Rückerstattung von Rentenbeiträgen (2002)
Die Nachricht, dass Lehrer nach ihrer Verbeamtung fünf Jahre rückwirkend ihre bereits eingezahlten Rentenbeiträge zurückfordern könnten, hat zu zahlreichen Anfragen aus den Reihen der Beamten der HU geführt, ob denn diese Möglichkeit auch für sie besteht.
Die Antwort darauf lautet: Die Rückzahlungsmöglichkeit ist an die Abgabe einer Gewährleistungserklärung gebunden, die von der Dienststelle (HU) zu einem Zeitpunkt vor der Verbeamtung des Betroffenen hätte abgegeben werden können. In den meisten Fällen wird das allerdings nicht zutreffen. Trotzdem sollte jeder Beamte für sich prüfen, ob für ihn eine solche Erklärung existiert.
Garantiert nicht betroffen sind Beamte auf Zeit, da nach deren Entlassung aus dem befristeten Beamtenverhältnis die HU deren Beiträge zur Rentenversicherung für die Zeit im Beamtenverhältnis nachzahlt.
br 1/02