Immatrikulation
Immatrikulation kommt von "Matrikel" (Matrikelnummer) und ist die Einschreibung als Studentin bzw. Student, das heißt die Aufnahme an der Hochschule. Die Immatrikulation erfolgt im Immatrikulationsbüro für einen Studiengang. In der Regel ist sie unbefristet, muss aber zu jedem Semester durch die Rückmeldung erneuert werden, indem die Rückmeldegebühr gezahlt wird und gegebenenfalls Nachweise zur Fortsetzung des Studiums vorgelegt werden. Die Immatrikulation ist auch für einen weiteren Studiengang möglich (Doppelstudium).
Voraussetzung für die Einschreibung ist eine Hochschulzugangsberechtigung, die Zahlung der Beiträge und bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (Numerus clausus) eine Zulassung nach erfolgreicher Bewerbung.
Zur Einschreibung im Immatrikulationsbüro sind in der Regel vorzulegen / einzureichen:
- Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben) und als Kopie oder als beglaubigte Kopie,
- Krankenversicherungsnachweis einer gesetzlichen Krankenkasse oder die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht,
- Nachweis über die Zahlung der Beiträge,
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule.
Für die Immatrikulation ist das Immatrikulationsbüro zuständig, hier der direkte Link.