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Verfassung

Die Verfassung der HU (abgekürzt VerfHU) hat eine schöne Präambel und regelt den Aufbau der Universität sowie alle anderen Angelegenheiten, die die Universität als solche betreffen. Dabei ist sie in manchen Bereichen dem Berliner Hochschulgesetz untergeordnet, kann aber ansonsten viele Angelegenheiten ziemlich unabhängig für die HU bestimmen. Um einen Überblick über den Aufbau der Universität zu bekommen, lohnt es sich, zumindest mal einen Blick in die Verfassung zu werfen.

Einige Highlights aus dem Inhalt:

  • "die Überwindung struktureller Benachteiligungen aufgrund der sozialen Lage, der sozialen oder ethnischen Herkunft sowie aufgrund rassistischer Zuschreibungen" ist erklärtes Ziel der HU, genau wie
  • "die Beseitigung bestehender Nachteile von Frauen mit dem Ziel einer Herstellung der Chancengleichheit der Geschlechter, de[r] Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, vor Mobbing sowie Stalking"
  • "Im allgemeinen Schriftverkehr sowie in Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschließlich Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen sind entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder die weibliche und die männliche Sprachform zu
    verwenden."

Die aktuellste Version wird immer im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU veröffentlicht, hier gibt es direkt das pdf-Dokument der Version von 2013.

 


Inhaltsverzeichnis

(Stand 24.10.2013)

 

Präambel

Die Humboldt-Universität zu Berlin verdankt ihre Entstehung einem Reformimpuls, durch den es 1810 gelang, die überlieferte Idee der Universität mit einer neuzeitlichen Organisation der Wissenschaft
zu verbinden. Diesem Impuls weiß sich die Universität auch zweihundert Jahre nach ihrer Gründung verpflichtet. Die in ihrer wechselvollen
Geschichte gemachten Erfahrungen geben ihr allen Grund, die damals leitenden Ideen der Freiheit, der auf Wahrheit gerichteten Erkenntnis, der an Gerechtigkeit orientierten politischen Wirksamkeit und der Eigenständigkeit aller am wissenschaftlichen Leben beteiligten Individuen für unverändert gültig anzusehen.

„Bildung durch Wissenschaft“ lautet daher ihr Programm. Mit Blick darauf hat auch die mit Humboldts Gründung verbundene Idee der Autonomie der Universität nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Unter ihrem Anspruch bekennt sich die Humboldt-Universität zu Berlin zur Einheit von Forschung und Lehre, zur Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, zum Programm des forschenden Lernens sowie zur institutionellen Verantwortung der akademischen Selbstverwaltung. Die weltweite Wirksamkeit ihrer Gründungsideen verpflichtet die Universität überdies zu besonderen Leistungen im Rahmen der internationalen Kooperation in Forschung, Lehre und Studium.

Abschnitt A: Grundsätze und Ziele der Humboldt-Universität zu Berlin

§ 1  Ziele

Abschnitt B: Kuratorium

§ 2  Zusammensetzung und Wahl des Kuratoriums
§ 3  Aufgaben des Kuratoriums

Abschnitt C: Akademischer Senat und Konzil

 § 4  Zusammensetzung des Akademischen Senats
§ 5  Aufgaben des Akademischen Senats
§ 6  Kommissionen des Akademischen Senats
§ 7  Zusammensetzung des Konzils
§ 8  Aufgaben des Konzils
§ 9  Organisation des Konzils 

Abschnitt D: Universitätsleitung

§ 10  Universitätsleitung
§ 11  Aufgaben, Rechte und Pflichten der Präsidentin oder des Präsidenten
§ 12  Aufgaben, Rechte und Pflichten des Präsidiums
§ 13  Mitglieder des Präsidiums

Abschnitt E: Fakultäten, Institute und weitere wissenschaftliche Einrichtungen

§ 14  Fakultät
§ 15  Übertragung von Zuständigkeiten innerhalb der Fakultät
§ 16  Größe von Fakultätsräten
§ 17  Aufgaben des Fakultätsrats
§ 18  Dekanat der Fakultäten
§ 19  Aufgaben des Dekanats der Fakultäten
§ 20  Aufgaben der Dekanin oder des Dekans
§ 21  Aufgaben der Studiendekanin oder des Studiendekans
§ 22  Kommissionen der Fakultäten
§ 23 Gemeinsame Kommissionen
§ 24  Institute der Fakultäten
§ 25  Weitere Wissenschaftliche Einrichtungen
§ 26  Personalzuständigkeiten der Fakultäten und Institute
§ 27  Dezentraler Globalhaushalt

Abschnitt F: Mitgliedschaft und Mitbestimmung

§ 28  Berufung von Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
§ 29  Zweitmitgliedschaft
§ 30  Stimmrecht
§ 31  Weitere Tätigkeit nach Erreichen der Altersgrenze
§ 32  Besetzung von Stellen und Beschäftigungspositionen
§ 33  Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, außerplanmäßige
Professorinnen und Professoren
§ 34  Ehrenmitgliedschaft

Abschnitt G: Inklusion

§ 35  Beauftragte oder Beauftragter für Studierende mit Behinderung

Abschnitt H: Geschlechtergerechtigkeit

§ 36  Rechte der Frauenbeauftragten
§ 37  Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen; Aufwandsentschädigung
§ 38  Geschlechtergerechte Sprache

Abschnitt I: Rechte der Gremienmitglieder, Geschäftsordnung und Beschlussfassung

§ 39  Rechtsstellung der Mitglieder von Gremien, Informationsrechte
§ 40  Geschäftsordnung
§ 41  Suspensives Gruppenveto

Abschnitt J: Bibliotheks- und Sammlungswesen

§ 42  Bibliothekswesen
§ 43  Archive und Sammlungen

Abschnitt K: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 44  Außerkrafttreten
§ 45  Inkrafttreten