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Bewerbung

Laut Artikel 12 des Grundgesetzes ist das Recht, sich den Ort der Ausbildung selbst aussuchen zu können, ein Grundrecht. Oberflächlich betrachtet könnte der Gedanke naheliegen, dass alle dort studieren können, wo sie möchten. Tatsächlich gibt es jedoch einige Einschränkungen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung oder eine Fachgebundene Studienberechtigung ohne Abitur nach § 11 BerlHG (Berliner Hochschulgesetz). Je nachdem, über welche Studienberechtigung ihr verfügt, könnt ihr unter den Studienfächern, die an einer Hochschule angeboten werden, frei wählen. Für manche Studiengänge besteht eine freie Einschreibung, das heißt, für diese müsst ihr euch nicht bewerben, sondern könnt euch einfach einschreiben (Immatrikulation).

Andere sind mit einem Numerus clausus (NC) belegt. Das bedeutet, dass es nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen gibt und für diese Studienplätze eine Bewerbung nötig ist. Dabei muss zwischen dem bundesweiten und dem internen Numerus clausus unterschieden werden. Handelt es sich um einen bundesweiten NC, müsst ihr euch bei der ZVS bewerben; bei einem internen NC bewerbt ihr euch direkt bei der Universität eurer Wahl. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland (Ausländer/innen) gelten andere Bedingungen als für Bildungsinländer/innen, EU-Bürger/innen und Deutsche.

Ist eure Bewerbung erfolgreich, erhaltet ihr eine Zulassung zu dem Fach, für das ihr euch beworben habt, und könnt euch einschreiben. Werdet ihr auch im Nachrückverfahren und im Losverfahren nicht zugelassen, könnt ihr immer noch versuchen, euch einzuklagen; habt ihr zwar einen Studienplatz, aber nicht an eurer Wunschuni, könnt ihr versuchen, euren Studienplatz zu tauschen (Studienplatztausch).

Übrigens: Ihr müsst euch in einem NC-Fach nur bewerben, um in dem Fach erstmals an der entsprechenden Universität eingeschrieben zu werden. Seid ihr erst mal eingeschrieben, ist euer Platz sicher und ihr müsst euch zu jedem weiteren Semester nur regulär zurückmelden (Rückmeldung); auch dann, wenn das Fach nach dem ersten Semester mit NC belegt ist.

Die Bewerbung und die Vergabe von Studienplätzen erfolgt im Zulassungsbüro. Achtung: Die Bewerbungsfristen (15. Juli für das Wintersemester und 15. Januar für das Sommersemester) sind Ausschlussfristen!

 

Link: Bewerbungsportal der HU