Politisches Mandat
Die Studierendenschaften der Berliner Universitäten und Hochschulen haben laut Berliner Hochschulgesetz kein politisches Mandat, d.h. den von euch gewählten studentischen Organen ist es untersagt, sich zu sogenannten "allgemeinpolitischen" Themen zu äußern. Sie müssen sich auf hochschulpolitische und die Studierenden betreffende Aussagen beschränken. Ein großes Problem hierbei ist die Trennung zwischen "allgemeiner" Politik und Hochschulpolitik. Sie ist so unklar, dass in vielen Einzelfällen retrospektiv definiert werden muss, was über die Hochschulpolitik hinausgeht. Und das häufig vor Gericht. Klagen gegen Studierendenparlamente und AStAs in ganz Deutschland verhinderten des Öfteren Veranstaltungen zur politischen Bildung und die Artikulation von studentischen Meinungen. Die Frage ist: Wo hört die Uni auf, wo fängt Allgemeinpolitik an?
Mit diesem Thema beschäftigt sich das Referat für das Politische Mandat und Datenschutz.