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Doppelstudium

Ein Doppelstudium ist das zeitgleiche parallele Studieren zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Belegen von Fächerkombinationen.

Ein Doppelstudium muss beim Immatrikulations- bzw. Zulassungsbüro beantragt werden. Bei zwei zulassungsbeschränkten (Numerus clausus) Studiengängen bzw. Teilstudiengängen ist eine Begründung erforderlich. In diesem Fall wird ein Doppelstudium nur genehmigt, wenn es für euer Studienziel sinnvoll erscheint und andere nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden, das heißt, wenn im zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang nach Abschluss der üblichen Auswahl- und Nachrückverfahren noch Studienplätze frei geblieben sind.

Beachtet bitte, dass ihr bereits bei der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. Teilstudiengänge kenntlich machen müsst, dass ihr beabsichtigt, ein Doppelstudium aufzunehmen. Ein Doppelstudium in zwei zulassungsfreien Studiengängen ist problemlos möglich.

Bei einem Doppelstudium an zwei verschiedenen Hochschulen in Berlin entfällt die Zahlung von Beiträgen für den zweiten Studiengang, wenn ihr nachweist, dass diese Beiträge von euch bereits an der Hochschule des ersten Studiengangs entrichtet worden sind.

Ihr solltet euch bei der Entscheidung für ein Doppelstudium der höheren Leistungsanforderungen bewusst sein, die damit verbunden sind. Deshalb solltet ihr überlegen, wie zweckmäßig das Doppelstudium für euch wirklich ist. Die Aufnahme eines Doppelstudiums ist während eures Studiums jederzeit möglich; eine spätere Aufnahme ist häufig sinnvoller, weil ihr dann die damit verbundenen Belastungen besser einschätzen könnt.

 

Siehe auch die Info-Seite der HU: Doppelstudium