Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

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Stellungnahme des PRStudB-HU: Zum Vorgehen der Universitätsleitung gegen beschäftigte Studierende




Aktuelles zum Hochschulskandal 2018

 


Rechtsgrundlagen

 

Urteile

 


Hintergrundflamingologo

  • Seit Februar 2017 führt der PRstudB-HU Gespräche zur Findung einer Modelllösung zur Überleitung von rechtswidrigen TVstud [1] Beschäftigungsverhältnissen in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen in den TV-L [2].
  • Im Mai 2017 bricht die Personalabteilung der Humboldt-Universität zu Berlin die Gespräche unvermittelt ab. 
  • Am 06. November 2017 reicht die Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin unvermittelt eine Beschlussvorlage zur Nutzung der Erprobungsklausel (BerlHG Paragraph 7a [3]) zur Ausweitung der Tätigkeit von im TVstud beschäftigen Studierenden auf NICHT-wissenschaftliche Bereiche im Akademischen Senat der Humboldt-Universität zu Berlin ein [4].
  • Am 10. November 2017 bezieht der PRstudB-HU Stellung und erstellt eine Übersicht zur Entwicklung des Hochschulskandals an der Humboldt-Universität zu Berlin [5]. Der PRStudB verweist darauf, dass eine Beschäftigung von Studierenden im NICHT-wissenschaftlichen Bereich im TVstud rechtswidrig ist und nur im TV-L legal möglich ist.

 

  • Am 29. November 2017 gibt das Arbeitsgericht Berlin der Klage (Geschäftszeichen 56 Ca 7460/17) [6] einer befristet für ~11 Euro im TVstud im NICHT-wissenschaftlichen Bereich beschäftigten Studierenden gegen die Humboldt-Universität zu Berlin statt. Das Urteil: Die im NICHT-wissenschaftlichen Bereich rechtswidrig im TVstud beschäftigte Studierende ist rechtskonform zu entfristen und im TV-L für ~16 Euro zu beschäftigen.
  • Am 01. Februar 2018 legt die Humboldt-Universität zu Berlin Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ein. Die Klage geht in die zweite Instanz vor das Landesarbeitsgericht Berlin.
  • Am 05. Juni 2018 weist das Landesarbeitsgericht die Berufung der Humboldt-Universität zu Berlin zurück (Geschäftszeichen 7 Sa 143/18) [7]. Eine Revision wird nicht zugelassen. Das Urteil: Die im NICHT-wissenschaftlichen Bereich rechtswidrig im TVstud beschäftigte Studierende ist rechtkonform zu entfristen und im TV-L für ~16 Euro zu beschäftigen.
  • Am 04. September 2018 nimmt der PRstudB-HU Kenntnis von der kurz zuvor veröffentlichten Begründung des Urteils zur Klage der ehemals rechtswidrig im TVstud beschäftigten Studierenden.
  • Am 07. September 2018 veröffentlicht der PRstudB-HU Auszüge aus der Begründung des Urteils zur Klage der vormals rechtswidrig im TVstud beschäftigten Studierenden und fordert bei der rechtswidrigen TVstud-Beschäftigung von Studierenden im NICHT-wissenschaftlichen Bereich deren rechtkonforme Entfristung und die Öffnung des TV-L für Studierende [8].

 

Stellungnahme

  1. Der PRstudB-HU bedankt sich für den Einsatz der Studierenden ihr Recht, nun schon in 2. Instanz, vor Gericht zu erstreiten und so die Umwandlung einer rechtswidrig befristeten und unterbezahlten NICHT-wissenschaftlichen Beschäftigung im TVstud in eine rechtskonforme angemessene Beschäftigung im TV-L zu erzwingen. 
  2. Der PRstudB-HU ist verpflichtet den Urteilen des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts zu folgen. Aus diesen ergibt sich, dass eine Beschäftigung von Studierenden in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen wie folgt möglich ist:
    • NICHT (wegen des Studierendenstatus) befristet und
    • NICHT (unterbezahlt) im TVstud, sondern
    • (gegebenenfalls entfristet) im TV-L!
  3. Der PRstudB-HU fordert die Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin und alle Personalverantwortlichen auf
    • zu einem vertrauensvolleren Umgang mit (beschäftigten) Studierenden zurückzukehren,
    • (beschäftigte) Studierende nicht aus Willkür oder Kalkül in jahrelange, kostspielige Prozessverfahren zu zwingen,
    • die rechtswidrige Praxis zu beenden Angehörige der Universität aufgrund ihres Studierendenstatus unterzubezahlen und damit zu diskrimieren,
    • die rechtswidrige Ausweitung vom TVstud auf NICHT-wissenschaftliche Tätigkeiten einzustellen,
    • rechtswidrige Beschäftigungen von Studierenden in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen im TVstud einzustellen,
    • existierende rechtswidrige TVstud-Beschäftigungsverhältnisse in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen in den TV-L zu überführen und (gegebenfalls) zu entfristen,
    • für zukünftige rechtskonforme Beschäftigungen den TV-L für Studis zu öffnen,
    • Angehörige der Humboldt-Universität zu Berlin über diesen Sachverhalt angemessen zu informieren,
    • zu einer Vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem PRstudB-HU zurückzukehren und
    • gemeinsam mit den Personalräten der Humboldt-Universität zu Berlin zurück zu einer rechtskonformen Beschäftigungspraxis zu finden.

 

Betroffene Bereiche

Die Begründungen der Urteile von Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht stellen klar, dass folgende Bereiche der Humboldt-Universität zu Berlin in der Regel als NICHT-wissenschaftliche Bereiche gelten und somit eine Beschäftigung im TVstud rechtswidrig ist und rechtskonform nur im TV-L erfolgen kann:

  1. Präsidium, Stabsstellen, Büros von Beauftragten, Beauftragte und ähnliche Bereiche / Ämter,
  2. Geschäfts- und Pressestellen und Verwaltungen von Zentraleinheiten, Zentren und Excellenzclustern,
  3. Computer- und Medienservice (CMS), IT-Administrationen, DV-Koordinationen,
  4. Bibliotheken, Zweigbibliotheken und Archive und
  5. Dekanate, Direktorien und Verwaltungen, Geschäftstellen, Sekretariate, Kommissionen und Gremien von Universität / Fakultäten / Instituten / Professuren.

 

Quellen / Verweise

[1] "TVstud": Tarifvertrag für studentische Beschäftigte: https://hu.berlin/tvstud

[2] "TV-L": https://hu.berlin/tvl

[3] "Erprobungsklausel" (BerlHG Paragraph 7a): https://hu.berlin/erprobungsklausel2

[4] "Beschlussvorlage zur Nutzung der Erprobungsklausel": https://hu.berlin/erprobungsklausel3

[5] "Übersicht zum Hochschulskandal": https://hu.berlin/hochschulskandal

[6] Urteil 1. Instanz: Arbeitsgericht (Geschäftszeichen 56 Ca 7460/17): https://hu.berlin/tvl-urteil1

[7] Urteil 2. Instanz: Landesarbeitsgericht (Geschäftszeichen 7 Sa 143/18): https://hu.berlin/tvl-urteil2 oder https://hu.berlin/tvl-urteil3

[8] @PRstudB (Twitter): https://hu.berlin/prtwitb

[9] Verknüpfung zur dieser Stellungnahme: https://hu.berlin/tvl-urteil

[10] Verknüpfung zur dieser Stellungnahme als PDF-Dokument: https://hu.berlin/tvl-urteil-pdf

 


Pressemitteilungen / Stellungnahmen

  • TVstud
    • 2018-09-20
      • "Stellungnahme: Studentische Jobs an den Hochschulen gerne – aber nicht um jeden Preis"
        • "Der Artikel, welcher im Nachgang zur Sitzung des Akademischen Senats der Humboldt-Universität beim Tagesspiegel veröffentlicht wurde enthält inhaltliche Fehler und falsche Schlussfolgerungen zu denen wir, die Tarifkommission des Tarifvertrags der studentischen Beschäftigten Berlins, Stellung nehmen möchten"
        • "Der Tagesspiegel übernimmt die Drohung der HU, dass viele der aktuell rechtswidrigen Stellen für Studierende künftig wegfallen, da sie nicht in den TV-L überführt werden können. Wir sind der Ansicht, diese Stellen hätten nie unter TVStud entstehen dürfen. Es ist eindeutig, dass Studierende, die Programmier- oder IT Support im Computer- und Medienservice, Bibliotheks- oder Sekretariatsarbeiten leisten, nicht der Definition von Hilfstätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich entsprechen."
        • "Als Sparmaßnahme haben die Hochschulen seit vielen Jahren immer mehr studentische Hilfskräfte für Aufgaben des hauptberuflichen Personals eingesetzt und diese nur aufgrund ihres Studierendenstatus deutlich schlechter bezahlt."
        • "Wir sind der Meinung: Für gleiche Arbeit muss auch gleicher Lohn bezahlt werden! Leisten Studierende Arbeiten, die durch den TV-L abgedeckt sind, dies ist z.B. auch bei einfachen Tätigkeiten in der Bibliothek der Fall, müssen sie auch nach diesem Tarif bezahlt werden wie ihre hauptberuflichen Kolleg*innen, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben"
  • PRstudB-HU

 


Tweets

 


Artikel

  • "taz"
    • 2018-09-28
      • "Konflikt Humboldt Universität - Uni setzt 600 Studis vor die Tür"
        • "Als Jonas P.* Anfang der Woche an seinem Arbeitsplatz erscheint, erwartet ihn eine Überraschung. Das Sonderprojekt der Humboldt-Universität, für das er arbeitet, kann seinen Vertrag, der zum Monatswechsel ausläuft, nicht wie es bereits abschließend besprochen war, verlängern."
        • "In den nächsten Tagen wird deutlich, dass der Fall beileibe nicht der einzige ist. Die HU hat offenbar beschlossen, einen Konflikt mit dem Personalrat um tarifliche Anstellungsverhältnisse auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen."
        • "Vorausgegangen ist der Eskalation ein Streit um Fragen des Lohndumpings und unzulässiger Befristungen. Mehrere hundert Studierende (der Personalrat spricht von mindestens 600 Betroffenen) sind an der Uni mit wissenschaftsfernen Tätigkeiten betraut und werden nach studentischem Tarifvertrag vergütet."
        • "In der vergangenen Woche schließlich forderte der Personalrat in einer Sitzung des Akademischen Senats der Universität die Hochschulleitung dazu auf, Lösungsvorschläge für das Problem zu erarbeiten und zeigte sich offen für Übergangslösungen und Kompromisse – nicht so Uni-Präsidentin Sabine Kunst und Personalleiter Andreas Kreßler. Noch in der Sitzung drohten sie, dann eben die entsprechenden Stellen abzubauen."
        • "Nur wenige Tage später machte die Uni ernst und teilte ihren Untergliederungen mit, dass bereits gestellte Anträge auf Einstellungen und Verlängerungen nicht mehr bearbeitet würden."
        • "Intern wurde angedeutet, dass diese Vorgabe solange gelte, bis eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes über sogenannte Erprobungsklauseln die Beschäftigungen wieder legalisieren würde. Ob eine solche Blankoerlaubnis für Tarifbruch arbeitsgerichtlich Bestand hätte, ist zumindest zweifelhaft."
        • "Die Gesetzesänderung wird ohnehin erst für 2020 erwartet. Sämtliche Stellen studentischer Beschäftigter in den fraglichen Bereichen würden bis dahin auslaufen und nicht besetzt werden können. Wie die dort notwendige Arbeit aufgefangen werden soll, konnte die HU auf Nachfrage nicht erklären."
        • "Zu den ersten nicht besetzten Stellen gehören ausgerechnet zwei des studentischen Sozialberatungssystems des ReferentInnerates, der Studierendenvertretung der HU. Da Hochschulleitung und RefRat an mehreren anderen Stellen in harte, auch gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt sind, wirkt der Vorgang fast wie eine Retourkutsche für die ungeliebten StudivertreterInnen."
  • "neues deutschland"
    • 2018-09-18
      • "HU speist Studi-Jobber zu billig ab"
        • "Die Humboldt-Universität beschäftigt Studierende rechtswidrig, sagt der Personalrat. Die Betroffenen wenden sich nun an den akademischen Senat."
        • "Die rund 600 Betroffenen werden nach dem Tarifvertrag für studentische Beschäftige (TVStud) bezahlt, der für die Arbeit in wissenschaftlichen Bereichen gilt. Allerdings erledigen die Betroffenen gar keine wissenschafts-spezifischen Aufgaben«. Das bestätigte vor Kurzem auch ein Urteil des Landgerichts Berlin."
        • "steht fest, dass die Universität mit diesen Maßnahmen Geld sparen will, um es an anderer Stelle auszugeben. »Hier passiert eine Umverteilung. Das Geld wird bei den Studierenden eingespart und in Wissenschaft und Forschung investiert«, kritisiert der Personalrat. Die Universität hat sich auf Anfrage bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert."
      • "Schluss mit der HU-Übeltäterei - Julia Boving über »HU gegen Studis«"
        • "Erst verklagte das Präsidium im Juli Vertreter*innen der verfassten Studierendenschaft vor dem Verwaltungsgericht. Dann erwog die Universitätsleitung, Miete von studentischen Gruppen zu fordern, die universitäre Räume für soziale Angebote nutzen. Die geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Fachschaftsinitiativen markierten kurzzeitig den Höhepunkt"
        • "Es scheint, als wolle die Leitung der Humboldt-Universität mit diesen Maßnahmen Student*innen aktiv vergraulen. Anstatt sich über das Engagement der Studierenden zu freuen, die sich in ihrer Freizeit für ihre Kommiliton*innen starkmachen, möchte das Präsidium es sich lieber mit seinen Student*innen verscherzen."
        • ""
  • "junge Welt"
    • 2018-09-20
      • "Macht vor Recht"
        • "Humboldt-Universität zu Berlin beschäftigt Studenten nach falschem Tarif. Senatsmitglieder unbeeindruckt von Personalratsbeschwerde"
        • "Seit Anfang 2017 bemüht sich der Personalrat um die Überleitung rechtswidriger Beschäftigungsverhältnisse der Studenten"
  • "UnAuf"
    • 2018-09-29
      • "Uni-Tarifstreit eskaliert, SHK-Stellen akut gefährdet"
        • "Während die Personalräte der Humboldt-Universität als Konsequenz aus einem wegweisendem Landesarbeitsgericht-Urteil fordern, Studierende mit nicht-wissenschaftlichen Tätigkeiten in einen bessergestellten Tarifvertrag umzugruppieren, will die Unileitung die Gesetzeslage ändern, um den Status quo zu sichern. Anderenfalls drohe der Abbau von SHK-Stellen. Moritz Wiederänders vom PRstudB hält dagegen: „Nicht die Gesetzeslage muss geändert werden, sondern die Finanzierung der Beschäftigten“"
        • "Der Tarifstreit zwischen Universität und dem Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB) ist eskaliert. Mittlerweile haben sich auch der Personalrat des Hochschulbereichs und der Gesamtpersonalrat hinter den PRstudB gestellt. Die Einstellung von studentischen Hilfskräften (SHK) und anstehende Vertragsverlängerungen sind bis auf weiteres auf Eis gelegt, zudem droht der Abbau von SHK-Stellen."
        • ".. zufolge haben die Personalräte ihre Praxis nach dem Urteil keineswegs verschärft. „Die Unileitung hat ihre Personalpolitik abrupt geändert. Präsidium und Personalabteilung stoppen Einstellungen, Arbeitszeiterhöhungen und Weiterbeschäftigungen in einigen Bereichen. Das schadet vor allem den betroffenen Beschäftigten. Für die negativen Auswirkungen ihrer fragwürdigen Entscheidungen macht die Unileitung, wie so oft, die Personalräte verantwortlich“, sagt er."
        • "Im Umfeld des PRstudB heißt es, eine Gesetzesänderung diene allein dazu, „die Sparpolitik der Universität“ abzusichern."
        • "„Nicht die Gesetzeslage muss geändert werden, sondern die Finanzlage der beschäftigten Studierenden“, entgegnet Moritz Wiederänders. In Berlin und auch in anderen Bundesländern gebe es schon lange Möglichkeiten, Studierenden im wissenschaftsunterstützenden Bereich einzusetzen: eben im TV-L."
        • "„Es bedarf keiner Gesetzesänderung, sondern nur einer rechtskonformen Tarifanwendung durch die Unileitung, um Studierende auch in wissenschaftsunterstützenden Bereichen einzusetzen. Genau das sagen Urteil und Personalräte“, sagt Wiederänders. „Es ist positiv, dass die Unileitung sich endlich dazu entscheidet, dass nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten nicht in den TV-Stud gehören, sondern bereits jetzt – legal – durch andere Beschäftigungen, beispielsweise im TV-L, möglich sind“, sagt er."
        • "„Den betroffenen Studierenden wäre geholfen, wenn sie weiterhin selbst diese Tätigkeiten ausführen könnten, eben nur als Beschäftigte im TV-L, nicht als SHK im TVstud!“"
        • "Auch für „die betroffenen Beschäftigten in nicht-wissenschaftlichen Bereichen, Studierende oder nicht, sei die aktuelle abrupte Blockade der Unileitung außerordentlich bedauernswert. Für Studierende, ist die Haltung der Unileitung teils existenzgefährdend. Ich schäme mich, wie die HU mit beschäftigten Studierenden umgeht“"
        • "„Für die Zukunft des Hochschulstandorts Berlin wäre es bedauerlich und beschämend, wenn eine vor allem auf Kosten der Studierenden, aber letztlich auf dem Rücken aller Angehörigen der Berliner Hochschulen durchgedrückte Gesetzesänderung dazu führen könnte, dass der Status quo, also einerseits anhaltende Stellenstreichungen im TV-L und andererseits Lohndumping im TV-Stud – dann legalisiert – erhalten bleiben würden“"
    • 2018-09-18
      • "Studentischer Personalrat fordert, rechtswidrige Beschäftigung von Studierenden zu beenden"
        • "#HUgegenStudis?"
        • "Personen aus dem Umfeld des Personalrats der studentischen Beschäftigten (PRstudB) werfen der Uni vor, den Lohn für Studierende durch rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse gezielt zu drücken. Demnach seien bis zu 600 Studierende zu Unrecht unter dem studentischen Tarifvertrag (TV-Stud) angestellt."
        • "Einem Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom Juni zufolge hätten diese ein Anrecht auf eine Überführung in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L), was teils Lohnerhöhungen und -nachzahlungen bedeuten könnte, falls Studierende die Uni verklagen."
        • "Aus dem Umfeld des Personalrats der studentischen Beschäftigten (PRstudB) heißt es, die HU diskriminiere ihre studentischen Mitarbeitenden systematisch. Bis zu einem Drittel von insgesamt etwa 1800 studentischen Beschäftigten seien unter rechtswidrigen Bedingungen eingestellt worden, um Kosten zu sparen."
        • "„Die HU geht gegen Studis vor, indem sie aggressiver und gewaltiger an Studierenden spart als die die anderen Unis in Berlin“, heißt es aus PRstudB-Kreisen. Das äußere sich in einer Personalpolitik, nach der studentische Beschäftigte nur auf Grundlage ihres Studierendenstatus zu den günstigeren Bedingungen des TV-Stud in möglichst allen Bereichen der Uni eingesetzt werden sollen."
        • "Das sei Diskriminierung aufgrund des Studierendenstatus. Der Fall Engels sei hier nur ein Beispiel unter vielen. Indem sie Studis gezielt den Weg in den TV-L versperre und nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten aus dem TV-L, etwa in der Verwaltung, in den TV-Stud hinein interpretiere, spare die Universität gezielt an den Studierenden."
        • "„So lange die HU gegen Studis vorgeht und den PRstudB übergeht, um an uns Studis zu sparen, indem sie uns in den TV-Stud zwingt und uns den Weg in den TV-L versperrt, ist eine Klage das beste und lohnenswerteste Mittel, sich zu wehren. Ich selbst bin im TV-Stud angestellt und im nicht-wissenschaftlich Bereich tätig; wenn ich meinen Job behalten will, habe ich die besten Chancen und bekomme nur dann Lohn-Nachzahlungen, wenn ich mich selbst in den TV-L einklage. Das war noch nie so einfach wie nach dem Urteil der Mitstudentin. Deswegen klage ich als Studi gegen die HU.“ Es überwiegt die Überzeugung: An der HU kommen Studierende nur noch per Klage zu ihrem Recht."
  • "Tagesspiegel"
    • 2018-09-18
      • "Studentische Jobs in Gefahr"
        • "Rechtswidrig beschäftigt: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts will die Humboldt-Uni Stellen für studentische Mitarbeiter streichen."
        • "Die „rechtswidrige“ Eingruppierung der Hilfskräfte, die nicht in der wissenschaftlichen Arbeit an einer Professur oder als Tutorin oder Tutor eingesetzt sind, kritisiert seit längerem der studentische Personalrat. Er wirft der Unileitung vor, Verwaltungsstellen einzusparen, indem Studierende zum günstigeren Tarif mit Daueraufgaben betraut werden."