Prüfung
Prüfungen sind seit Einführung des Bachelor-Master-Systems sehr häufig geworden, meist in Form von Modulabschlussprüfungen, die die Note für ein Modul festlegen. Außerdem gibt es noch Abschlussprüfungen des gesamten Studiengangs, also Bachelor- oder Masterarbeit oder die Staatsexamina.
Art und Umfang der Prüfungen sind in der Studien- sowie in der Prüfungsordnung eines Studiengangs geregelt, teilweise gibt es dort aber Spielraum. Daher ist es wichtig darauf zu achten, dass die genauen Modalitäten und Termine am Anfang der Vorlesungszeit durch die Lehrenden bekanntgegeben werden.
Der Gedanke der Bologna-Reform ist es, dass anstelle von Wissen vielmehr Kompetenzen erworben werden, die dann in den Prüfungen nachgewiesen werden sollen. Daher soll es grundsätzlich allen freistehen, ihren Weg für den Kompetenzerwerb selbst zu wählen - solange sie die Kompetenz denn in der Prüfung beweisen können.
Fragen zu Prüfungen und die Formalitäten bearbeitet das Prüfungsbüro bzw. der Prüfungsausschuss, deren Kontaktdaten du auf der Website deines Instituts oder der Fakultät findest.
Bei Problemen mit Prüfungen, z.B. aufgrund von Nichtbestehen, wende dich an die verschiedenen Beratungsangebote.
Siehe auch:
- Anmeldung zu Prüfungen
- Durchfallen
- Einsicht in Prüfungsunterlagen
- Krankheit bei Prüfungen
- Pinkelpause in Prüfungssituationen
Quellen: §§ 95-107 ZSP-HU, z.B. § 96 zu Modulabschlussprüfungen, § 97 zur Abschlussarbeit