Kommission für Lehre und Studium
LSK des Akademischen Senats
Die Kommission für Lehre und Studium ist eine ständige Kommission des Akademischen Senats. Sie hat die Aufgabe, Entscheidungen im Bereich Lehre und Studium für den Akademischen Senat vorzubereiten. Hier wird über Einrichtung und Einstellung von Studiengängen debattiert, Neufassungen und Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen diskutiert und Grundsätzliches zu Lehre und Studium verhandelt.
Ein besonderer Disskussionspunkt hierbei ist die Studierbarkeit eines Studiengangs. Jeder neue Studiengang muss durch dieses Gremium.
Eine Besonderheit ist die Zusammensetzung des Stimmverhältnisses der Statusgruppen in der LSK: Hier haben die Studierenden die Hälfte aller Stimmen inne. Die LSK kann allerdings nur Empfehlungen aussprechen, die Beschlüsse werden im Akademischen Senat gefasst. Ist eine ausreichende 2/3-Mehrheit der Mitglieder der LSK gegeben, gilt eine Beschlussvorlage allerdings sofort als angenommen und muss nicht extra in den AS.
Wenn du dich für die Arbeit der Studierenden interessierst, die in der LSK für dich tätig sind, informiere dich auf der Homepage der LSK des Akademischen Senates oder schreib direkt eine Mail an die studentischen Mitglieder in der LSK: lsk-stud@lists.hu-berlin.de.
Kommission für Lehre und Studium auf der Ebene Fakultät oder Institut
Auch auf Fakultäts- und Institutsebene gibt es in der Regel Kommissionen für Lehre und Studium (KLS), teilweise aber unregelmäßig tagend oder eigens zur Besprechung einer neuen Studienordnung eingerichtet. Auch hier haben die Studierenden die Hälfte der Stimmen. Die Aufgaben der Kommission sind u.a.:
1. die Beratung der_s Studiendekan_in und des Fakultätsrates
2. der Beschluss über die Entwürfe der Studien- und Prüfungsordnungen
3. der Beschluss über den Entwurf des Lehrberichts der Fakultät
4. die regelmäßige Evaluation der Lehrveranstaltungen und Studiengänge mit den dazugehörigen Studien- und Prüfungsordnungen
Die Vertreter_innnen in der Kommission für Lehre und Studium werden von den gewählten Mitgliedern der Studierenden im Fakultäts- bzw. Institutsrat benannt. Wenn du in der Kommission mitmachen möchtest oder Fragen hast, wende dich an deine Vertreter_innen im Fakultätsrat, die du auf der Website deiner Fakultät ausfindig machen kannst - oder besser an deine Fachschaftsvertretung. Denn häufig sind Leute aus den Fachschaftsorganisationen im Fakultätsrat und in den Kommissionen für Lehre und Studium tätig.
Quelle: § 6 Abs. 2 (LSK-AS), § 22 Abs. 3-4 (Fakultäts- und Instituts-LSK) VerfHU