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Berliner Hochschulgesetz

Abkürzung BerlHG; Gesetz des Landes Berlin, in dem die grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschulen für die Studierenden, die Lehrenden, die Akademische Selbstverwaltung und das Verhältnis von Staat und Hochschule geregelt werden. Wird aufgrund der konzeptionslosen Berliner Hochschulpolitik hin und wieder umgeschrieben und ergänzt. Durch eine Erprobungsklausel können die Hochschulen befristet Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen ausprobieren.

Das BerlHG ist hier beim Berliner Senat als Web-Dokument verfügbar und hier in der Fassung von 2011 als pdf bei der HU.