Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

BAK und Eingruppierung (2004)

Ärger mit der Beschreibung des Arbeitskreises (BAK)? Richtig eingruppiert?

Viele Eingruppierungen sind an der Humboldt-Universität seit langer Zeit Gegenstand von Auseinandersetzungen mit demotivierenden Entscheidungszeiträumen. 

Auch wenn einige Streitigkeiten aus der Zeit der 1994-iger Feststellung des damaligen Sollstellenplanes noch nicht abgeschlossen sind, kommen jetzt zunehmend neue Probleme auf den Tisch: Die Humboldt-Universität soll mit entscheidend weniger Personal qualitativ hochwertigere, teilweise auch quantitativ umfangreichere Leistungen erbringen. Neue gesetzliche Regelungen, neue Leitungsmodelle und Dezentralisierungen bedingen Überlegungen zu den Eingruppierungen. Nicht alles lässt sich ohne Eingruppierungsänderungen realisieren. Dabei sind Konflikte vorprogrammiert: Die Stellenpläne sind weitgehend so eng, dass Veränderungen nur kostenneutral gedacht werden sollen, teilweise gibt es keine entsprechenden Tätigkeitsmerkmale.

Die Auseinandersetzungen um die BAK´s und die abschließenden Eingruppierungsfeststellungen halten an. Für Personalräte bildet die Unterstützung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bei der Realisierung der Eingruppierungsansprüche einen Schwerpunkt.

Als Checkliste können folgende Punkte dienen:
 

  1. Ist Ihre Eingruppierung abgeschlossen und sind Sie im Besitz eines dementsprechenden Arbeitsvertrages?
  2. Wollen Sie oder die Dienststelle Ihre Eingruppierung ändern?
  3. Wer will diese Änderung herbeiführen: Sie, Ihr Vorgesetzter, die Personalabteilung?
  4. Kennen Sie die Gründe für den Änderungswunsch?
  5. Haben Sie Ihre BAK oder die verschiedenen BAK-Versionen als Kopie vorliegen?
  6. Sind in den BAK Arbeitsvorgänge korrekt zusammengefasst und wiedergegeben?
  7. Stimmen die zeitlichen Relationen?
  8. Sind die benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten richtig zugeordnet?
  9. Haben Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig und schriftlich gegenüber der Personalabteilung geltend gemacht?
  10. Gibt es Ihrerseits eine Stellungnahme zu Ihrer BAK?

Die Auseinandersetzungen um die BAK´s und die Eingruppierungsfeststellungen halten an und gehen in eine neue Runde. Für Personalräte bildet die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Realisierung der Eingruppierungsansprüche einen Schwerpunkt.

Auch wenn die Klärung von Eingruppierungsfragen sehr formal, langwierig und damit eher frustrierend verläuft, Sie haben keinen Grund auf berechtigte Ansprüche zu verzichten. Die Personalräte helfen Ihnen weiter mit Argumenten und Ausdauer.

rh/04