ZVS - Zentrale Vergabestelle für Studienplätze
Mehrere Studiengänge, die an den Berliner Universitäten angeboten werden, unterliegen einem bundesweiten Numerus clausus. Zuständig für die Vergabe dieser Studienplätze ist die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) in Dortmund. Bewerbungsformulare und Informationen über die einzelnen Vergabeverfahren erhaltet ihr im ZVS-Info, das in der Regel für das Sommersemester ab Oktober/November, für das Wintersemester ab April/Mai an den Gymnasien, in den Berufsinformationszentren der Arbeitsämter oder aber in den Allgemeinen Studienberatungen der Hochschulen ausliegt.
Es gibt zwei verschiedene Verfahren der Vergabe von Studienplätzen über die ZVS:
1. Das Verteilungsverfahren
Hierbei ist allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Studienplatz garantiert, aber nicht unbedingt am gewünschten Studienort. Gilt dies für einen Studiengang über längere Zeit, so führt dies in der Regel dazu, dass der Studiengang aus dem zentralen Vergabeverfahren herausgenommen wird und die Hochschulen dann selbst entscheiden, ob sie weiter einen internen NC festlegen oder gar eine freie Einschreibung vorsehen. Die Berliner Unis haben derzeit keine Studiengänge, die in dieses Verfahren einbezogen sind.
2. Das Allgemeine Auswahlverfahren
Es betrifft Studienplätze, für die an den Hochschulen bundesweit eine echte Knappheit an Studienplätzen besteht. Da hier die Nachfrage größer als das Angebot an Studienplätzen ist, müssen die Bewerberinnen und Bewerber nach Durchschnittsnote und Wartesemester ausgewählt werden. Die Verteilung an die gewünschten Studienorte erfolgt dann nach so genannten sozialen Kriterien (die sind im ZVS-Info aufgelistet). Darüber hinaus haben die Hochschulen die Möglichkeit, 24 Prozent ihrer Studienplätze nach einem gesonderten Auswahlverfahren (z.B. durch Auswahlgespräche) zu vergeben, was allerdings nur selten genutzt wird.
Für die Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das allgemeine Auswahlverfahren, dass erstens nicht alle einen Studienplatz erhalten und zweitens die Zulassung unter Umständen nicht für den gewünschten Studienort erteilt wird. Im ersten Fall könnt ihr noch auf die Nachrückverfahren und Losverfahren hoffen oder versuchen, euch einzuklagen. Im zweiten Fall habt ihr die Möglichkeit, an eurer Wunschuni nach Tauschwilligen zu suchen, um mit ihnen den Studienplatz zu tauschen.