bildungsurlaub gewährt?
Bildungsurlaub gibt es für Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auszubildende werden nur für politische Bildungsveranstaltungen freigestellt. Die Bildungsveranstaltungen müssen von der zuständigen Senatsverwaltung oder der Landes- bzw. Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt worden sein oder als anerkannt im Sinne des Gesetzes gelten.
Wieviel Bildungsurlaub gibt es?
Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren kann eine bezahlte Freistellung von insgesamt zehn (Beamtinnen und Beamte bis zu zwölf) Arbeitstagen beansprucht werden; für Arbeitnehmer/innen bis zum 25. Lebensjahr gilt dies innerhalb eines Kalenderjahres. Bei Teilzeitkräften besteht ein reduzierter Anspruch.
Wer kann Bildungsveranstaltungen anbieten?
Jeder Bildungsträger kann die Anerkennung von Veranstaltungen als Bildungsurlaub beantragen. Die schriftlichen Anträge sollen zehn Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme unter Verwendung des amtlichen Vordrucks bei der zuständigen Senatsverwaltung eingereicht werden.
Wie wird Bildungsurlaub beantragt?
Der Antrag auf Bildungsurlaub mit Angabe der Veranstaltung und des Zeitpunktes ist dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich (spätestens sechs Wochen vor Beginn der Freistellung) schriftlich oder mündlich mitzuteilen; auf Verlangen sind die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid vorzulegen. Der Arbeitgeber kann lediglich begründet auf den Zeitpunkt Einfluss nehmen, nicht jedoch auf den Inhalt der gewählten Veranstaltung. Der Bildungsurlaub kann nur in wenigen, gesetzlich definierten Ausnahmefällen (zwingende betriebliche Belange, Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer/innen) abgelehnt werden.
Welche Kosten können entstehen?
Teilnahmegebühren o.a. Kosten sind von den Arbeitnehmer/innen zu tragen, eine finanzielle Förderung von Teilnehmern oder Veranstaltern ist auf der Grundlage des Berliner Bildungsgesetzes nicht möglich.
Weitere Informationsmöglichkeiten einschließlich aktueller Übersichten von im Land Berlin anerkannten Bildungsveranstaltungen finden Sie hier:
Weiterbildungsdatenbank Berlin
Bildungsserver Berlin-Brandenburg
Arbeit und Leben, Berlin / DGB/VHS
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den Personalrat, wir beraten Sie gerne.
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