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Evaluation

Evaluation ist lateinisch für "Bewertung". Die HU sieht eine Evaluation auf zwei Ebenen vor: die Evaluation von ganzen Studiengängen sowie der einzelnen Lehrveranstaltungen durch die Kommissionen für Lehre und Studium. Zur Qualitätssicherung gehört weiterhin die Evaluation aller Bereiche der HU.

In vielen Fächern ist es mittlerweile üblich, dass zum Ende des Semesters durch Studierende der Fachschaftsvertretung die Qualität der einzelnen Lehrveranstaltungen mithilfe von Fragebögen bewertet wird. Diese werden anonymisiert ausgewertet und in der zuständigen Kommission hinsichtlich ihrer Ergebnisse und möglichen Handlungsbedarfs diskutiert. Über die studentischen Mitglieder in dieser Komission sollen so Studierende mitwirken können.

In der Realität ist die Evaluation meist zu einer Routine-Maßname ohne Konsequenzen für schlechte Lehrveranstaltungen verkommen, wenn sie überhaupt durchgeführt wird. Zuständig für die Lehrevaluation sind laut Verfassung der HU die Kommissionen für Lehre und Studium der Fakultäten, dort sollte das Thema also im Fall von Problemen mit Lehrveranstaltungen angesprochen werden.

Außerdem werden in umfangreicheren Evaluationsverfahren bestimmte Bereiche der Universität einer Prüfung unterzogen, um Schwachstellen und damit Verbesserungspotenziale zu entdecken bzw. Veränderungen zu planen. Bei solchen Verfahren, die sich auf grundsätzliche strukturelle Fragen beziehen, werden meist auswärtige Gutachterinnen und Gutachter einbezogen.

Die HU hat sich 2013 eine Evaluationssatzung gegeben, sie ist hier im Amtlichen Mitteilungsblatt als pdf verfügbar.

 

Quellen in VerfHU:

§ 17 Abs. 1 Nr. 9 (Aufgaben des Fakultätsrates)

§ 21 Abs. 1 Nr. 3 (Aufgaben der Studiendekanin oder des Studiendekans)

§ 22 Abs. 3 Nr. 5, Abs. 4 (Aufgaben der Kommission für Lehre und Studium der Fakultät und ggf. des Instituts)