NC - Numerus clausus
Der Numerus Clausus ist eine zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem bestimmten Studiengang. Wenn es mehr Studieninteressierte als Studienplätze gibt, wird in einem Auswahlverfahren entschieden, welche Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz erhalten (Zulassung).
Für das erste Fachsemester ist die Bewerbung bei einem bundesweiten NC an die ZVS zu richten, bei einem internen NC an das Zulassungsbüro der Hochschule eurer Wahl. Die Hochschulen haben die Möglichkeit, 20 Prozent (die Zahl hat sich inzwischen veändert) ihrer Studienplätze nach einem gesonderten Auswahlverfahren (z.B. Auswahlgespräch) zu vergeben (in ZVS-Studiengängen 24 Prozent). Im Übrigen werden die eingegangenen Bewerbungen nach den Kriterien Qualifikation, das heißt der Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses (60 Prozent der restlichen Studienplätze), und Wartesemester (40 Prozent der restlichen Studienplätze) sortiert. Nach dieser Rangfolge werden die Zusagen erteilt. Unter bestimmten Bedingungen (Dienstzeiten, Betreuung von Kindern, kein NC für den gewünschten Studien-/Teilstudiengang vor oder während eines Dienstes usw.) ist auch eine bevorzugte Auswahl möglich. Ist eure Bewerbung auf Anhieb nicht erfolgreich, bleiben immer noch Nachrückverfahren, Losverfahren und Einklagen; habt ihr einen Studienplatz erhalten, aber nicht an eurer Wunschuni, dann könnt ihr es mit einem Studienplatztausch versuchen.
Bewerbungen für ein höheres Fachsemester sind in jedem Fall direkt an die Hochschule zu richten (Einstufung in ein höheres Fachsemester). Für eine Zulassung zu höheren Fachsemestern sind Leistungsstand und soziale Kriterien entscheidend, freie Studienplätze werden in erster Linie an Hochschulwechsler/innen vergeben (Wechsel).
Das klingt zwar alles kompliziert. Allein die Tatsache, dass der Studiengang eurer Wahl mit einem NC belegt ist, sollte euch aber nicht abschrecken.