Humboldt-Universität zu Berlin - Erstie- und Studiportal

Exmatrikulation

Exmatrikulation bedeutet die Abmeldung (Ausscheiden oder Ausschluss) als Student_in aus einer Hochschule. Freiwillig scheidet ihr z.B. bei Hochschulwechsel (Wechsel) oder nach der Abschlussprüfung aus der Hochschule aus; entweder auf Antrag mit Formular beim Immatrikulationsbüro oder dadurch, dass ihr euch nicht zurückmeldet (Rückmeldung).

Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ihr euch trotz schriftlicher Mahnung mit Androhung der Exmatrikulation nicht zurückmeldet oder wenn eine für das weitere Studium vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Bei Überschreiten der Regelstudienzeit ist zu beachten, dass mit der Rückmeldung gegebenenfalls der Nachweis der besonderen Prüfungsberatung erbracht werden muss.

Trotz einer Exmatrikulation bleibt euer Prüfungsanspruch grundsätzlich bestehen (außer bei endgültig nicht bestandenen Prüfungen); wichtig ist jedoch, dass ihr vor der Exmatrikulation alle Leistungen, die für den Abschluss des Studiums erforderlich sind, erbracht habt. Eine Exmatrikulation schließt eine erneute Immatrikulation oder Bewerbung nicht aus, gleichgültig, ob es sich um ein NC-Fach handelt oder nicht.

 

Quelle: §§ 128-130 ZSP-HU, interessant z.B. die Exmatrikulationsgründe in § 130