Einklagen
Erhaltet ihr von der ZVS in Dortmund keinen Studienplatz bzw. nicht am gewünschten Studienort, könnt ihr zum Zulassungsbüro der Wunschuniversität gehen und einen Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität stellen; das Gleiche gilt bei Absagen in Studienfächern mit internem Numerus clausus. Daraufhin erhaltet ihr in der Regel eine Absage. Nun ist eine Klage vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht möglich, die mit dem Erhalt des Studienplatzes enden kann, aber nicht muss.
Achtung! Das Verfahren des Einklagens auf einen Studienplatz geht davon aus, dass die einzelnen Institute ihre Studienplatzkapazität immer falsch (d.h. zu niedrig) ansetzen. Auf die so künstlich verborgenen, aber eigentlich existierenden Studienplätze kann man sich recht einfach einklagen, vorher sollten aber zuverlässige Informationen über die tatsächliche Kapazitätsauslastung eingeholt werden, um unnötige Gerichtskosten zu vermeiden. In diesen Fragen helfen euch die Studierendenvertretungen (AStA, RefRat) der einzelnen Hochschulen weiter.
Das Referat für Lehre und Studium des RefRat bietet im Bewerbungszeitraum und eine gewisse Zeit danach eine spezielle Beratung zur Einklage an.